{"id":"bgbl2-2000-34-7","kind":"bgbl2","year":2000,"number":34,"date":"2000-11-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2000/34#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2000-34-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2000/bgbl2_2000_34.pdf#page=6","order":7,"title":"Bekanntmachung der deutsch-nepalesischen Vereinbarung zur Änderung von Abkommen über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2000-10-17T00:00:00Z","page":1366,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["1366 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 27. November 2000\nBekanntmachung\nder deutsch-nepalesischen Vereinbarung\nzur Änderung von Abkommen über Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 17. Oktober 2000\nDie in Kathmandu durch Notenwechsel vom 15. März/\n24. Juni 1999 getroffene Vereinbarung zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und Seiner\nMajestät Regierung von Nepal zur Änderung von Ab-\nkommen über Finanzielle Zusammenarbeit ist nach ihrem\nletzten Absatz\nam 24. Juni 1999\nin Kraft getreten; die einleitende deutsche Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 17. Oktober 2000\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nProf. Dr. M i c h a e l B o h n e t\nDer Botschafter                                             Kathmandu, den 15. März 1999\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Staatssekretär,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Abkommen vom 7. April 1995 zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und Seiner Majestät Regierung von Nepal über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit sowie auf Nummer 4.1.1.4 des Protokolls vom 7. November 1996 der in der Zeit\nvom 29. bis 30. Oktober 1996 zwischen unseren beiden Regierungen in Kathmandu\ngeführten Regierungsverhandlungen folgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Die im Abkommen vom 7. April 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und Seiner Majestät Regierung von Nepal über Finanzielle Zusammen-\narbeit in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a für das Vorhaben „Infrastrukturmaßnahmen in\nLändlichen Regionalentwicklungsprojekten der nepalesisch-deutschen Technischen\nZusammenarbeit“ vorgesehenen Mittel in Höhe von 8 000 000,– DM (in Worten: acht\nMillionen Deutsche Mark) werden für das Vorhaben „Ausbau der Straße von Malekhu\nnach Dhading Besi“ verwendet.\n2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n7. April 1995 über Finanzielle Zusammenarbeit auch für diese Vereinbarung.\n3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich Seiner Majestät Regierung von Nepal mit den unter Nummern 1 bis 3 gemach-\nten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis\nSeiner Majestät Regierung von Nepal zum Ausdruck bringende Antwortnote eine Verein-\nbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwort-\nnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Staatssekretär, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten\nHochachtung.\nDr. K l a u s B a r t h\nAn den Staatssekretär\nim Finanzministerium\nSeiner Majestät Regierung von Nepal\nHerrn Ram Binod Bhattarai\nKathmandu"]}