{"id":"bgbl2-2000-34-10","kind":"bgbl2","year":2000,"number":34,"date":"2000-11-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2000/34#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2000-34-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2000/bgbl2_2000_34.pdf#page=10","order":10,"title":"Bekanntmachung des deutsch-tschechischen Abkommens über die gemeinsame Durchführung des Umweltschutzpilotprojekts \"Sanierung und Ertüchtigung der Abwasserbehandlungsanlagen Most-Chanov und Teplice-Bystrany\" in der Tschechischen Republik mit dem Ziel der Reduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen","law_date":"2000-10-24T00:00:00Z","page":1370,"pdf_page":10,"num_pages":2,"content":["1370          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 27. November 2000\nBekanntmachung\ndes deutsch-tschechischen Abkommens\nüber die gemeinsame Durchführung des Umweltschutzpilotprojekts\n„Sanierung und Ertüchtigung der Abwasserbehandlungsanlagen\nMost-Chanov und Teplice-Bystrany“ in der Tschechischen Republik\nmit dem Ziel der Reduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen\nVom 24. Oktober 2000\nDas in Berlin am 23. Oktober 2000 unterzeichnete Abkommen zwischen\ndem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der\nBundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen\nRepublik über die gemeinsame Durchführung des Umweltschutzpilotprojekts\n„Sanierung und Ertüchtigung der Abwasserbehandlungsanlagen Most-Chanov\nund Teplice-Bystrany“ in der Tschechischen Republik mit dem Ziel der Reduzie-\nrung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen ist nach seinem Artikel 5\nam 23. Oktober 2000\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 24. Oktober 2000\nBundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nIm Auftrag\nHoffmann\nAbkommen\nzwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium für Umwelt\nder Tschechischen Republik\nüber die gemeinsame Durchführung des Umweltschutzpilotprojekts\n„Sanierung und Ertüchtigung der Abwasserbehandlungsanlagen\nMost-Chanov und Teplice-Bystrany“\nin der Tschechischen Republik\nmit dem Ziel der Reduzierung von grenzüberschreitenden Umweltbelastungen\nDas Bundesministerium                        eingedenk des Abkommens vom 24. Oktober 1996 zwischen\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit         der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nder Bundesrepublik Deutschland                 rung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf\ndem Gebiet des Umweltschutzes,\nund\ndas Ministerium für Umwelt                    angesichts des Vertrags vom 12. Dezember 1995 zwischen\nder Tschechischen Republik –                  der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Repu-\nblik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirt-\nschaft an den Grenzgewässern,\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechi-         im Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für Schutz\nschen Republik,                                                und Erhalt der Elbe und gestützt auf die gemeinsame Arbeit im\nRahmen der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe,\nin dem Wunsch, die freundschaftlichen Beziehungen durch\nweitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes          in Anbetracht der gemeinsamen Verantwortung für die natür-\nzu festigen und zu vertiefen,                                  lichen Lebensgrundlagen in Europa,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 27. November 2000                                1371\nin der Absicht, zur Verminderung der Umweltbelastungen in               Deutschen Ausgleichsbank wird zusätzlich mit einem weiteren\nder Bundesrepublik Deutschland und in der Tschechischen                    Zinszuschuss in Höhe von insgesamt bis zu 120 000 @ (in Wor-\nRepublik beizutragen –                                                     ten: einhundertzwanzigtausend Euro) aus Eigenmitteln der Deut-\nschen Ausgleichsbank verbilligt. Ferner erklärt sich das Bundes-\nsind wie folgt übereingekommen:                                         ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der\nBundesrepublik Deutschland bereit, die Finanzierung der im\nArtikel 1                                      Rahmen des Fortbildungs- und Austauschprogramms für Maß-\nnahmen in der Bundesrepublik Deutschland anfallenden Kosten\n(1) Dieses Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen                  bis zur Höhe von 250 000 @ (in Worten: zweihundertfünfzigtau-\ndem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-               send Euro) sicherzustellen. Damit wird eine Förderung in Form\ncherheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium                von Zuschüssen im Gesamtwert von bis zu 4 820 000 @ (in Wor-\nfür Umwelt der Tschechischen Republik bei der gemeinsamen                  ten: vier Millionen achthundertzwanzigtausend Euro) gewährt.\nDurchführung des Umweltschutzpilotprojekts „Sanierung und\nErtüchtigung der Abwasserbehandlungsanlagen Most-Chanov                       (3) Über die Höhe des zweckgebundenen Darlehens und über\nund Teplice-Bystrany“. Vorgenanntes Projekt soll durch die                 die Bedingungen der Gewährung der im Absatz 2 genannten För-\nNordböhmische Gesellschaft für Wasserwirtschaft (Severoceska               derung schließen die Deutsche Ausgleichsbank und die SVS den\nvodarenska spolecnost a. s. – SVS –) durchgeführt werden. Das              in Absatz 2 genannten Fördervertrag, der vor seinem Inkrafttre-\nProjekt dient der Reduzierung von grenzüberschreitenden                    ten der Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-\nUmweltbelastungen, insbesondere der Reduzierung der Belas-                 schutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland\ntung der Elbe durch Abwässer aus Quellen auf dem Gebiet der                und des Ministeriums für Umwelt der Tschechischen Republik\nTschechischen Republik.                                                    bedarf.\n(4) Die Tschechische Republik haftet nicht für das auf Grund\n(2) Die einzelnen Projektmaßnahmen wird die SVS jeweils ein-\ndes Vertrags nach Absatz 3 gewährte Darlehen.\nvernehmlich mit den Vertragsparteien und der Deutschen Aus-\ngleichsbank abstimmen. Bei den Maßnahmen kommen die\nbesten verfügbaren Techniken und Technologien zum Einsatz,                                            Artikel 3\nwodurch das Projekt Modellcharakter erhält. Zusätzlich wird ein\nFortbildungs- und Austauschprogramm für das zukünftig einzu-                  Die mit dem Projekt verbundenen Lieferungen und Leistun-\nsetzende Betriebspersonal durchgeführt.                                    gen werden in dem Umfang der nach Artikel 2 Absatz 2 von der\ndeutschen Seite tatsächlich gewährten Zuschüsse in Überein-\nstimmung mit den geltenden Zoll- und Steuervorschriften der\nArtikel 2                                      Tschechischen Republik nicht mit Zöllen, Zollgebühren, Steuern\n(1) Zur Finanzierung von Projektmaßnahmen nach Artikel 1                oder anderen fiskalischen Gebühren mit vergleichbarer Wirkung\nwird die Deutsche Ausgleichsbank ein zweckgebundenes Darle-                belastet.\nhen bis zu einer Gesamthöhe von 4 000 000 @ (in Worten: vier\nMillionen Euro) zur Verfügung stellen.                                                                Artikel 4\n(2) Zur Unterstützung des gemeinsamen Projekts gewährt das                 Die Prüfungsrechte des Bundesministeriums für Umwelt,\nBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-               Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutsch-\nheit der Bundesrepublik Deutschland zu Gunsten der SVS nach                land, der Deutschen Ausgleichsbank sowie des Bundesrech-\nMaßgabe eines zwischen der Deutschen Ausgleichsbank und                    nungshofes der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der\nder SVS zu schließenden Fördervertrags Zuschüsse in Höhe von               Verwendung der Mittel nach Artikel 2 Absatz 1 und 2 bei der SVS\ninsgesamt bis zu 4 450 000 @ (in Worten: vier Millionen vierhun-           sind in dem nach Artikel 2 Absatz 2 und 3 zu schließenden För-\ndertfünfzigtausend Euro). Davon entfallen bis zu 4 000 000 @ (in           dervertrag zu vereinbaren.\nWorten: vier Millionen Euro) auf einen zweckgebundenen Investi-\ntionszuschuss und bis zu 450 000 @ (in Worten: vierhundertfünf-\nArtikel 5\nzigtausend Euro) auf einen Zinszuschuss zur Reduzierung der\nZinsen für das in Absatz 1 genannte Darlehen. Das Darlehen der                Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Berlin am 23. Oktober 2000 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei jeder Wort-\nlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür das Bundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nder Bundesrepublik Deutschland\nSimone Probst\nFür das Ministerium\nfür Umwelt\nder Tschechischen Republik\nDr. J i fi i H l a v á ã e k"]}