{"id":"bgbl2-2000-30-1","kind":"bgbl2","year":2000,"number":30,"date":"2000-10-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2000/30#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2000-30-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2000/bgbl2_2000_30.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens vom 18. März 1993 zur Außerkraftsetzung des Abkommens vom 3. August 1959 über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg","law_date":"2000-08-07T00:00:00Z","page":1202,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["1202         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 12. Oktober 2000\nTag                                                            In h al t                                                                                        Seite\n30. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1976 zum Internationalen Überein-\nkommen von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         1230\n30. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Chemiewaffenübereinkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               1230\n30. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Markierung von Plastik-\nsprengstoffen zum Zweck des Aufspürens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1231\n31. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Charta der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          1231\n31. 8. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über internationale Beförderungen\nleicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförde-\nrungen zu verwenden sind (ATP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1232\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Übereinkommens vom 18. März 1993\nzur Außerkraftsetzung des Abkommens vom 3. August 1959\nüber die Durchführung von Manövern und anderen Übungen\nim Raume Soltau-Lüneburg\nVom 7. August 2000\nNach Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 28. September 1994 zu dem Ab-\nkommen vom 18. März 1993 zur Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-\nTruppenstatut und zu weiteren Übereinkünften (BGBl. 1994 II S. 2594, 2643) wird\nbekannt gemacht, dass das Übereinkommen vom 18. März 1993 zwischen der\nBundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Groß-\nbritannien und Nordirland zur Außerkraftsetzung des Abkommens vom\n3. August 1959 über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen\nim Raume Soltau-Lüneburg in der durch das Abkommen vom 12. Mai 1970 geän-\nderten Fassung nach seinem Artikel 4 Abs. 2 für die\nBundesrepublik Deutschland                                                                      am 29. März 1998\nin Kraft getreten ist. Die Ratifikationsurkunde ist am 23. November 1994\nhinterlegt worden.\nDas Übereinkommen ist gleichzeitig in Kraft getreten für:\nKanada\nVereinigtes Königreich.\nBerlin, den 7. August 2000\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nG. W e s t d i c k e n b e r g"]}