{"id":"bgbl2-2000-3-3","kind":"bgbl2","year":2000,"number":3,"date":"2000-01-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2000/3#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2000-3-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2000/bgbl2_2000_3.pdf#page=20","order":3,"title":"Bekanntmachung der deutsch-nepalesischen Vereinbarung zur Änderung von Abkommen über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1999-12-09T00:00:00Z","page":64,"pdf_page":20,"num_pages":1,"content":["64 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 2000\nBekanntmachung\nder deutsch-nepalesischen Vereinbarung\nzur Änderung von Abkommen über Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 9. Dezember 1999\nDie in Kathmandu durch Notenwechsel vom 29. Juni/13. Oktober 1999 getrof-\nfene Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund Seiner Majestät Regierung von Nepal zur Änderung von Abkommen über\nFinanzielle Zusammenarbeit ist nach ihrem letzten Absatz\nam 13. Oktober 1999\nin Kraft getreten; die einleitende deutsche Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 9. Dezember 1999\nBund esminist erium\nfür w irt sc haft lic he Zusammenarb eit\nu n d En t w i c k l u n g\nIm Auftrag\nM ic hael Bohnet\nDer Botschafter                                              Kathmandu, den 29. Juni 1999\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Staatssekretär,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Abkommen vom 6. Juli 1998 zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und Seiner Majestät Regierung von Nepal über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit folgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Die im Abkommen vom 6. Juli 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und Seiner Majestät Regierung von Nepal über Finanzielle Zusammen-\narbeit in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a für das Vorhaben „Familienplanungspro-\ngramm“ vorgesehenen Mittel in Höhe von 3 000 000,– DM (in Worten: drei Millionen\nDeutsche Mark) werden für das Vorhaben „Basisgesundheitsprogramm II“ verwendet.\n2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom 6. Juli\n1998 über Finanzielle Zusammenarbeit auch für diese Vereinbarung.\n3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich Seiner Majestät Regierung von Nepal mit den unter Nummern 1 bis 3 gemach-\nten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis\nSeiner Majestät Regierung von Nepal zum Ausdruck bringende Antwortnote eine Verein-\nbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwort-\nnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Staatssekretär, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten\nHochachtung.\nDr. K l a u s B a r t h\nAn den\nStaatssekretär im Finanzministerium\nSeiner Majestät Regierung von Nepal\nHerrn Ram Binod Bhattarai\nKathmandu"]}