{"id":"bgbl2-2000-28-4","kind":"bgbl2","year":2000,"number":28,"date":"2000-09-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2000/28#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2000-28-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2000/bgbl2_2000_28.pdf#page=12","order":4,"title":"Bekanntmachung des deutsch-ägyptischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 1999","law_date":"2000-07-27T00:00:00Z","page":1148,"pdf_page":12,"num_pages":4,"content":["1148          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 18. September 2000\nBekanntmachung\ndes deutsch-ägyptischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 1999\nVom 27. Juli 2000\nDas in Kairo am 2. Februar 2000 unterzeichnete Ab-\nkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Arabischen Republik\nÄgypten über Finanzielle Zusammenarbeit 1999 ist nach\nseinem Artikel 6\nam 27. Juni 2000\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 27. Juli 2000\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nGoerdeler\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Arabischen Republik Ägypten\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 1999\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland               ditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, folgende Beträge\nzu erhalten:\nund\n1. Darlehen bis zu insgesamt 93 000 000,– DM (in Worten: drei-\ndie Regierung der Arabischen Republik Ägypten –\nundneunzig Millionen Deutsche Mark) für die Vorhaben\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen              a) Nationales Drainage Projekt 2 bis zu 35 000 000,– DM (in\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen                  Worten: fünfunddreißig Millionen Deutsche Mark),\nRepublik Ägypten,\nb) Programm zur Nutzung von Windenergie/Windpark Zafa-\nrana III bis zu 30 000 000,– DM (in Worten: dreißig Millio-\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch\nnen Deutsche Mark),\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und\nzu vertiefen,                                                           c) Rehabilitierung von Generatoren im Assuan-Hochdamm\nbis zu 28 000 000,– DM (in Worten: achtundzwanzig Mil-\nin dem Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Bezie-              lionen Deutsche Mark),\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,\nwenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt\nworden ist.\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in\nÄgypten beizutragen,                                                    Die der Regierung der Arabischen Republik Ägypten von der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland gewährten Kon-\nunter Bezugnahme auf das Verhandlungsprotokoll vom                    ditionen lauten:\n23. November 1999 –                                                     – 40 Jahre Laufzeit (davon 10 Jahre tilgungsfrei),\nsind wie folgt übereingekommen:                                       – 0,75 vom Hundert Zinsen;\n2. Finanzierungsbeiträge bis zu insgesamt 70 000 000,– DM (in\nArtikel 1                                   Worten: siebzig Millionen Deutsche Mark) für die Vorhaben\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht           a) Sozialfonds IV bis zu 30 000 000,– DM (in Worten: dreißig\nes der Regierung der Arabischen Republik Ägypten, von der Kre-              Millionen Deutsche Mark),","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 18. September 2000                         1149\nb) Bau von Grundschulen IV bis zu 30 000 000,– DM (in Wor-                                  Artikel 4\nten: dreißig Millionen Deutsche Mark),                         Die Regierung der Arabischen Republik Ägypten überlässt bei\nc) Programm zur Nutzung von Windenergie/Windpark Zafa-          den sich aus der Darlehensgewährung und der Gewährung der\nrana III bis zu 10 000 000,– DM (in Worten: zehn Millionen  Finanzierungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen\nDeutsche Mark),                                             und Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und\nLieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine\nwenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt       Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der Ver-\nund bestätigt worden ist, dass sie als Vorhaben des Umwelt-     kehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland\nschutzes/der sozialen Infrastruktur/als selbsthilfeorientierte  ausschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die\nMaßnahmen zur Armutsbekämpfung die besonderen Voraus-           für eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen\nsetzungen für die Förderung im Wege eines Finanzierungs-        Genehmigungen.\nbeitrags erfüllen.\n(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist                                         Artikel 5\ngrundsätzlich bereit, zusätzlich zu den in Artikel 1 Absatz 1 Buch-    (1) Für den „Studien- und Expertenfonds IX“ steht aus repro-\nstabe c und in Artikel 5 Absatz 2 genannten Beträgen im Rahmen      grammierten Zusagen vergangener Jahre ein Finanzierungsbei-\nder in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden innerstaat-       trag in Höhe von 6 370 142,76 DM (in Worten: sechs Millionen\nlichen Richtlinien und bei Vorliegen der übrigen Deckungsvor-       dreihundertsiebzigtausendeinhundertzweiundvierzig Deutsche\naussetzungen Bürgschaften bis zu 76 500 000,– DM (in Worten:        Mark und sechsundsiebzig Pfennige) zur Verfügung. Die Mittel-\nsechsundsiebzig Millionen fünfhunderttausend Deutsche Mark)         herkunft ist wie folgt:\nzur Ermöglichung von Verbundkrediten der Finanziellen Zusam-\nmenarbeit durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frank-    – 3 970,22 DM (in Worten: dreitausendneunhundertsiebzig Deut-\nfurt am Main, für das in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c und in         sche Mark und zweiundzwanzig Pfennige) aus dem Vor-\nArtikel 5 Absatz 2 genannte Vorhaben zu übernehmen.                    haben „Ländliche Elektrifizierung“ (Artikel 1 Absatz 1\nBuchstabe b des am 29. Oktober 1978 zwischen beiden\n(3) Kann bei einem der in Absatz 1 Nummer 2 bezeichneten            Regierungen geschlossenen Abkommens über Finanzielle\nVorhaben die dort genannte Bestätigung nicht erfolgen, ermög-          Zusammenarbeit),\nlicht es die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der\nRegierung der Arabischen Republik Ägypten, von der Kredit-          – 26 740,– DM (in Worten: sechsundzwanzigtausendsiebenhun-\nanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, für diese Vorhaben        dertvierzig Deutsche Mark) aus dem Vorhaben „Maßnahmen\nbis zur Höhe des vorgesehenen Finanzierungsbeitrags ein Dar-           auf dem Eisenbahnsektor“ (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b des\nlehen zu erhalten.                                                     am 24. März 1984 zwischen beiden Regierungen geschlosse-\nnen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit),\n(4) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\n– 28 699,42 DM (in Worten: achtundzwanzigtausendsechshun-\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\ndertneunundneunzig Deutsche Mark und zweiundvierzig Pfen-\nland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten durch\nnige) aus dem Vorhaben „Zellstoff und Papierfabrik Kous“\nandere Vorhaben ersetzt werden. Wird ein in Absatz 1 Nummer 2\n(Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a des am 2. September 1985\nbezeichnetes Vorhaben durch ein Vorhaben des Umwelt-\nzwischen beiden Regierungen geschlossenen Abkommens\nschutzes, der sozialen Infrastruktur oder durch eine selbsthilfe-\nüber Finanzielle Zusammenarbeit), reprogrammiert für das\norientierte Maßnahme zur Armutsbekämpfung ersetzt, das die\nVorhaben „Rehabilitierung des Wasserkraftwerks Assuan I,\nbesonderen Voraussetzungen für die Förderung im Wege eines\nPhase II“ (Artikel 7 Absatz 2 des am 6. November 1991 zwi-\nFinanzierungsbeitrags erfüllt, kann ein Finanzierungsbeitrag,\nschen beiden Regierungen geschlossenen Abkommens über\nanderenfalls ein Darlehen gewährt werden.\nFinanzielle Zusammenarbeit),\n(5) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der    – 733,12 DM (in Worten: siebenhundertdreiunddreißig Deutsche\nRegierung der Arabischen Republik Ägypten zu einem späteren            Mark und zwölf Pfennige) aus dem Vorhaben „Ammonium-\nZeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzierungs-             nitrat-Düngemittelfabrik Abu Qir“ (Artikel 1 Absatz 1 Buch-\nbeiträge zur Vorbereitung der in Absatz 1 genannten Vorhaben           stabe a des am 24. April 1986 zwischen beiden Regierungen\noder weitere Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaß-          geschlossenen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit),\nnahmen zur Durchführung und Betreuung der in Absatz 1\ngenannten Vorhaben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu        – 3 100 000,– DM (in Worten: drei Millionen einhunderttausend\nerhalten, findet dieses Abkommen Anwendung.                            Deutsche Mark) aus dem Vorhaben „Studien- und Experten-\nfonds zur Privatisierung“ (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b\nBuchstabe dd des am 2. Dezember 1992 zwischen beiden\nArtikel 2                                 Regierungen geschlossenen Abkommens über Finanzielle\nZusammenarbeit),\nDie Verwendung der in Artikel 1 und Artikel 5 genannten Be-\nträge, die Bedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt wer-    – 3 200 000,– DM (in Worten: drei Millionen zweihunderttausend\nden, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die             Deutsche Mark) aus dem Vorhaben „Altlastensanierung bei\nzwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und den Empfän-            der Batteriefabrik Egyptian Plastics“ (Artikel 1 Absatz 1 Buch-\ngern der Darlehen/der Finanzierungsbeiträge zu schließenden            stabe c Buchstabe aa des am 13. Oktober 1994 zwischen bei-\nVerträge, die den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden          den Regierungen geschlossenen Abkommens über Finanzielle\nRechtsvorschriften unterliegen. Die Zusage der in Artikel 1            Zusammenarbeit),\nAbsatz 1 Nummern 1 bis 2 genannten Beträge entfällt, soweit         – 10 000,– DM (in Worten: zehntausend Deutsche Mark) aus dem\nnicht innerhalb einer Frist von acht Jahren nach dem Zusagejahr        Vorhaben „Programm zur rationellen Nutzung von Energie in\ndie entsprechenden Darlehens-/Finanzierungsverträge abge-              der ägyptischen Industrie“ (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a\nschlossen wurden. Für diese Beträge endet die Frist mit Ablauf         Buchstabe bb des am 8. Oktober 1996 zwischen beiden\ndes 31. Dezember 2007.                                                 Regierungen geschlossenen Abkommens über Finanzielle\nZusammenarbeit).\nArtikel 3                                 (2) Für das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c\nDie Regierung der Arabischen Republik Ägypten stellt die Kre-    erwähnte Vorhaben „Rehabilitierung von Generatoren im\nditanstalt für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonsti-      Assuan-Hochdamm“ wird zusätzlich aus reprogrammierten\ngen öffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit              Zusagen vergangener Jahre ein Darlehensbetrag in Höhe von\nAbschluss und Durchführung der in Artikel 2 erwähnten Verträge      57 000 000,– DM (in Worten: siebenundfünfzig Millionen Deut-\nin der Arabischen Republik Ägypten erhoben werden.                  sche Mark) zur Verfügung gestellt, wenn nach Prüfung dessen","1150           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 18. September 2000\nFörderungswürdigkeit festgestellt worden ist. Die Mittelherkunft – 30 000 000,– DM (in Worten: dreißig Millionen Deutsche Mark)\nist wie folgt:                                                      aus dem Vorhaben „Verbesserung der Betriebsüberwa-\nchungs- und Signalanlagen auf den Eisenbahnstrecken zu den\n– 14 200 000,– DM (in Worten: vierzehn Millionen zweihundert-\nHäfen Damietta, Port Said und Suez“ (Artikel 1 Absatz 1 Buch-\ntausend Deutsche Mark) ursprünglich zugesagt für das Vor-\nstabe a Buchstabe cc des am 8. Oktober 1996 zwischen bei-\nhaben „Zellstoff- und Papierfabrik Kous“ (Artikel 1 Absatz 1\nden Regierungen geschlossenen Abkommens über Finanzielle\nBuchstabe a des am 2. September 1985 zwischen beiden\nZusammenarbeit).\nRegierungen geschlossenen Abkommens über Finanzielle\nZusammenarbeit) und im Abkommen vom 6. November 1991          Die Konditionen des Darlehens aus den reprogrammierten Mit-\nüber Finanzielle Zusammenarbeit reprogrammiert für das Vor-   teln für das genannte Vorhaben werden wie folgt festgelegt:\nhaben „Rehabilitierung Wasserkraftwerk Assuan I, Phase II“\n(Artikel 7 Absatz 2),                                         – 40 Jahre Laufzeit (davon 10 Jahre tilgungsfrei),\n– 5 100 000,– DM (in Worten: fünf Millionen einhunderttausend    – 0,75 vom Hundert Zinsen.\nDeutsche Mark) ursprünglich zugesagt für das Vorhaben „Sek-\n(4) Für das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a\ntorprogramm Landwirtschaft“ (Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d\nerwähnte Vorhaben „Sozialfonds IV“ wird aus reprogrammierten\ndes am 7. August 1987 zwischen beiden Regierungen ge-\nZusagen vergangener Jahre ein Finanzierungsbeitrag in Höhe\nschlossenen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit)\nvon 20 000 000,– DM (in Worten: zwanzig Millionen Deutsche\nund im Abkommen vom 19. November 1990 über Finanzielle\nMark) zur Verfügung gestellt, wenn nach Prüfung dessen Förde-\nZusammenarbeit reprogrammiert für das Vorhaben „Ersatz-\nrungswürdigkeit festgestellt und bestätigt worden ist, dass es als\nteile für die Generalüberholung von Lokomotiven“ (Artikel 6\nVorhaben der Armutsbekämpfung die besonderen Vorausset-\nAbsatz 3),\nzungen für die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags\n– 5 000 000,– DM (in Worten: fünf Millionen Deutsche Mark)       erfüllt. Die Mittelherkunft ist wie folgt:\nursprünglich zugesagt für das Vorhaben „Wasserversorgungs-\nsystem Giza Phase II“ (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d des am  – 1 500 000,– DM (in Worten: eine Million fünfhunderttausend\n5. Mai 1988 zwischen beiden Regierungen geschlossenen            Deutsche Mark) aus dem Vorhaben „Programm zur Unterstüt-\nAbkommens über Finanzielle Zusammenarbeit) und im Ab-            zung von selbsthilfeorientierten Ansätzen zur Armutsreduzie-\nkommen vom 8. September 1989 über Finanzielle Zusammen-          rung“ (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c Buchstabe bb des am\narbeit reprogrammiert für das Vorhaben „Ersatzteile für Loko-    20. Dezember 1993 zwischen beiden Regierungen geschlos-\nmotiven“ (Artikel 7 Absatz 1),                                   senen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit),\n– 11 900 000,– DM (in Worten: elf Millionen neunhunderttausend   – 2 000 000,– DM (in Worten: zwei Millionen Deutsche Mark) aus\nDeutsche Mark) aus dem Vorhaben „Ersatzteile Lokomotiven“        dem Vorhaben „Umweltschutzmaßnahme bei der Produktion\n(Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des am 8. September 1989         von duktilen Gussrohren in der Gießerei ENC“ (Artikel 1\nzwischen beiden Regierungen geschlossenen Abkommens              Absatz 1 Buchstabe c Buchstabe ee des am 13. Oktober 1994\nüber Finanzielle Zusammenarbeit),                                zwischen beiden Regierungen geschlossenen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit),\n– 20 800 000,– DM (in Worten: zwanzig Millionen achthundert-\ntausend Deutsche Mark) aus dem Vorhaben „Rehabilitierung      – 5 500 000,– DM (in Worten: fünf Millionen fünfhunderttausend\nund Kapazitätserweiterung von Auto- und Industriebatterien       Deutsche Mark) aus dem Vorhaben „Altlastensanierung bei\nbei Egyptian Plastics“ (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a Buch-     der Batteriefabrik Egyptian Plastics“ (Artikel 1 Absatz 1 Buch-\nstabe aa des am 13. Oktober 1994 zwischen beiden Regierun-       stabe c Buchstabe aa des am 13. Oktober 1994 zwischen bei-\ngen geschlossenen Abkommens über Finanzielle Zusammen-           den Regierungen geschlossenen Abkommens über Finanzielle\narbeit).                                                         Zusammenarbeit),\nDie Konditionen des Darlehens für dieses Vorhaben werden wie     – 11 000 000,– DM (in Worten: elf Millionen Deutsche Mark) aus\nfolgt festgelegt:                                                   dem Vorhaben „Rehabilitierung und Kapazitätserweiterung von\n– 40 Jahre Laufzeit (davon 10 Jahre tilgungsfrei),                  Auto- und Industriebatterien bei Egyptian Plastics“ (Artikel 1\nAbsatz 1 Buchstabe a Buchstabe aa des am 13. Oktober 1994\n– 0,75 vom Hundert Zinsen.                                          zwischen beiden Regierungen geschlossenen Abkommens\n(3) Für das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a           über Finanzielle Zusammenarbeit).\nerwähnte Vorhaben „Nationales Drainage Projekt 2“ wird zusätz-      (5) Für das Vorhaben „Wasserversorgung Kafr El Sheikh“ wird\nlich aus reprogrammierten Zusagen vergangener Jahre ein Dar-     aus reprogrammierten Zusagen vergangener Jahre ein Finanzie-\nlehensbetrag in Höhe von 45 000 000,– DM (in Worten: fünfund-    rungsbeitrag in Höhe von 7 000 000,– DM (in Worten: sieben Mil-\nvierzig Millionen Deutsche Mark) zur Verfügung gestellt, wenn    lionen Deutsche Mark) zur Verfügung gestellt, wenn nach Prü-\nnach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt worden     fung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt und bestätigt\nist. Die Mittelherkunft ist wie folgt:                           worden ist, dass es als Vorhaben der sozialen Infrastruktur die\n– 500 000,– DM (in Worten: fünfhunderttausend Deutsche Mark)     besonderen Voraussetzungen für die Förderung im Wege eines\naus dem Vorhaben „Betriebsassistenz Hadisolb“ (Artikel 2 Ab-  Finanzierungsbeitrags erfüllt. Die Aufstockung ergänzt die Zu-\nsatz 1 Buchstabe b des am 19. November 1990 zwischen bei-     sagen der Jahre 1981, 1982, 1990 und 1992 in Höhe von\nden Regierungen geschlossenen Abkommens über Finanzielle      123 500 000,– DM (in Worten: einhundertdreiundzwanzig Millio-\nZusammenarbeit),                                              nen fünfhunderttausend Deutsche Mark). Die Mittelherkunft ist\nwie folgt:\n– 10 000 000,– DM (in Worten: zehn Millionen Deutsche Mark)\naus dem Vorhaben „Rehabilitierung und Kapazitätserweite-      – 4 000 000,– DM (in Worten: vier Millionen Deutsche Mark) aus\nrung von Auto- und Industriebatterien bei Egyptian Plastics“     dem Vorhaben „Umweltschutzmaßnahme in der Gießerei\n(Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a Buchstabe aa des am              ENC“ (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c Buchstabe cc des am\n13. Oktober 1994 zwischen beiden Regierungen geschlosse-         2. Dezember 1992 zwischen beiden Regierungen geschlosse-\nnen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit),                  nen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit),\n– 4 500 000,– DM (in Worten: vier Millionen fünfhunderttausend   – 3 000 000,– DM (in Worten: drei Millionen Deutsche Mark) aus\nDeutsche Mark) aus dem Vorhaben „Programm zur rationellen        dem Vorhaben „Umweltschutzmaßnahme bei der Produktion\nNutzung von Energie in der ägyptischen Industrie“ (Artikel 1     von duktilen Gussrohren in der Gießerei ENC“ (Artikel 1\nAbsatz 1 Buchstabe a Buchstabe bb des am 8. Oktober 1996         Absatz 1 Buchstabe c Buchstabe ee des am 13. Oktober 1994\nzwischen beiden Regierungen geschlossenen Abkommens              zwischen beiden Regierungen geschlossenen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit),                                über Finanzielle Zusammenarbeit).","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 18. September 2000                          1151\n(6) Für das Vorhaben „Rehabilitierung und Erweiterung der             „Rehabilitierung und Erweiterung von Umspannstationen Kar-\nUmspannstationen in Wadi Hoff und Heliopolis“ wird aus repro-           mouz“ (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a Buchstabe dd des am\ngrammierten Zusagen vergangener Jahre ein Darlehensbetrag in            20. Dezember 1993 zwischen beiden Regierungen ge-\nHöhe von 9 800 000,– DM (in Worten: neun Millionen achthun-             schlossenen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit).\nderttausend Deutsche Mark) zur Verfügung gestellt, wenn nach         Die Konditionen der Darlehensteilbeträge aus den reprogram-\nPrüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\nmierten Mitteln für das genannte Vorhaben werden wie folgt fest-\nDie Mittelherkunft ist wie folgt:                                    gelegt:\n– 2 466 688,– DM (in Worten: zwei Millionen vierhundertsechs-        a) für einen Darlehensteilbetrag bis zu insgesamt 6 496 688,– DM\nundsechzigtausendsechshundertachtundachtzig Deutsche                   (in Worten: sechs Millionen vierhundertsechsundneunzig-\nMark) aus dem Vorhaben „Rehabilitierung von Kraftwerken“               tausendsechshundertachtundachtzig Deutsche Mark)\n(Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g des am 8. September 1989\nzwischen beiden Regierungen geschlossenen Abkommens                    – 50 Jahre Laufzeit (davon 10 Jahre tilgungsfrei),\nüber Finanzielle Zusammenarbeit),                                      – 0,75 vom Hundert Zinsen;\n– 3 350 000,– DM (in Worten: drei Millionen dreihundertfünfzig-      b) für einen Darlehensteilbetrag bis zu insgesamt 3 303 312,– DM\ntausend Deutsche Mark) aus dem Vorhaben „Sektorprogramm                (in Worten: drei Millionen dreihundertdreitausenddreihundert-\nLandwirtschaft“ (Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d des am                 zwölf Deutsche Mark)\n7. August 1987 zwischen beiden Regierungen geschlossenen               – 40 Jahre Laufzeit (davon 10 Jahre tilgungsfrei),\nAbkommens über Finanzielle Zusammenarbeit),\n– 0,75 vom Hundert Zinsen.\n– 680 000,– DM (in Worten: sechshundertachtzigtausend Deut-\nsche Mark) aus dem Vorhaben „Rehabilitierung von Umspann-                                       Artikel 6\nanlagen und Kraftwerken“ (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e des\nam 5. Mai 1988 zwischen beiden Regierungen geschlossenen              Dieses Abkommen tritt an dem Tage in Kraft, an dem die\nAbkommens über Finanzielle Zusammenarbeit),                        Regierung der Arabischen Republik Ägypten der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland mitgeteilt hat, dass die innerstaat-\n– 3 303 312,– DM (in Worten: drei Millionen dreihundertdrei-         lichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Maß-\ntausenddreihundertzwölf Deutsche Mark) aus dem Vorhaben            gebend ist der Tag des Eingangs der Mitteilung.\nGeschehen zu Kairo am 2. Februar 2000 in zwei Urschriften,\njede in deutscher, arabischer und englischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung\ndes deutschen und des arabischen Wortlauts ist der englische\nWortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nHeidemarie Wieczorek-Zeul\nPeter Dingens\nFür die Regierung der Arabischen Republik Ägypten\nAhmed Dersh"]}