{"id":"bgbl2-2000-22-11","kind":"bgbl2","year":2000,"number":22,"date":"2000-07-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2000/22#page=27","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2000-22-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2000/bgbl2_2000_22.pdf#page=27","order":11,"title":"Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2000-06-09T00:00:00Z","page":855,"pdf_page":27,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2000                           855\nBekanntmachung\ndes deutsch-albanischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 9. Juni 2000\nDas in Pogradec am 13. Mai 2000 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Albanien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit (Zusagejahre 1994 und\n1997) ist nach seinem Artikel 5\nam 13. Mai 2000\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 9. Juni 2000\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nMichael Bohnet\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Albanien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\n(Zusagejahre 1994 und 1997)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                          Artikel 1\nund                                    (1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nes der Regierung der Republik Albanien, von der Kreditanstalt für\ndie Regierung der Republik Albanien –\nWiederaufbau, Frankfurt am Main, für das Vorhaben „Umwelt-\nschutzprogramm Ohrid-See“\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik            1. ein Darlehen in Höhe von bis zu insgesamt 9 550 000,– DM (in\nAlbanien,                                                               Worten: neun Millionen fünfhundertfünfzigtausend Deutsche\nMark),\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-       2. einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von bis zu insgesamt\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu            12 850 000,– DM (in Worten: zwölf Millionen achthundertfünf-\nvertiefen,                                                              zigtausend Deutsche Mark)\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-       zu erhalten, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieses\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                             Vorhabens festgestellt und bestätigt worden ist, dass es als Vor-\nhaben des Umweltschutzes die besonderen Voraussetzungen für\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in  die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrages erfüllt\nder Republik Albanien beizutragen –                                 (Nummer 2).\n(2) Kann bei dem in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben die\nsind wie folgt übereingekommen:                                   Bestätigung nicht erfolgen, so ermöglicht es die Regierung der","856                        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2000\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08 - 0, Telefax: (02 28) 3 82 08 - 36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 88,00 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,80 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1999 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postbankkonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 7,40 DM (5,60 DM zuzüglich 1,80 DM Versandkosten),                           Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 13 20 · 53003 Bonn\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM.\nPostvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nISSN 0341-1109\nBundesrepublik Deutschland der Regierung der Republik Alba-                                Frist von acht Jahren nach dem Zusagejahr die entsprechenden\nnien, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe des                              Finanzierungsverträge geschlossen wurden. Für diesen Betrag\nvorgesehenen Finanzierungsbeitrags ein Darlehen zu erhalten.                               endet diese Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2005.\n(3) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                                                  Artikel 3\nund der Regierung der Republik Albanien durch andere Vorha-                                   Die Regierung der Republik Albanien stellt die Kreditanstalt für\nben ersetzt werden. Wird das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben                              Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffent-\ndurch ein Vorhaben ersetzt, das als Vorhaben des Umwelt-                                   lichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit Abschluss und\nschutzes oder der sozialen Infrastruktur oder als Kreditgarantie-                          Durchführung der in Artikel 2 erwähnten Verträge in der Republik\nfonds für mittelständische Betriebe oder als Maßnahme, die der                             Albanien erhoben werden.\nVerbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen dient\noder als eine selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armuts-\nbekämpfung die besonderen Voraussetzungen für die Förderung                                                                Artikel 4\nim Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllt, so kann ein Finan-                               Die Regierung der Republik Albanien überlässt bei den sich\nzierungsbeitrag gemäß Absatz 1 Nummer 2, anderenfalls ein                                  aus der Darlehensgewährung und der Gewährung des Finanzie-\nDarlehen gewährt werden.                                                                   rungsbeitrags ergebenden Transporten von Personen und\nGütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und Lie-\nArtikel 2                                           feranten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine\nMaßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der Ver-\nDie Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die Bedin-                           kehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland\ngungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden sowie das                               ausschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für\nVerfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der Kre-                              eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen\nditanstalt für Wiederaufbau und dem Empfänger des Darlehens                                Genehmigungen.\nund des Finanzierungsbeitrags zu schließenden Verträge, die\nden in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvor-\nArtikel 5\nschriften unterliegen. Die Zusage des in Artikel 1 Absatz 1 Num-\nmer 1 genannten Betrags entfällt, soweit nicht innerhalb einer                                Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Pogradec am 13. Mai 2000 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und albanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nPeter Blomeyer\nFür die Regierung der Republik Albanien\nE. M e k s i"]}