{"id":"bgbl2-2000-2-6","kind":"bgbl2","year":2000,"number":2,"date":"2000-01-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2000/2#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2000-2-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2000/bgbl2_2000_2.pdf#page=11","order":6,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen \"Science Applications International Corporation (SAIC)\"","law_date":"1999-12-13T00:00:00Z","page":35,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["G 1998\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nJahrgang 1999\n–– Seite 1 bis 1104 ––\nHerausgegeben vom Bundesministerium der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H.","Der Jahrgang 1999 umfasst die Nummern 1 bis 34\nHinweise für das Einbinden\nDiesem Titelblatt folgt die Zeitliche Übersicht für das Bundesgesetzblatt Teil II, Jahrgang 1999.\nDas Sachverzeichnis zum Bundesgesetzblatt Teil II, Jahrgang 1999, wird hinter der Nummer 34\neingebunden.\nAnlagebände zum Bundesgesetzblatt Teil II wurden nicht ausgegeben.\nNicht eingebunden werden folgende Beilagen*):\n– Hinweis in Ausgabe Nr. 2 vom 26. Januar 1999\nFundstellennachweis B, Völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge zur Vorbereitung und\nHerstellung der Einheit Deutschlands\n– zur Ausgabe Nr. 17 vom 15. Juli 1999\nZeitliche Übersicht über die Veröffentlichungen im ersten Halbjahr 1999\n*) Innerhalb des Abonnements werden die Beilagen auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags\nübersandt. Außerhalb des Abonnements erfolgt die Lieferung gegen Kostenerstattung.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen von\nwesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechts-\nvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nVerordnungen können nach dem Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen in der im\nBundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt\ngeändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2432), auch im Bundesanzeiger\noder in den in diesem Gesetz vorgesehenen Amtsblättern verkündet werden.\nDruck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn\nDie bisher erschienenen Jahrgänge (1949/50 in einem Band) sowie einzelne Nummern können von der\nBundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn, bezogen werden."]}