{"id":"bgbl2-2000-14-7","kind":"bgbl2","year":2000,"number":14,"date":"2000-04-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2000/14#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2000-14-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2000/bgbl2_2000_14.pdf#page=17","order":7,"title":"Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2000-02-24T00:00:00Z","page":637,"pdf_page":17,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 20. April 2000                         637\nBekanntmachung\ndes deutsch-albanischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 24. Februar 2000\nDas in Tirana am 17. Dezember 1999 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Albanien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit (Jahr 1994) ist nach\nseinem Artikel 5\nam 17. Dezember 1999\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 24. Februar 2000\nBund esminist erium\nfür w irt sc haft lic he Zusammenarb eit\nu n d En t w i c k l u n g\nIm Auftrag\nRainer Go erd eler\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Albanien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit (Jahr 1994)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                         Art ikel 1\nund                                     (1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nes der Regierung der Republik Albanien, von der Kreditanstalt für\ndie Regierung der Republik Albanien –\nWiederaufbau, Frankfurt am Main, einen Finanzierungsbeitrag in\nHöhe von bis zu insgesamt 6 000 000,– DM (in Worten: sechs\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen         Millionen Deutsche Mark) für das Vorhaben „Sozialinvestitions-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik           fonds (ADF)“ zu erhalten, wenn nach Prüfung dessen Förde-\nAlbanien,                                                          rungswürdigkeit festgestellt und bestätigt worden ist, dass es\nals Vorhaben der selbsthilfeorientierten Armutsbekämpfung die\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-      besonderen Voraussetzungen für die Förderung im Wege eines\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu       Finanzierungsbeitrags erfüllt.\nvertiefen,\n(2) Das Vorhaben kann im Einvernehmen zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-\nRepublik Albanien durch andere Vorhaben ersetzt werden. Wird\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,\ndas Vorhaben durch ein Vorhaben des Umweltschutzes, der\nsozialen Infrastruktur oder durch eine selbsthilfeorientierte\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung    Maßnahme zur Armutsbekämpfung ersetzt, welches oder welche\nder Republik Albanien beizutragen –                                die besonderen Voraussetzungen für die Förderung im Wege\neines Finanzierungsbeitrags erfüllt, kann ein Finanzierungs-\nsind wie folgt übereingekommen:                                  beitrag, anderenfalls ein Darlehen gewährt werden."]}