{"id":"bgbl2-1999-7-4","kind":"bgbl2","year":1999,"number":7,"date":"1999-03-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1999/7#page=25","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1999-7-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1999/bgbl2_1999_7.pdf#page=25","order":4,"title":"Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des deutsch-amerikanischen Abkommens über den Erwerb und Besitz von privateigenen Waffen durch Personal der Streitkräfte der Vereinigten Staaten in der Bundesrepublik Deutschland","law_date":"1999-02-10T00:00:00Z","page":177,"pdf_page":25,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 4. März 1999 177\nBekanntmachung\nüber das Außerkrafttreten\ndes deutsch-amerikanischen Abkommens\nüber den Erwerb und Besitz von privateigenen Waffen\ndurch Personal der Streitkräfte der Vereinigten Staaten\nin der Bundesrepublik Deutschland\nVom 10. Februar 1999\nDas in Bonn am 29. November 1984 unterzeichnete Abkommen zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten\nStaaten von Amerika über den Erwerb und Besitz von privateigenen Waffen\ndurch Personal der Streitkräfte der Vereinigten Staaten in der Bundesrepublik\nDeutschland (BGBl. 1985 II S. 676) ist für die Bundesrepublik Deutschland mit\nVerbalnote des Auswärtigen Amts vom 31. März 1998 fristgerecht zum 31. März\n1999 gekündigt worden. Das Abkommen tritt somit\nam 31. März 1999\naußer Kraft.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n4. August 1986 (BGBl. II S. 868).\nBonn, den 10. Februar 1999\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r\nBekanntmachung\nder deutsch-kenianischen Vereinbarung\nüber die Entsendung eines Fußballsachverständigen\nVom 10. Februar 1999\nDie in Nairobi durch Notenwechsel vom 21. September 1998/11. Januar 1999\ngeschlossene Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundes-\nrepublik Deutschland und dem Ministerium für Innere Angelegenheiten, Natio-\nnales Erbe, Kultur und Soziales der Republik Kenia über die Entsendung eines\ndeutschen Fußballsachverständigen ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 11. Januar 1999\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 10. Februar 1999\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r"]}