{"id":"bgbl2-1999-6-1","kind":"bgbl2","year":1999,"number":6,"date":"1999-03-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1999/6#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1999-6-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1999/bgbl2_1999_6.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken","law_date":"1999-01-25T00:00:00Z","page":122,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["122             Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 3. März 1999\nTag                                                                     In h al t                                                                                        Seite\n4. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von New York vom 31. März 1953\nüber die politischen Rechte der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            145\n5. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen\nUnfällen oder radiologischen Notfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              145\n5. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benach-\nrichtigung bei nuklearen Unfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         146\n8. 2. 99 Bekanntmachung des deutsch-rumänischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                                  146\n8. 2. 99 Bekanntmachung des deutsch-tansanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                                 148\n10. 2. 99  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über wichtige Linien\ndes internationalen Kombinierten Verkehrs und damit zusammenhängende Einrichtungen (AGTC) . . . .                                                                 150\n10. 2. 99  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von\nDiskriminierung der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  151\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Protokolls zum Madrider Abkommen\nüber die internationale Registrierung von Marken\nVom 25. Januar 1999\nDas Protokoll vom 27. Juni 1989 zum Madrider Abkommen über die inter-\nnationale Registrierung von Marken (BGBl. 1995 II S. 1016) ist nach seinem\nArtikel 14 Abs. 4 Buchstabe b für folgende Staaten in Kraft getreten:\nEstland                                                                                      am 18. November 1998\nnach Maßgabe der in Artikel 5 Abs. 2 Buchstabe a bis d und Artikel 8\nAbs. 7 Buchstabe a sowie Artikel 14 Abs. 5 vorgesehenen Erklärungen\nMosambik                                                                                     am             7. Oktober 1998\nSwasiland                                                                                    am 14. Dezember 1998\nTürkei                                                                                       am                1. Januar 1999\nnach Maßgabe der in Artikel 14 Abs. 5 vorgesehenen Erklärungen.\nEs wird nach seinem Artikel 14 Abs. 4 Buchstabe b für folgenden weiteren\nStaat in Kraft treten:\nLesotho                                                                                      am          12. Februar 1999.\nG e o r g i e n hat dem Verwahrer des Übereinkommens am 3. November 1998\ndie in Artikel 5 Abs. 2 Buchstabe b und Artikel 8 Abs. 7 Buchstabe a vorgesehe-\nnen Erklärungen notifiziert, die am 3. Februar 1999 wirksam werden.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n8. Juli 1998 (BGBl. II S. 1806).\nBonn, den 25. Januar 1999\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r"]}