{"id":"bgbl2-1999-4-2","kind":"bgbl2","year":1999,"number":4,"date":"1999-02-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1999/4#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1999-4-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1999/bgbl2_1999_4.pdf#page=3","order":2,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Elften Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen","law_date":"1999-01-12T00:00:00Z","page":75,"pdf_page":3,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 10. Februar 1999                              75\nArtikel 3                                  Transporten von Personen und Gütern im See- und Luftverkehr\nden Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsun-\nDie Regierung der Republik Honduras stellt die Kreditanstalt\nternehmen, trifft keine Maßnahmen, die die gleichberechtigte\nfür Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffentli-\nBeteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesre-\nchen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit dem Abschluß\npublik Deutschland ausschließen oder erschweren, und erteilt\nund der Duchführung des in Artikel 2 erwähnten Vertrags in der\ngegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrsunterneh-\nRepublik Honduras erhoben werden.\nmen erforderlichen Genehmigungen.\nArtikel 4                                                             Artikel 5\nDie Regierung der Republik Honduras überläßt bei den sich            Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\naus der Gewährung des Finanzierungsbeitrages ergebenden              Kraft.\nGeschehen zu Bonn am 3. Dezember 1998 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nW. R i c h t e r\nVolker Ducklau\nFür die Regierung der Republik Honduras\nStarkman Pinel\n–––––––––––––––\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\nder Elften Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen\ndes Internationalen Übereinkommens von 1974\nzum Schutz des menschlichen Lebens auf See\nund des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen\nVom 12. Januar 1999\nNach § 3 Abs. 1 der Elften Verordnung vom 18. September 1998 über die\nInkraftsetzung von Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974\nzum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Protokolls von 1978 zu\ndiesem Übereinkommen (11. SOLAS-ÄndV) – BGBl. 1998 II S. 2549 – wird\nbekanntgemacht, daß die\n– in § 1 Satz 1 Nr. 1 dieser Verordnung genannte Entschließung MSC.65(68)\ndes Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschiffahrts-Organi-\nsation vom 4. Juni 1997 und die\n– in § 1 Satz 1 Nr. 2 dieser Verordnung genannte Entschließung 1 der Konferenz\nder Vertragsregierungen vom 27. November 1997\nam 1. Juli 1999\nin Kraft treten.\nBonn, den 12. Januar 1999\nBundesministerium\nfür Verkehr, Bau- und Wohnungswesen\nIm Auftrag\nEdelstein"]}