{"id":"bgbl2-1999-24-3","kind":"bgbl2","year":1999,"number":24,"date":"1999-09-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1999/24#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1999-24-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1999/bgbl2_1999_24.pdf#page=6","order":3,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung eines Internationalen Verbandes für die Veröffentlichung der Zolltarife","law_date":"1999-08-05T00:00:00Z","page":774,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["774 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 9. September 1999\n(Übersetzung)\nUkraine                                                      Kiew, den 24. Dezember 1998\nMinisterium des Auswärtigen der Ukraine\nDas Ministerium des Auswärtigen begrüßt die Botschaft der Bundesrepublik Deutsch-\nland in der Ukraine und beehrt sich, den Erhalt des Schreibens des Botschafters der\nBundesrepublik Deutschland in der Ukraine, Eberhard Heyken, vom 27. Oktober 1997 mit\nfolgendem Wortlaut zu bestätigen:\n(Es folgt der Text der einleitenden Note.)\nDas Ministerium des Auswärtigen der Ukraine beehrt sich mitzuteilen, dass das Obige\nfür das Ministerkabinett der Ukraine annehmbar ist und dass das Schreiben des Bot-\nschafters der Bundesrepublik Deutschland, Eberhard Heyken, vom 27. Oktober 1997\nsowie diese Antwortnote eine Vereinbarung über den Abschluss der Durchführung eines\nUmschulungsprogramms für aus Deutschland zurückgekehrte Militärangehörige und ihre\nFamilienangehörigen darstellt, die mit dem Datum dieser Antwortnote, das heißt am\n24. Dezember 1998, in Kraft tritt.\nDas Ministerium des Auswärtigen der Ukraine benutzt diesen Anlass, um den Ausdruck\nseiner vorzüglichen Hochachtung der Botschaft der Bundesrepubik Deutschland zu\nerneuern.\nAn die\nBotschaft\nder Bundesrepublik Deutschland\nKiew\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nzur Gründung eines Internationalen Verbandes\nfür die Veröffentlichung der Zolltarife\nVom 5. August 1999\nS r i L a n k a hat dem Verwahrer des Übereinkommens am 23. April 1999\ndie K ü n d i g u n g des Übereinkommens vom 5. Juli 1890 zur Gründung eines\nInternationalen Verbandes für die Veröffentlichung der Zolltarife nebst\nAusführungsbestimmungen und Zeichnungsprotokoll sowie des Änderungs-\nprotokolls vom 16. Dezember 1949 (BAnz. Nr. 51 vom 14. März 1958) notifiziert.\nNach Artikel 15 des Übereinkommens wird die Kündigung am 1. April 2003\nwirksam werden.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n7. Oktober 1998 (BGBl. II S. 2917).\nBonn, den 5. August 1999\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r"]}