{"id":"bgbl2-1999-24-1","kind":"bgbl2","year":1999,"number":24,"date":"1999-09-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1999/24#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1999-24-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1999/bgbl2_1999_24.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung der deutsch-chilenischen Vereinbarung über die Entsendung eines deutschen Leichtathletiksachverständigen","law_date":"1999-08-04T00:00:00Z","page":770,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["770 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 9. September 1999\nBekanntmachung\nder deutsch-chilenischen Vereinbarung\nüber die Entsendung eines deutschen Leichtathletiksachverständigen\nVom 4. August 1999\nDie in Santiago de Chile durch Notenwechsel vom 5. Fe-\nbruar/8. März 1999 geschlossene Vereinbarung zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Chile über die Entsendung eines\ndeutschen Leichtathletiksachverständigen ist nach ihrer\nInkrafttretensklausel\nam 8. März 1999\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 4. August 1999\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r\nDer Botschafter                                            Santiago, den 5. Februar 1999\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nin Ausführung des Kulturabkommens vom 20. November 1956 und in Übereinstimmung\nmit dem Rahmenabkommen über Technische und Wirtschaftliche Zusammenarbeit vom\n15. März 1995 folgende Vereinbarung über die Entsendung eines deutschen Leichtath-\nletiksachverständigen vorzuschlagen:\n1. Leistungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland:\na) Sie entsendet auf ihre Kosten einen Leichtathletiksachverständigen für die Dauer\nvon zwei Jahren, beginnend mit dem Eintreffen des Sachverständigen in Santiago;\ndie Entsendedauer verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr bis zur\nmaximalen Laufzeit von vier Jahren, sofern diese Vereinbarung nicht von einer\nVertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich\ngekündigt wird.\nb) Der Sachverständige erhält Erholungs- und Heimaturlaub nach deutschem Recht.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 9. September 1999          771\n2. Leistungen der Regierung der Republik Chile:\na) Sie stellt dem Sachverständigen für seine Aufgaben einen Dienstkraftwagen und\ndienstliche Geräte (z.B. audiovisuelle Geräte, PC oder Schreibmaschine, Sport-\ngeräte) zur Verfügung.\nb) Sie übernimmt die Kosten für die Unterbringung des Sachverständigen und seiner\nFamilienmitglieder, Dienstreisen des Sachverständigen innerhalb Chiles und bei\nAuslandsreisen die Tage- und Übernachtungsgelder vorbehaltlich der vorherigen\nZustimmung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zu letzteren Reisen.\nc) Sie stellt dem Sachverständigen spätestens sechs Monate nach Projektbeginn\nmindestens zwei unter Beteiligung des Sachverständigen und des chilenischen\nLeichtathletikverbandes und der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in\nSantiago ausgewählte geeignete Partnerfachkräfte zur Seite, die die Arbeit des\nSachverständigen nach Ablauf dieser Vereinbarung weiterführen sollen.\nd) Sie trägt die Kosten für mindestens drei Trainings- und drei Ausbildungslehrgänge\ndes Sachverständigen pro Jahr und weist die zuständigen Behörden an, den Sach-\nverständigen bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. Zu den Lehr-\ngangskosten zählen insbesondere die An- und Abreisekosten der Teilnehmer, ihre\nUnterkunft und Verpflegung am Lehrgangsort sowie örtliche Transportkosten.\ne) Sie sorgt dafür, daß Leichtathletiksportler, Trainer, Studenten und Schüler zu Lehr-\ngängen des Sachverständigen vom Unterricht bzw. von ihrem Arbeitgeber frei-\ngestellt werden.\nf) Sie trägt die Flugkosten bei den von ihr angeordneten Auslandsreisen des Sach-\nverständigen.\ng) Sie stellt dem Sachverständigen ein geeignetes Büro zur Erledigung schriftlicher\nArbeiten zur Verfügung und stellt ihm eine Schreibkraft für Büroarbeiten zur Seite.\nh) Sie ist damit einverstanden, daß der Sachverständige nach Genehmigung durch\ndie zuständigen Behörden der Regierung der Republik Chile für eine Dauer von bis\nzu sechs Wochen pro Jahr für andere Aufgaben der Sportförderung außerhalb\nChiles eingesetzt wird. Die Laufzeit der Vereinbarung zu Ziffer 1, Buchstabe a wird\num diese Zeiten verlängert.\n3. Der Leichtathletiksachverständige hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit der Direc-\nción de Deportes y Recreación und dem chilenischen Leichtathletikverband\n– beim Auf- und Ausbau des Leichtathletiksports auf der Regional- und der Verbands-\nebene unter besonderer Berücksichtigung der Jugendarbeit zu unterstützen,\n– Trainer, Übungsleiter und Schiedsrichter aus- und fortzubilden,\n– Lehrmaterialien zu erarbeiten und vorzubereiten,\n– ein Instrumentarium zu Sichtung und Förderung des Leichtathletiknachwuchses zu\nentwickeln,\n– bei Organisations- und Strukturmaßnahmen zu beraten,\n– bei der Planung und Durchführung von Meisterschaften auf allen Ebenen zu helfen,\n– den Nationaltrainer bei der Vorbereitung internationaler Wettkämpfe zu beraten.\n4. a) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beauftragt mit der Durchführung\nihrer Leistungen die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, GTZ, Eschborn.\nb) Die Regierung der Republik Chile beauftragt mit der Durchführung des Projekts und\nihrer Leistungen die Dirección de Deportes y Recreación (DIGEDER), welche ihrer-\nseits den chilenischen Leichtathletikverband damit beauftragt.\n5. Im übrigen gelten die Bestimmungen der eingangs erwähnten Abkommen vom 20. No-\nvember 1956 und 15. März 1995.\n6. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Chile mit den unter den Nummern 1 bis 6 gemach-\nten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer\nRegierung zum Ausdruck bringende Antwortnote eine Vereinbarung zwischen unseren\nbeiden Regierungen bilden, die mit dem Datum der Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nHorst Palenb erg\nAn den\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Chile\nHerrn José Miguel Insulza Salinas\nSantiago"]}