{"id":"bgbl2-1999-20-2","kind":"bgbl2","year":1999,"number":20,"date":"1999-08-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1999/20#page=33","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1999-20-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1999/bgbl2_1999_20.pdf#page=33","order":2,"title":"Bekanntmachung der deutsch-dänischen Vereinbarung über die Einrichtung von deutsch-dänischen gymnasialen Oberstufenzweigen","law_date":"1999-06-29T00:00:00Z","page":649,"pdf_page":33,"num_pages":5,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 9. August 1999           649\nBekanntmachung\nder deutsch-dänischen Vereinbarung\nüber die Einrichtung von deutsch-dänischen gymnasialen Oberstufenzweigen\nVom 29. Juni 1999\nDie in Kopenhagen durch Notenwechsel vom 25. Sep-\ntember 1998 geschlossene Vereinbarung zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung des Königreichs Dänemark über die Einrich-\ntung von deutsch-dänischen gymnasialen Oberstufen-\nzweigen ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 25. September 1998\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 29. Juni 1999\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r\nDer Botschafter                                      Kopenhagen, den 25. September 1998\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Abkommen vom 18. Juni 1974 zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Königreich Dänemark über kulturelle Zusammenarbeit folgende\nVereinbarung über schulische Zusammenarbeit vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung des Königreichs\nDänemark vereinbaren die Einrichtung von deutsch-dänischen gymnasialen Oberstu-\nfenzweigen.\n2. Die gemeinsame Schulinitiative ist Ausdruck des beiderseitigen Wunsches, durch die\nBegegnung deutscher und dänischer Kinder und durch eine verstärkte Vermittlung der\njeweiligen Partnersprache die guten und freundschaftlichen Beziehungen zwischen\nbeiden Ländern zu vertiefen und den Schülerinnen und Schülern einen Schulabschluß\nim europäischen Geist zu vermitteln, der in beiden Ländern gleichermaßen anerkannt\nwird.\n3. Die Einzelheiten der Implementierung des Modellversuchs sind zwischen den zustän-\ndigen deutschen und dänischen Stellen abgestimmt und ergeben sich aus dem dieser\nNote beigefügten Memorandum.\n4. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Ver-\ntragspartei auf diplomatischem Wege schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum\nEnde eines Schuljahres gekündigt werden.\n5. Diese Vereinbarung wird in deutscher und dänischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung des Königreichs Dänemark mit den unter Artikel 1 bis 5\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einver-\nständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Ver-\neinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in\nKraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nJohann Dreher\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\ndes Königreichs Dänemark\nHerrn Niels Helveg Petersen\nKopenhagen","650 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 9. August 1999\nAnlage\nzur Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung des Königreichs Dänemark\nvom 25. September 1998\nüber die Einrichtung von deutsch-dänischen gymnasialen Oberstufenzweigen\nMemorandum zu Fragen der praktischen Umsetzung\n1.  Einrichtung und Aufbau\n1.1 Auf gemeinsame deutsch-dänische Initiative besteht die Möglichkeit, mit Beginn des\nSchuljahres 1998/99 deutsch-dänische gymnasiale Oberstufenzweige einzurichten.\nIm Rahmen eines Pilotprojektes werden in diesem Sinne die Sankt-Petri-Schule und\ndie N. Zahles Gymnasieskole zusammenarbeiten.\n1.2 Der deutsch-dänische gymnasiale Oberstufenzweig umfaßt die Jahrgangsstufen\n10 –12 und gliedert sich in einen mathematischen und einen fremdsprachlichen\nZug. Fächer und Wochenstundenzahlen an der N. Zahles Gymnasieskole sind in der\nStundentafel des jeweiligen Zuges festgelegt (Anhang 1).\n1.3 Der Unterricht richtet sich grundsätzlich nach dänischen Lehrplänen. Die Fächer\nDeutsch und Geschichte werden in deutscher Sprache und nach deutschen Lehr-\nplänen unterrichtet. Hierbei ist die von der Bundesrepublik Deutschland vermittelte\ndeutsche Lehrkraft für die Anwendung der entsprechenden Methoden und Lehrmittel\nim Rahmen der deutschen Lehrpläne eigenverantwortlich.\n1.4 Das Fach Deutsch ist in beiden Zügen Pflichtfach auf Leistungsfachniveau und für alle\nSchüler schriftliches und gegebenenfalls mündliches Abiturprüfungsfach am Ende\nder Jahrgangsstufe 12. Für das Fach Deutsch gelten die Regelungen der Ordnung der\ndeutschen Reifeprüfung im Ausland in der jeweils gültigen Fassung.\n1.5 Das Fach Geschichte wird ebenfalls für die Schüler beider Züge als Pflichtfach unter-\nrichtet und ist mündliches Abiturprüfungsfach.\n1.6 Jeder Schüler des deutsch-dänischen Oberstufenzweiges wird in mindestens einem\nder beiden Fächer Deutsch und Geschichte mündlich geprüft.\n1.7 Es wird angestrebt, zusätzlich einige der nach dänischen Lehrplänen unterrichteten\nFächer in deutscher Sprache zu geben, sofern hierfür entsprechende Lehrkräfte zur\nVerfügung stehen.\n2.  Abschlüsse\nMit erfolgreichem Abschluß des deutsch-dänischen gymnasialen Oberstufenzweiges\nan der N. Zahles Gymnasieskole erwerben die Absolventen die Hochschulreife, die\nsowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch im Königreich Dänemark als\nHochschulzugangsberechtigung unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Zu-\nlassungsbestimmungen gelten. Die Absolventen des mathematischen Zuges erwer-\nben die Berechtigung zum Studium aller Fächer.\n3.  Zugang\n3.1 Zugang zum deutsch-dänischen gymnasialen Oberstufenzweig an der N. Zahles\nGymnasieskole erhalten geeignete deutsche und dänische Schüler sowie Schüler\nanderer Nationalitäten, sofern sie die Voraussetzungen hierfür mitbringen. Über die\nAufnahme entscheidet der Schulleiter. Er kann sich dabei von der aus der Bundesre-\npublik Deutschland vermittelten deutschen Lehrkraft beraten lassen.\n3.2 Schüler der Sankt-Petri-Schule werden gemäß den Aufnahmebedingungen für das\ndänische Gymnasium ohne zusätzliche Prüfungen im Fach Deutsch aufgenommen.\nSchüler anderer Schulen müssen die erforderlichen Kenntnisse in der deutschen\nSprache in einer mündlichen Prüfung nachweisen.\n3.3 Schüler, die die dänische Sprache nicht beherrschen, erhalten intensiven Förderun-\nterricht.\n3.4 Eine Vereinbarung zwischen der Sankt-Petri-Schule und der N. Zahles Gymnasie-\nskole regelt die Zusammenarbeit zwischen beiden Schulen.\n4.  Organisatorische und räumliche Voraussetzungen\nDie Regierung des Königreichs Dänemark schafft in Absprache mit dem Schulträger\nder N. Zahles Gymnasieskole die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen\nfür einen erfolgreichen deutschen Sprachunterricht und deutschsprachigen Fachun-\nterricht an dem deutsch-dänischen gymnasialen Oberstufenzweig der N. Zahles\nGymnasieskole in Kopenhagen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 9. August 1999           651\n5.  Lehrkräfte\n5.1 Der Leiter der N. Zahles Gymnasieskole hat die pädagogische Aufsicht über den\ndeutsch-dänischen gymnasialen Oberstufenzweig.\n5.2 Zur Erteilung der Fächer Deutsch und Geschichte in dem deutsch-dänischen gym-\nnasialen Oberstufenzweig wird die Bundesrepublik Deutschland eine deutsche Lehr-\nkraft für das Lehramt der Sekundarstufe II mit entsprechender Fächerkombination\nund möglichst mit dänischen Sprachkenntnissen vermitteln, die auch von der Bun-\ndesrepublik Deutschland besoldet wird. Hierzu werden der dänischen Seite geeignete\nKandidaten vorgeschlagen.\n5.3 Das Dienstverhältnis der deutschen Lehrkraft richtet sich nach dem Dienstvertrag, der\nmit den zuständigen dänischen Stellen zu schließen ist, sowie nach der Vereinbarung\nüber Pflichten und Zuwendungen, die mit den zuständigen deutschen Stellen getrof-\nfen wird.\n5.4 Entsprechend Artikel 1 des Abkommens vom 18. Juni 1974 zwischen der Bundes-\nrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über kulturelle Zusammenarbeit\nerteilen die zuständigen Behörden des Königreichs Dänemark der deutschen Lehr-\nkraft und ihren Familienangehörigen im Einklang mit den einschlägigen dänischen\nBestimmungen die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für die\nDauer der Tätigkeit an der Schule und gewähren Erleichterungen bei der Einfuhr von\nUmzugsgut einschließlich eines oder mehrerer Kraftfahrzeuge.\n5.5 Die dänische Seite verpflichtet sich, die für eine angemessene Unterrichtserteilung in\ndem deutsch-dänischen gymnasialen Oberstufenzweig erforderlichen zusätzlichen\ndeutschen und dänischen Lehrkräfte einzustellen.\n6.  Kündigung der Vereinbarung\nIm Falle der Kündigung werden die in dieser Vereinbarung festgelegten Maßnahmen\nmit dem Ende desjenigen Schuljahres eingestellt, in dem die bei Eingang der Kündi-\ngung jüngste Klasse des deutsch-dänischen gymnasialen Oberstufenzweiges ihren\nAbschluß erreicht hat.","652 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 9. August 1999\nAnhang 1\nzur Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung des Königreichs Dänemark\nvom 25. September 1998\nüber die Einrichtung von deutsch-dänischen gymnasialen Oberstufenzweigen\nStundentafeln (mathematischer Zug und fremdsprachlicher Zug)\nStundentafel für den mathematischen Zug\nFach                    Schuljahr/Klassenstufe             Unterr.-\nsprache\n10            11                   12\nOB     OB     WF1     WF2     OB   WF1     WF2\nDeutsch           4      4                      5                Deutsch\nDänisch           3      3                      4                Dänisch\nEnglisch          3      4                                   5   Dänisch\nGeschichte        3      3                      3                Deutsch\nMathematik        5      5                      5                Dänisch\nPhysik            3      3                                   5   Dänisch\nChemie            3             4       4            4       5   Dänisch\nBiologie          3             4       5            4       5   Dänisch\nGeographie               3                           4           Dänisch\nMusik             3             4       5            4       5   Dänisch\nAltertumskunde                                  3                Dänisch\nReligion                                        3                Dänisch\nSport             2      2      4               2    4           Dänisch\nKunst                           4               2    4           Dänisch\nGemeinschafts-                  4       5            4       5   Dänisch\nkunde\nDrama                           4                    4           Dänisch\nWochenstunden- 32               31 – 32              31 – 32\nzahl\nBemerkungen:\nOB = Obligatorisches Fach; WF1 = Wahlfach, mittleres Niveau; WF2 = Wahlfach,\nhohes Niveau (Leistungskurs)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 9. August 1999            653\nStundentafel für den sprachlichen Zug\nFach                      Schuljahr/Klassenstufe                     Unterr.-\nsprache\n10              11                    12\nOB     OB       WF1     WF2   OB      WF1     WF2\nDeutsch             4      4                      5                        Deutsch\nDänisch             3      3                      4                        Dänisch\nEnglisch            4      4                                      5        Dänisch\nFranzösisch         4      4                                      5        Dänisch\nLatein              3               4       5             4       5        Dänisch\nGeschichte          3      3                      3                        Deutsch\nNaturfach           3      4                                               Dänisch\nMathematik                          4       5             4       5        Dänisch\nBiologie            3               4       5             4       5        Dänisch\nGeographie                 3                              4                Dänisch\nMusik               3               4       5             4       5        Dänisch\nAltertumskunde                                    3                        Dänisch\nReligion                                          3                        Dänisch\nSport               2      2        4             2       4                Dänisch\nKunst                               4             2       4                Dänisch\nGemeinschafts-                      4       5             4       5        Dänisch\nkunde\nDrama                               4                     4                Dänisch\nWochenstunden- 32                   31 – 32               31 – 32\nzahl\nBemerkungen:\nOB = Obligatorisches Fach; WF1 = Wahlfach, mittleres Niveau; WF2 = Wahlfach,\nhohes Niveau (Leistungskurs)\nUdenrigsministeriet                                Kopenhagen, den 25. September 1998\nHerr Botschafter,\nich beehre mich, den Empfang Ihrer Note Nr. 2 vom 25. September 1998 mit Anlage zu\nbestätigen, mit der Sie im Namen Ihrer Regierung den Abschluß einer Vereinbarung zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs\nDänemark über deutsch-dänische gymnasiale Oberstufenzweige vorschlagen.\nIch beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß meine Regierung mit den in Ihrer Note enthalte-\nnen Vorschlägen einverstanden ist. Ihre Note und diese Antwortnote bilden somit eine Ver-\neinbarung zwischen unseren beiden Regierungen, die mit dem Datum dieser Note in Kraft\ntritt und deren dänischer und deutscher Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nGenehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hoch-\nachtung.\nNiels Helveg Petersen\nS.E. dem Botschafter\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerrn Johann Dreher\nKopenhagen"]}