{"id":"bgbl2-1999-2-8","kind":"bgbl2","year":1999,"number":2,"date":"1999-01-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1999/2#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1999-2-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1999/bgbl2_1999_2.pdf#page=13","order":8,"title":"Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1998-12-16T00:00:00Z","page":29,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 1999                            29\nBekanntmachung\ndes deutsch-albanischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 16. Dezember 1998\nDas in Tirana am 5. November 1998 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Albanien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit ist nach seinem Arti-\nkel 5\nam 5. November 1998\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 16. Dezember 1998\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nSchweiger\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Albanien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\n(„Soforthilfeprogramm Unterkünfte für Kosovo-Flüchtlinge“)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland               den Regierungen gemeinsam auszuwählenden Empfängern, von\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, einen\nund\nFinanzierungsbeitrag in Höhe von insgesamt 5 000 000,– DM (in\ndie Regierung der Republik Albanien –                  Worten: Fünf Millionen Deutsche Mark) für das Vorhaben „Sofort-\nhilfeprogramm Unterkünfte für Kosovo-Flüchtlinge“ zu erhalten,\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen           wenn nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik            worden ist.\nAlbanien,\n(2) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh-\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-       men zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu        und der Regierung der Republik Albanien durch andere Vorha-\nvertiefen,                                                          ben ersetzt werden.\n(3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen       Regierung der Republik Albanien zu einem späteren Zeitpunkt\ndie Grundlage dieses Abkommens ist,                                 ermöglicht, (weitere) Finanzierungsbeiträge zur Vorbereitung des\nin Absatz 1 genannten Vorhabens oder für notwendige Begleit-\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in  maßnahmen zur Durchführung und Betreuung des in Absatz 1\nder Republik Albanien beizutragen,                                  genannten Vorhabens von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu\nerhalten, findet dieses Abkommen Anwendung.\nunter Bezugnahme auf das Schreiben der Botschaft der Bun-\ndesrepublik Deutschland in Tirana an die Ministerin für wirt-                                   Artikel 2\nschaftliche Zusammenarbeit und Handel der Republik Albanien,\nFrau Ermelinda Meksi, vom 30. September 1998 –                         (1) Die Verwendung des in Artikel 1 genannten Betrags, die\nBedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird, sowie das\nsind wie folgt übereingekommen:                                   Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der\nKreditanstalt für Wiederaufbau und den Empfängern des Finan-\nzierungsbeitrags zu schließenden Verträge, die den in der Bun-\nArtikel 1\ndesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unter-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht       liegen. Die Zusage des in Artikel 1 genannten Betrags entfällt,\nes der Regierung der Republik Albanien oder anderen, von bei-       soweit nicht innerhalb einer Frist von 8 Jahren nach dem Zu-"]}