{"id":"bgbl2-1999-17-10","kind":"bgbl2","year":1999,"number":17,"date":"1999-07-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1999/17#page=36","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1999-17-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1999/bgbl2_1999_17.pdf#page=36","order":10,"title":"Bekanntmachung der Ergänzungsprotokolle zum deutsch-ukrainischen Protokoll vom 21. August 1996 über die Zusammenarbeit bei der Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos","law_date":"1999-06-21T00:00:00Z","page":540,"pdf_page":36,"num_pages":5,"content":["540              Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 1999\nBekanntmachung\nder Ergänzungsprotokolle zum\ndeutsch-ukrainischen Protokoll vom 21. August 1996\nüber die Zusammenarbeit bei der Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos\nVom 21. Juni 1999\nDas in Kiew am 27. Mai 1997 unterzeichnete Ergänzungsprotokoll zum Proto-\nkoll vom 21. August 1996 zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Verteidigungsministerium der Ukraine über die Zusam-\nmenarbeit bei der Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos (BGBl. 1999 II\nS. 443) ist nach seinem Artikel 6 Abs. 2\nam 27. Mai 1997\nin Kraft getreten.\nDas in Bonn am 16. September 1998 unterzeichnete Ergänzungsprotokoll\nzum Protokoll vom 21. August 1996 zwischen dem Auswärtigen Amt der Bun-\ndesrepublik Deutschland und dem Verteidigungsministerium der Ukraine über\ndie Zusammenarbeit bei der Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos\n(BGBl. 1999 II S. 443) ist nach seinem Artikel 6 Abs. 2\nam 16. September 1998\nin Kraft getreten. Die beiden Ergänzungsprotokolle werden nachstehend ver-\nöffentlicht.\nBonn, den 21. Juni 1999\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r\nErgänzungsprotokoll\nzum Protokoll vom 21. August 1996\nzwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verteidigungsministerium der Ukraine\nüber die Zusammenarbeit bei der Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos\nDas Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland              in dem Wunsch, bei der Eliminierung von Startsilos für inter-\nkontinentale ballistische Raketen (im folgenden Startsilos ge-\nund\nnannt), zusammenzuarbeiten –\ndas Verteidigungsministerium der Ukraine –\nsind wie folgt übereingekommen:\nauf der Grundlage des Abkommens vom 10. Juni 1993 zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nArtikel 1\nRegierung der Ukraine über Zusammenarbeit bei der Lösung von\nProblemen der Eliminierung von Nuklearwaffen,                        (1) Die Zusammenarbeit zwischen dem Auswärtigen Amt der\nBundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungsministerium\ndes Protokolls vom 21. August 1996 zwischen dem Auswär-        der Ukraine im Bereich der Eliminierung von Startsilos wird 1997\ntigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Verteidi-        und 1999 fortgesetzt. Es ist die Eliminierung von 12 Startsilos,\ngungsministerium der Ukraine über die Zusammenarbeit bei der      die sich in unmittelbarer Nähe von Ortschaften befinden, mit Hilfe\nEliminierung von Raketenstartsilos, im folgenden Protokoll ge-    der 1995 von den Firmen ALBA INDUSTRIES GmbH, Deutsch-\nnannt,                                                            land, und der AG „United Engeneering Companie“, Ukraine,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 1999                             541\ngemeinsam erarbeiteten ukrainisch-deutschen Technologie vor-          als Durchführungsorgan von der deutschen Seite wird die Firma\ngesehen. Es ist beabsichtigt, 1997 insgesamt sieben, 1998 fünf        „ALBA INDUSTRIES GmbH, (Hinter den Kirschkaten 32, 23560\nStartsilos zu zerstören. Zu diesem Zweck vereinbaren die Ver-         Lübeck), benannt, die die Pflichten eines integrierenden General-\ntragsparteien die in Artikel 4 und 5 dieses Ergänzungsprotokolls      auftragnehmers bei der Erfüllung des Protokolls sowie dieses\nbezeichnete Liste der Arbeiten, deren Ausführung 1997 und 1998        Ergänzungsprotokolls übernimmt.\ngeplant ist sowie die Liste der Arbeiten, deren Ausführung 1997\nbis 1999 geplant ist, sowie die Liste der Ausrüstungen und mate-         (2) Gemäß Artikel 4 des Protokolls vom 21. August 1996\nriell-technischen Mittel, deren Lieferung in die Ukraine im Rah-      zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutsch-\nmen der Realisierung dieses Ergänzungsprotokolls notwendig            land und dem Verteidigungsministerium der Ukraine über die\nsind. Die Eliminierung der Startsilos muß gemäß den Bestim-           Zusammenarbeit bei der Eliminierung unterirdischer Raketen-\nmungen des Vertrags vom 31. Juli 1991 über die Reduzierung            startsilos wählt der integrierende Generalauftragnehmer einen\nund Begrenzung strategischer Offensivwaffen (START-Vertrag)           ukrainischen Unterauftragnehmer aus der durch das Verteidi-\nerfolgen.                                                             gungsministerium der Ukraine übergebenen Aufstellung der\nukrainischen Subunternehmen, die kompetent für die Erfüllung\n(2) Für die Eliminierung von 12 Startsilos 1997 bis 1999 sagt      der Liquidationsarbeiten sind, aus.\ndie deutsche Seite Mittel in Höhe von 6 923 000 DM (in Worten:\nsechs Millionen neunhundertdreiundzwanzig Tausend Deutsche\nMark) zu. Diese Mittel werden eingesetzt für Kauf und Lieferung                                   Artikel 4\nvon Ausrüstung und materiell-technischen Mitteln, Finanzierung           (1) Zum Zwecke der Umsetzung dieser Ergänzung führt der\nder Arbeiten sowie für Dienstleistungen, die für den erfolgreichen    integrierende Generalauftragnehmer gemeinsam mit dem ukrai-\nAbschluß der Eliminierung der Startsilos erforderlich sind.           nischen Unterauftragnehmer bis spätestens 1. Mai 1999 (wenn\n(3) Die Gesamtkosten für den Kauf und die Lieferung von Aus-       nicht zusätzlich ein anderer Termin vereinbart wird) folgende\nrüstungsgegenständen und Dienstleistungen, die nach diesem            Arbeiten gemäß der in diesem Artikel aufgeführten Liste der\nErgänzungsprotokoll von der deutschen Seite übernommen wer-           Arbeiten durch:\nden, können nicht den für 1997 bis 1999 im Haushalt der Bun-          a) Planung und Organisation der Eliminierungsarbeiten;\ndesrepublik Deutschland für die nukleare Abrüstungshilfe an die\nUkraine bestimmten Betrag übersteigen.                                b) Kauf und Lieferung der notwendigen Ausrüstungsgegen-\nstände und materiell-technischen Mittel gemäß Artikel 5 die-\nArtikel 2                                    ses Ergänzenden Protokolls in die Ukraine;\n(1) Ausrüstungsgegenstände und materiell-technische Mittel,        c) Durchführung von Maßnahmen zur Versorgung der Arbeiten\ndie von der deutschen Seite im Rahmen der Umsetzung dieses                mit Strom, Wasser, Brenn- und Schmierstoffen et cetera;\nErgänzungsprotokolls sowie früherer Vereinbarungen zur Durch-         d) Montage und Inbetriebnahme des für die Durchführung der\nführung des Projekts „Zerstörung von Raketenstartsilos“ geliefert         Arbeiten erforderlichen Ausrüstungssatzes;\nwurden, gehen nach erfolgreichem Abschluß dieser Arbeiten und\nnach vollständiger Erfüllung dieses Ergänzungsprotokolls in die       e) Management des gesamten Projektes;\nVerfügung der ukrainischen Seite über.\nf)  Vorbereitung der Demontage und Demontage der mecha-\n(2) Die ukrainische Seite verpflichtet sich, von der deutschen         nischen Ausrüstung der zwölf Startsilos;\nSeite gewährte Ausrüstungen und materiell-technische Mittel\nsowie Dienstleistungen ausschließlich für den in Artikel 1 Ab-        g) Eliminierung der Schutzvorrichtungen der 12 Startsilos 1997\nsatz 1 bezeichneten Zweck zu verwenden, es sei denn, beide                bis 1999 mit Extraktion von 80 % des Paraffins;\nSeiten treffen keine andere Vereinbarung.                             h) Eliminierung der 12 Startsilos – drei davon auf dem Stütz-\n(3) Die ukrainische Seite stellt sicher, daß vor Beginn der Arbei-     punkt für interkontinentale ballistische Raketen in Pervo-\nten 1997 die sieben und 1998 die fünf zur Eliminierung vorgese-           maisk und neun auf dem Stützpunkt für interkontinentale bal-\nhenen Startsilos bereit sind, und gewährleistet den Zugang des            listische Raketen in Chmelnyzky – unter Verwendung der\nPersonals der Firma ALBA INDUSTRIES GmbH, welches zur                     gemeinsam erarbeiteten Technologie. Dabei darf das Ge-\nErfüllung des Protokolls vom 21. August 1996 und dieses Ergän-            wicht eines einzelnen entfernten Metallschrottstücks 10 Ton-\nzungsprotokolls in der Ukraine eingesetzt ist, zu diesen Start-           nen nicht übersteigen;\nsilos. Die Bereitschaft zum Beginn der Liquidationsarbeiten wird      i)  Demontage der Ausrüstung und Eliminierung der Infrastruk-\nseitens des Verteidigungsministeriums der Ukraine dem deut-               tur in jedem Startsilo (2 Wachgebäude, Gebäude des Um-\nschen Generalauftragnehmer schriftlich mitgeteilt.                        spannwerks, automatisiertes Bewachungssystem, Lösch-\n(4) Die ukrainische Seite wirkt darauf hin, daß Frachten, die von      reservoir, Ständer der Universalschalttafel, Antenne);\nder deutschen Seite zum Zweck der Sicherstellung des Eliminie-\nj)  Liquidierung der Infrastruktur der Raketenstartstellung ent-\nrungsprozesses in die Ukraine kommen, im Rahmen der gelten-\nsprechend den technischen Forderungen, Lagerung der\nden Gesetze der Ukraine auch weiterhin zollbegünstigt behandelt\nSchuttreste und Vorbereitung zum Einfüllen in das Startsilo;\nwerden.\nk) Liquidierung des Startsilos auf eine Tiefe von 6 Metern,\n(5) Die Seiten führen verbindliche Beratungen über die Abstim-\nErrichtung einer Absperrung aus fünf Lagen Stacheldraht;\nmung der mit der Umsetzung dieser Ergänzung zusammenhän-\nErhalt der inneren Drahtabsperrung um das Gelände der\ngenden Tätigkeit durch.\nRaketenstartstellung;\n(6) Das Verteidigungsministerium der Ukraine stellt die recht-\nzeitige und reibungslose Bearbeitung der Unterlagen, die für die      l)  Vorbereitung des Berichts über die durchgeführten Arbeiten\nErteilung der Visa notwendig sind für das Personal der Firma              und der tatsächlichen Kosten.\nALBA INDUSTRIES GmbH in der Ukraine sicher.                              (2) Der Abschluß der Arbeiten an jeder Startsiloposition wird\ndurch ein Protokoll mit Unterschrift der bevollmächtigten Vertre-\nArtikel 3                                ter der Durchführungsorgane der Seiten unter Angabe des\ntatsächlichen Umfangs der geleisteten Arbeiten und der Kosten\n(1) Gemäß Artikel 3 des Protokolls vom 21. August 1996 zwi-        für deren Durchführung bestätigt.\nschen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verteidigungsministerium der Ukraine über die Zusam-             (3) Die Abrechnung für die geleisteten Arbeiten an jeder Start-\nmenarbeit bei der Eliminierung von Raketenstartsilos wird als         siloposition nimmt die deutsche Seite etappenweise auf Antrag\nDurchführungsorgan von der ukrainischen Seite die Verwaltung          der Durchführungsorgane spätestens 60 Tage nach Antragstel-\nder 43. Raketenarmee benannt;                                         lung vor.","542                Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 1999\nArtikel 5                                  (2) Im Rahmen der im Haushalt der Bundesrepublik Deutsch-\n(1) Zur Umsetzung dieses Ergänzungsprotokolls beschafft und       land für die Zusammenarbeit mit der Ukraine im Bereich der\nliefert die deutsche Seite 1997 folgende Ausrüstungsgegenstän-       nuklearen Abrüstung für 1997 bis 1999 ausgewiesenen Summen\nde gemäß der in diesem Artikel aufgeführten Liste der Aus-           kann die deutsche Seite, wenn nötig, weitere für die Durch-\nrüstungen:                                                           führung der Arbeiten gemäß dieser Ergänzung notwendige Aus-\nrüstungen und Material liefern.\na) 2 Manipulatoren für die Wasserstrahlschneidanlage;\nb) 100 Tonnen Abrasivschleifmittel;\nc) 1 Personenkraftfahrzeug des Typs „Jeep“ zur Sicherstellung                                   Artikel 6\nder operativen Leitung der Arbeiten bei der Eliminierung der       (1) Dieses Ergänzungsprotokoll ist untrennbarer Bestandteil\nRaketensilos;                                                   des Protokolls vom 21. August 1996 zwischen dem Auswärtigen\nd) 2 Wasserpumpen zur Sicherstellung der Arbeit der Wasser-          Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungs-\nstrahlschneidanlage;                                            ministerium der Ukraine über die Zusammenarbeit bei der Elimi-\nnierung unterirdischer Raketenstartsilos, sie sind als ein Protokoll\ne) Ersatzteile, Werkzeuge, Verbrauchs- und Verschleißmateria-        (Dokument) auszulegen und anzuwenden.\nlien, Betriebsstoffe und Schläuche für die Sicherstellung der\nArbeiten gemäß der in Artikel 4 dieser Ergänzung bezeichne-        (2) Dieses Ergänzungsprotokoll tritt am Tage seiner Unter-\nten Liste.                                                      zeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Kiew am 27. Mai 1997 in zwei Urschriften, jede\nin deutscher und ukrainischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland\nEberhard Heyken\nFür das Verteidigungsministerium der Ukraine\nBuschujew","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 1999                                 543\nErgänzungsprotokoll\nzum Protokoll vom 21. August 1996\nzwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verteidigungsministerium der Ukraine\nüber die Zusammenarbeit bei der Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos\nDas Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland                                            Artikel 2\nund                                       (1) Ausrüstungsgegenstände und materiell-technische Mittel,\ndas Verteidigungsministerium der Ukraine –                 die von der deutschen Seite im Rahmen der Umsetzung dieses\nErgänzungsprotokolls sowie früherer Vereinbarungen zur Durch-\nauf der Grundlage des Abkommens vom 10. Juni 1993 zwi-              führung des Projekts „Zerstörung von Raketenstartsilos“ geliefert\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der             wurden, gehen nach erfolgreichem Abschluß aller Arbeiten und\nRegierung der Ukraine über Zusammenarbeit bei der Lösung von           nach vollständiger Erfüllung dieses Ergänzungsprotokolls in die\nProblemen der Eliminierung von Nuklearwaffen, im folgenden             Verfügung der ukrainischen Seite über.\nAbkommen genannt,                                                         (2) Die ukrainische Seite verpflichtet sich, von der deutschen\nSeite gewährte Ausrüstungen und materiell-technische Mittel\nauf der Grundlage des Protokolls vom 21. August 1996 zwi-           sowie Dienstleistungen ausschließlich für den in Artikel 1 Ab-\nschen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland               satz 1 bezeichneten Zweck zu verwenden, es sei denn, beide\nund dem Verteidigungsministerium der Ukraine über die Zusam-           Seiten treffen eine andere Vereinbarung.\nmenarbeit bei der Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos,\nim folgenden Ergänzungsprotokoll genannt,                                 (3) Die ukrainische Seite stellt sicher, daß vor Beginn der Arbei-\nten 1999 die drei, 2000 die drei und 2001 die drei zur Eliminierung\nin dem Wunsch, bei der Eliminierung von Startsilos für inter-       vorgesehenen Startsilos bereit sind, und gewährleistet den\nkontinentale ballistische Raketen, (im folgenden Startsilos ge-        Zugang des Personals der Firma ALBA INDUSTRIES GmbH, wel-\nnannt), zusammenzuarbeiten –                                           ches zur Erfüllung des Protokolls vom 21. August 1996 und die-\nses Ergänzungsprotokolls in der Ukraine eingesetzt ist, zu diesen\nsind wie folgt übereingekommen:                                     Startsilos. Die Bereitschaft zum Beginn der Eliminierungsarbeiten\nwird seitens des Verteidigungsministeriums der Ukraine dem\nArtikel 1                                 deutschen Generalauftragnehmer schriftlich mitgeteilt.\n(1) Die Zusammenarbeit zwischen dem Auswärtigen Amt der                (4) Die ukrainische Seite wirkt darauf hin, daß Frachten, die von\nBundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungsministerium            der deutschen Seite zum Zweck der Sicherstellung des Eliminie-\nder Ukraine im Bereich der Eliminierung von Startsilos wird 1999       rungsprozesses in die Ukraine kommen, im Rahmen der gelten-\nbis 2001 fortgesetzt. Sie hat die Eliminierung von neun Startsilos     den Gesetze der Ukraine auch weiterhin zollbegünstigt behandelt\nzum Ziel (Nr. 15, 25, 65, 69, 81, 89, 94, 96, 210), die sich in unmit- werden.\ntelbarer Nähe von Ortschaften befinden. Hierbei soll die von den          (5) Die Seiten führen verbindliche Beratungen über die Abstim-\nFirmen ALBA INDUSTRIES GmbH Deutschland und der AG „Uni-               mung der mit der Umsetzung dieses Ergänzungsprotokolls\nted Engeneering Company“ Ukraine, gemeinsam erarbeitete                zusammenhängenden Tätigkeiten durch.\ndeutsch-ukrainische Technologie eingesetzt werden. Es ist be-\nabsichtigt, 1999 insgesamt drei, 2000 insgesamt drei und 2001             (6) Das Verteidigungsministerium der Ukraine stellt die recht-\ninsgesamt drei Startsilos zu zerstören. Zu diesem Zweck verein-        zeitige und reibungslose Visaerteilung für das Personal der Firma\nbaren die Vertragsparteien die in den Artikeln 4 und 5 dieses          ALBA INDUSTRIES GmbH in der Ukraine sicher.\nErgänzungsprotokolls bezeichnete Liste der Arbeiten, deren Aus-\nführung 1999 bis 2001 geplant ist, sowie die Liste der Aus-                                         Artikel 3\nrüstungen und materiell-technischen Mittel, deren Lieferung in\ndie Ukraine im Rahmen der Realisierung dieses Ergänzungspro-              (1) Gemäß Artikel 3 des Protokolls vom 21. August 1996 zwi-\ntokolls notwendig sind. Die Eliminierung der Startsilos muß ge-        schen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland\nmäß den Bestimmungen des Vertrags vom 31. Juli 1991 über               und dem Verteidigungsministerium der Ukraine über die Zusam-\ndie Reduzierung und Begrenzung strategischer Offensivwaffen            menarbeit bei der Eliminierung von Raketenstartsilos wird als\n(START-Vertrag) erfolgen.                                              Durchführungsorgan von der ukrainischen Seite die Verwaltung\nder 43. Raketenarmee benannt;\n(2) Für die Eliminierung der 9 Startsilos 1999 bis 2001 sagt die\ndeutsche Seite Mittel in Höhe von bis zu 6 900 000 DM (in Wor-         als Durchführungsorgan der deutschen Seite wird die Firma\nten: sechs Millionen neunhunderttausend Deutsche Mark) zu,             „ALBA INDUSTRIES GmbH“, (Hinter den Kirschkaten 32, 23560\nunter dem Vorbehalt, daß entsprechende Haushaltsmittel in den          Lübeck), benannt, die die Pflichten eines integrierenden General-\njeweiligen Jahren zur Verfügung stehen. Diese Mittel werden ein-       auftragnehmers bei der Erfüllung des Protokolls vom 21. August\ngesetzt für Kauf und Lieferung von Ausrüstung und materiell-           1996 sowie dieses Ergänzungsprotokolls übernimmt.\ntechnischen Mitteln, Finanzierung der Arbeiten sowie für Dienst-\n(2) Gemäß Artikel 4 des Protokolls vom 21. August 1996 zwi-\nleistungen, die für den erfolgreichen Abschluß der Eliminierung\nschen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland\nder Startsilos erforderlich sind.\nund dem Verteidigungsministerium der Ukraine über die Zusam-\n(3) Die Gesamtkosten für den Kauf und die Lieferung von Aus-        menarbeit bei der Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos\nrüstungsgegenständen und Dienstleistungen, die nach diesem             wählt der integrierende Generalauftragnehmer einen ukrai-\nErgänzungsprotokoll von der deutschen Seite übernommen wer-            nischen Unterauftragnehmer aus der durch das Verteidigungs-\nden, können nicht den für 1999 bis 2001 im Haushalt der Bun-           ministerium der Ukraine übergebenen Aufstellung der ukraini-\ndesrepublik Deutschland für die nukleare Abrüstungszusammen-           schen Subunternehmen, die kompetent für die Erfüllung der Eli-\narbeit mit der Ukraine bestimmten Betrag übersteigen.                  minierung sind, aus.","544               Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 1999\nArtikel 4                              ter der Durchführungsorgane beider Seiten unter Angabe des\ntatsächlichen Umfangs der geleisteten Arbeiten und der Kosten\n(1) Zum Zwecke der Umsetzung dieses Ergänzungsprotokolls\nfür deren Durchführung bestätigt.\nführt der integrierende Generalauftragnehmer gemeinsam mit\ndem ukrainischen Unterauftragnehmer bis spätestens 31. De-             (3) Die Abrechnung für die geleisteten Arbeiten an jeder Start-\nzember 2001 (wenn nicht zusätzlich ein anderer Termin verein-       siloposition nimmt die deutsche Seite etappenweise auf Antrag\nbart wird) folgende Arbeiten gemäß der in diesem Artikel aufge-     der Durchführungsorgane spätestens 60 Tage nach Antragstel-\nführten Liste der Arbeiten durch:                                   lung vor.\na) Planung und Organisation der Eliminierungsarbeiten;                                           Artikel 5\nb) Kauf und Lieferung der notwendigen Ausrüstungsgegenstän-            (1) Zur Umsetzung dieses Ergänzungsprotokolls beschafft und\nde und materiell-technischen Mittel gemäß Artikel 5 dieses      liefert die deutsche Seite 1999 bis 2001 folgende Ausrüstungs-\nErgänzungsprotokolls in die Ukraine;                            gegenstände gemäß der in diesem Artikel aufgeführten Liste der\nAusrüstungen:\nc) Durchführung von Maßnahmen zur Versorgung der Arbeiten\nmit Strom, Wasser, Brenn- und Schmierstoffen et cetera;         a) Wasserstrahlschneidanlage komplett mit                    1 Stck.\nHochdruckwasserpumpe, Dieselantrieb und\nd) Montage und Inbetriebnahme des für die Durchführung der               Mischeinheit\nArbeiten erforderlichen Ausrüstungssatzes;\nb) Abrasivschleifmittel                                130 Tonnen\ne) Management des gesamten Projektes;\nc) Funkgeräte (für Entfernungen bis 6 km)                    8 Stck.\nf)  Vorbereitung der Demontage und Demontage der mecha-\nd) Sirenen                                                   2 Stck.\nnischen Ausrüstung der neun Startsilos;\ne) Gasschneideausrüstung komplett                            2 Stck.\ng) Eliminierung der Schutzvorrichtungen von insgesamt 9 Start-\nsilos 1999 bis 2001 mit Extraktion von 80 % des Paraffins;      f)   Fahrbare Feuerlöschgeräte                               2 Stck.\nh) Eliminierung der 9 Startsilos – neun auf dem Stützpunkt für      g) Benzinwasserpumpen                                        2 Stck.\ninterkontinentale ballistische Raketen in Pervomaisk – unter    h) Handtelefone                                              6 Stck.\nVerwendung der gemeinsam erarbeiteten Technologie. Dabei\ndarf das Gewicht eines einzelnen entfernten Metallschrott-      i)   Schanzgerät\nstücks 10 Tonnen nicht übersteigen;                             j)   Arbeitsschutzkleidung\ni)  Demontage der Ausrüstung und Eliminierung der Infrastruk-       k) Ersatzteile, Werkzeuge, Verbrauchs- und Verschleißmate-\ntur in jedem Startsilo (2 Wachgebäude mit der Nummer 13              rialien, Betriebsstoffe und Schläuche für die Sicherstellung\nund 13R, 1 Transformatorstation Nr. 41, 1 automatisiertes            der Arbeiten.\nSystem der Gefechtsstellungsbewachung bestehend aus 5\n(2) Im Rahmen der im Haushalt der Bundesrepublik Deutsch-\nDrahthindernissen, 1 Feuerlöschzisterne, 1 Kühlzentrum des\nland für die Zusammenarbeit mit der Ukraine im Bereich der\nSchachtes, 1 Verteilerschrank des unifizierten Verteilerzen-\nnuklearen Abrüstung für 1999 bis 2001 ausgewiesenen Mittel\ntrums, 1 Antenne);\nkann die deutsche Seite weitere für die Durchführung der Arbei-\nj)  Liquidierung der Infrastruktur der Raketenstartstellung ent-    ten gemäß dieses Ergänzungsprotokolls notwendige Ausrüstun-\nsprechend den technischen Forderungen, Lagerung der             gen und Material liefern.\nSchuttreste und Vorbereitung zum Einfüllen in das Startsilo;\nArtikel 6\nk) Liquidierung des Startsilos auf eine Tiefe von 6 Metern,\n(1) Dieses Ergänzungsprotokoll ist untrennbarer Bestandteil\nErrichtung einer Absperrung aus fünf Lagen Stacheldraht;\ndes Protokolls vom 21. August 1996 zwischen dem Auswärtigen\nErhalt der inneren Drahtabsperrung um das Gelände der\nAmt der Bundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungs-\nRaketenstartstellung;\nministerium der Ukraine über die Zusammenarbeit bei der Elimi-\nl)  Vorbereitung des Berichts über die durchgeführten Arbeiten      nierung unterirdischer Raketenstartsilos, sie sind als ein Protokoll\nund der tatsächlichen Kosten.                                   auszulegen und anzuwenden.\n(2) Der Abschluß der Arbeiten an jeder Startsiloposition wird       (2) Dieses Ergänzungsprotokoll tritt am Tage seiner Unter-\ndurch ein Protokoll mit Unterschrift der bevollmächtigten Vertre-   zeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Bonn am 16. September 1998 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und ukrainischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland\nJürgen Pöhlmann\nFür das Verteidigungsministerium der Ukraine\nWladimir Michtjuk"]}