{"id":"bgbl2-1999-14-5","kind":"bgbl2","year":1999,"number":14,"date":"1999-06-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1999/14#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1999-14-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1999/bgbl2_1999_14.pdf#page=9","order":5,"title":"Bekanntmachung des deutsch-palästinensischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1999-04-29T00:00:00Z","page":425,"pdf_page":9,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 1999                         425\nBekanntmachung\ndes deutsch-palästinensischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 29. April 1999\nDas in Ramallah am 5. Januar 1999 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Palästinensischen Rat über Finan-\nzielle Zusammenarbeit ist nach seinem Artikel 5\nam 5. Januar 1999\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 29. April 1999\nBund esminist erium\nfür w irt sc haft lic he Zusammenarb eit\nu n d En t w i c k l u n g\nIm Auftrag\nBohnet\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Palästinensischen Rat\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\n(1998, Aufstockung Wasserentsorgung Salfeet)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                 unter Bezugnahme auf das Abkommen über Finanzielle Zu-\nsammenarbeit (Abwasserentsorgung Salfeet) vom 25. März 1995\nund\nsowie das Protokoll der Verhandlungen vom 5. März 1998 –\nder Palästinensische Rat –\nsind wie folgt übereingekommen:\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Palästinen-\nsischen Rat,                                                                                  Art ikel 1\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch       es dem Palästinensischen Rat und/oder anderen, von beiden\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und      Vertragsparteien gemeinsam auszuwählenden Empfängern, von\nzu vertiefen,                                                      der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, einen\nFinanzierungsbeitrag für das Vorhaben Aufstockung Wasserent-\nin dem Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Bezie-\nsorgung Salfeet in Höhe von insgesamt 6 000 000,– DM (in Wor-\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,\nten: sechs Millionen Deutsche Mark) zu erhalten.\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung      (2) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh-\nbeizutragen,                                                       men zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland"]}