{"id":"bgbl2-1999-14-24","kind":"bgbl2","year":1999,"number":14,"date":"1999-06-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1999/14#page=27","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1999-14-24/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1999/bgbl2_1999_14.pdf#page=27","order":24,"title":"Bekanntmachung des deutsch-ukrainischen Protokolls über die Zusammenarbeit bei der Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos","law_date":"1999-05-17T00:00:00Z","page":443,"pdf_page":27,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 1999                                 443\nBekanntmachung\ndes deutsch-ukrainischen Protokolls\nüber die Zusammenarbeit bei der Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos\nVom 17. Mai 1999\nDas in Kiew am 21. August 1996 unterzeichnete Proto-\nkoll zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Verteidigungsministerium der\nUkraine über die Zusammenarbeit bei der Eliminierung\nunterirdischer Raketenstartsilos ist nach seinem Artikel 8\nam 21. August 1996\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 17. Mai 1999\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r\nProtokoll\nzwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verteidigungsministerium der Ukraine\nüber die Zusammenarbeit bei der Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos\nDas Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland                   (2) Für die Eliminierung der fünf Startsilos stellt die deutsche\nSeite 1996 Mittel in Höhe von 3 500 000,– DM zur Verfügung und\nund\nwird versuchen, entsprechende Mittel für die Eliminierung der\ndas Verteidigungsministerium der Ukraine –                  Startsilos 1997 und 1998 zur Verfügung zu stellen. Die genannten\nMittel werden für den Kauf und die Lieferung von Ausrüstungs-\nauf der Grundlage des Abkommens zwischen der Regierung              gegenständen und materiell-technischen Mitteln sowie zur\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine           Finanzierung der Arbeiten und für Leistungen genutzt, die für den\nüber die Zusammenarbeit bei der Lösung der Probleme der                erfolgreichen Abschluß der Eliminierungsarbeiten an Startsilos\nEliminierung von Nuklearwaffen vom 10. Juni 1993,                      notwendig sind.\nin dem Wunsch, langfristig bei der Eliminierung der unterirdi-         (3) Die Gesamtkosten für den Kauf und die Lieferung von Aus-\nschen Startsilos für interkontinentale ballistische Raketen (im        rüstungsgegenständen und materiell-technischen Mitteln sowie\nweiteren Startsilos genannt) zusammenzuarbeiten –                      für die Finanzierung der Arbeiten und für Leistungen, die gemäß\ndiesem Protokoll von der deutschen Seite übernommen werden,\nkönnen nicht den für 1996 im Haushalt der Bundesrepublik\nsind wie folgt übereingekommen:\nDeutschland für die nukleare Abrüstungszusammenarbeit mit der\nUkraine bestimmten Betrag übersteigen.\nArt ikel 1\n(1) Die Zusammenarbeit zwischen dem Auswärtigen Amt der                                          Art ikel 2\nBundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungsministerium\nder Ukraine im Bereich der Eliminierung der Startsilos wird fort-         (1) Die im Rahmen der Ausführung dieses Projekts von der\ngesetzt. Mit Hilfe einer deutsch-ukrainischen Technologie ist vor-     deutschen Seite gelieferten Ausrüstungen und materiell-techni-\ngesehen, 17 Startsilos, die in unmittelbarer Nähe der Ortschaften      schen Mittel werden der ukrainischen Seite zur Verfügung ge-\nliegen, zu vernichten. Aus dieser Anzahl werden fünf Startsilos        stellt.\n1996 und je sechs jeweils 1997 und 1998 eliminiert. Zu diesem\n(2) Die ukrainische Seite verpflichtet sich, die von der deut-\nZweck vereinbaren die Vertragsparteien die in den Artikeln 6\nschen Seite zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände\nund 7 dieses Protokolls genannte Liste der Arbeiten, deren\nund materiell-technischen Mittel sowie Dienstleistungen aus-\nDurchführung 1996 geplant ist, und die Liste der Ausrüstungen\nschließlich zum in Artikel 1 Absatz 2 genannten Zweck zu nutzen,\nund materiell-technische Mittel, die im Rahmen der Realisierung\nwenn im weiteren keine anderen Vereinbarungen zwischen den\ndieses Protokolls in die Ukraine zu liefern sind. Die Eliminierung\nSeiten getroffen werden.\nder Startsilos muß gemäß den Bestimmungen des Vertrags über\ndie Reduzierung und Begrenzung strategischer Offensivwaffen               (3) Die ukrainische Seite stellt sicher, daß die fünf Startsilos\nvom 31. Juli 1991 (START-Vertrag) erfolgen.                            zum Beginn der Arbeiten bereit sind, gewährleistet den Zugang","444                Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 1999\nzu diesen Startsilos und – nach Maßgabe der geltenden Gesetze                                    Art ikel 6\nder Ukraine – die Abwicklung der Zollformalitäten beim Eintreffen\n(1) Zum Zwecke der Umsetzung dieses Protokolls wird der IA\nvon Ausrüstungsgegenständen und materiell-technischen Mit-\ngemeinsam mit den von ihm ausgewählten ukrainischen Nach-\nteln in der Ukraine.\nauftragnehmern bis zum 31. Dezember 1996 (wenn keine ande-\n(4) Die Seiten führen verbindlich Konsultationen zur Abstim-    ren Termine zusätzlich vereinbart werden) die Arbeiten gemäß\nmung der mit der Umsetzung dieses Protokolls zusammenhän-          der in diesem Artikel angeführten Liste der Arbeiten ausführen:\ngenden Tätigkeit durch.\na) Planung und Organisation der Liquidationsmaßnahmen,\nArt ikel 3                             b) Kauf und Lieferung der notwendigen Ausrüstung und mate-\nriell-technischen Mittel gemäß Artikel 7 dieses Protokolls,\n(1) Zum Zwecke der wirkungsvollen und schnellen Umsetzung\ndieses Protokolls bestimmen die Seiten ihre Durchführungs-         c) Durchführung von Maßnahmen zur Versorgung der Arbeiten\norgane.                                                                 mit Strom, Wasser, Brenn- und Schmierstoffen etc.,\n(2) Als Durchführungsorgan der ukrainischen Seite wird die      d) Montage und Inbetriebnahme des für die Durchführung der\nVerwaltung der 43. Raketenarmee (im weiteren 43. RA) benannt.           Arbeiten erforderlichen Ausrüstungssatzes,\n(3) Als Durchführungsorgan der deutschen Seite wird die Firma   e) Unterweisung des ukrainischen Personals in der Arbeit an der\n„ALBA INDUSTRIES GmbH“, Lerchenstraße 14a, 23611 Bad                    deutschen Ausrüstung,\nSchwartau, benannt, die die Rolle eines integrierenden Auf-        f) Management des gesamten Projekts,\ntragnehmers (im weiteren IA) in bezug auf die von den Seiten\nabgestimmte Liste der Arbeiten spielt.                             g) Vorbereitung der Demontage und Demontage der mechani-\nschen Ausrüstung von fünf Startsilos,\n(4) Die Durchführungsorgane der Seiten sind bevollmächtigt,\nKonsultationen zur Erarbeitung des Zeitplans für die Arbeiten, zur h) Eliminierung der Schutzvorrichtungen von fünf Startsilos mit\nAbstimmung von Charakteristika der Ausrüstung und Liefer-               Aussonderung von 80 % Paraffin,\nfristen für diese und zur Abstimmung der Kosten durchzuführen      i)   Eliminierung von fünf Startsilos unter Verwendung der ge-\nsowie andere Handlungen, die mit der Umsetzung dieses Proto-            meinsamen Technologie, davon zwei im Raketenstützpunkt\nkolls zusammenhängen, vorzunehmen.                                      Perwomaisk und drei im Raketenstützpunkt Chmelnyzky,\n(5) Jedes Durchführungsorgan benennt Personen, die für die      j)   Demontage der Ausrüstungen und Eliminierung der Infra-\nKoordinierung gemeinsamer Handlungen zur wirkungsvollen                 struktur bei jedem Startsilo (zwei Wachräume, Gebäude des\nUmsetzung dieses Protokolls in bestimmten Etappen, auf be-              Umspannwerkes, automatisiertes Schutzsystem, Feuer-\nstimmten Ebenen und an bestimmten Arbeitsplätzen zuständig              löschreservoir, Säule der Universalschalttafel, Antenne).\nsind. Außerdem bestimmt die deutsche Seite eine Hauptperson,            Dabei darf das Gewicht des ausgesonderten Metallschrotts\ndie für die Koordinierung gemeinsamer Handlungen befugt ist             zehn Tonnen nicht überschreiten,\nund mit der der Stellvertretende Minister für Verteidigung der\nUkraine und Kommandeur der 43. RA die Fragen der Tätigkeit         k) Auffüllung der fünf Siloöffnungen mit Abfall und Erdreich bis\ndes IA beraten kann.                                                    zur Markierung -6,0 m,\nl)   Vorbereitung des Berichts über den Umfang der durch-\nArt ikel 4                                  geführten Arbeiten und der tatsächlichen Kosten.\n(1) Zum Zweck der Verminderung der Ausgaben bei den Elimi-         (2) Die Tatsache des Arbeitsabschlusses bei jeder Siloposition\nnierungsarbeiten wird der IA dort, wo es zweckmäßig ist, ukraini-  wird durch ein Protokoll mit Unterschriften der bevollmächtigten\nsche Firmen und Betriebe einbeziehen, insbesondere wenn die        Vertreter der Durchführungsorgane der Seiten mit Erwähnung\nmit konkreten Objekten in der Ukraine zusammenhängenden            des tatsächlichen Umfangs der ausgeführten Arbeiten und der\nSicherheitsbedingungen spezielle Maßnahmen verlangen. In sol-      Kosten für ihre Durchführung bestätigt.\nchen besonderen Situationen sowie gemäß den Bestimmungen              (3) Die Abrechnung für die an jedem Startsilo ausgeführten\ndieses Protokolls und dem Recht der Bundesrepublik Deutsch-        Arbeiten führt die deutsche Seite nach Eingabe der Durch-\nland wird die Auswahl der Nachauftragnehmer ausgehend von          führungsorgane so schnell wie möglich, spätestens 60 Tage\nfolgenden Faktoren erfolgen:                                       nach Eintreffen der Eingabe durch.\na) Vorhandensein von Lizenzen für die Ausführung der Arbeiten\nvon Nachauftragnehmern;                                                                     Art ikel 7\nb) Vorhandensein einer gebührenden Qualifikation und Fähig-           Zur Umsetzung dieses Protokolls wird die deutsche Seite 1996\nkeit zur Ausführung von Spezialarbeiten bei Nachauftragneh-   den Kauf und die Lieferung folgender Ausrüstungen und mate-\nmern;                                                         riell-technischer Mittel gemäß der in diesem Artikel angeführten\nc) Fähigkeit der Nachauftragnehmer, das ukrainische Recht bei      Liste vornehmen:\nder Ausführung von Spezialarbeiten einzuhalten.               a) Abrasivwasserstrahl-Schneidanlage komplett              1 Stück\nIn solchen besonderen Situationen stellt die 43. RA dem IA eine    b) Werkstattcontainer mit Ausrüstung (20()                 1 Stück\nListe der ukrainischen Nachauftragnehmer zur Verfügung, die\nden oben erwähnten Faktoren gerecht werden.                        c) Lagercontainer mit Ausrüstung (20()                     1 Stück\nd) Manipulatoren mit Zubehör, Ersatzteilen,                3 Stück\n(2) Der IA haftet ständig gegenüber der deutschen Seite und\nHalterungs- und Führungsbaugruppen\narbeitet mit der 43. RA hinsichtlich der effizienten und termin-\ngerechten Umsetzung dieses Protokolls zusammen.                    e) Kernbohrgeräte mit Zubehör                              2 Stück\nf) Elektrohämmer                                           4 Stück\nArt ikel 5\ng) Lagercontainer für Sprengstoff (10()                    2 Stück\nDer IA wird in seiner Tätigkeit die Interessen der Ukraine hin-\nh) Sanitärcontainer inklusive Einrichtung (20()            2 Stück\nsichtlich der Erhaltung und Wiederverwendung von Sekundär-\nrohstoffen berücksichtigen, die während des Eliminierungspro-      i)   Dieselstromaggregat (transportabel)                   1 Stück\nzesses anfallen, und zur Gewinnung der Stoffe durch ein diesen\nj)   Wasserfilter à 200 l/pro Stunde                       2 Stück\nZwecken entsprechendes Verfahren beitragen. Diese Sekundär-\nrohstoffe bleiben Eigentum der ukrainischen Seite.                 k) Personenkraftwagen Typ Lada 2106                        1 Stück"]}