{"id":"bgbl2-1999-14-23","kind":"bgbl2","year":1999,"number":14,"date":"1999-06-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1999/14#page=25","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1999-14-23/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1999/bgbl2_1999_14.pdf#page=25","order":23,"title":"Bekanntmachung des deutsch-ukrainischen Zusatzprotokolls über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung gemeinsamer Technologien zur Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos","law_date":"1999-05-17T00:00:00Z","page":441,"pdf_page":25,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 1999                            441\nBekanntmachung\ndes deutsch-ukrainischen Zusatzprotokolls\nüber die Zusammenarbeit bei der Entwicklung gemeinsamer\nTechnologien zur Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos\nVom 17. Mai 1999\nDas in Kiew am 12. Juli 1995 unterzeichnete Zusatz-\nprotokoll zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesre-\npublik Deutschland und dem Verteidigungsministerium\nder Ukraine über die Zusammenarbeit bei der Entwick-\nlung gemeinsamer Technologien zur Eliminierung unterir-\ndischer Raketenstartsilos ist nach seinem Artikel 9\nam 12. Juli 1995\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 17. Mai 1999\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r\nZusatzprotokoll\nzwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verteidigungsministerium der Ukraine\nüber die Zusammenarbeit bei der Entwicklung gemeinsamer\nTechnologien zur Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos\nDas Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland            arbeitung und Erprobung der gemeinsamen Technologien zur\nEliminierung von Startsilos erforderlich sind.\nund\n(2) Die Gesamtkosten für den Kauf und die Lieferung von Aus-\ndas Verteidigungsministerium der Ukraine –               rüstungsgegenständen und Dienstleistungen, die nach diesem\nZusatzprotokoll von der deutschen Seite übernommen werden,\nauf der Grundlage des Abkommens vom 10. Juni 1993 zwi-            können nicht den für 1995 im Haushalt der Bundesrepublik\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der           Deutschland für die nukleare Abrüstungshilfe an die Ukraine\nRegierung der Ukraine über Zusammenarbeit bei der Lösung von         bestimmten Betrag übersteigen.\nProblemen der Eliminierung von Nuklearwaffen,\nArt ikel 2\nin Bestätigung und Ergänzung der Verpflichtungen des Ab-\nkommens zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik                 Das Verteidigungsministerium der Ukraine stellt sicher, daß\nDeutschland und dem Verteidigungsministerium der Ukraine             das Startsilo Nummer 36 für den Beginn der Arbeiten zur Erpro-\nvom 13. Oktober 1994 über die Zusammenarbeit bei der Ent-            bung der Technologie zur Eliminierung von Startsilos bereit ist\nwicklung gemeinsamer Technologien zur Eliminierung unterirdi-        und daß die Technologie praktisch auf ihre Anwendbarkeit für\nscher Raketenstartsilos –                                            eine künftige Verwendung bei der Durchführung der großange-\nlegten Eliminierungsmaßnahmen in der Ukraine überprüft werden\nkann. Das Verteidigungsministerium der Ukraine gewährleistet\nhaben folgendes vereinbart:\naußerdem den Zugang zum Startsilo Nummer 36 und – nach\nMaßgabe der geltenden Gesetze der Ukraine – die Abwicklung\nArt ikel 1                               der Zollformalitäten beim Eintreffen von Ausrüstungsgegenstän-\nden und materiell-technischen Mitteln in der Ukraine.\n(1) Die Zusammenarbeit zwischen dem Auswärtigen Amt der\nBundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungsministerium\nArt ikel 3\nder Ukraine bei der Erarbeitung gemeinsamer Technologien zur\nEliminierung von unterirdischen Raketenstartsilos wird fort-            Die ukrainische Seite gewährleistet zur Unterstützung der\ngesetzt. Zu diesem Zweck vereinbaren die Vertragsparteien die        Arbeiten gemäß der in Artikel 8 dieses Zusatzprotokolls ange-\nin Artikel 7 und 8 des Zusatzprotokolls bezeichnete Liste der        führten Liste der Arbeiten die Versorgung mit Wasser, notwendi-\nAusrüstungen, deren Lieferung in die Ukraine geplant ist, und die    gem Verschleißmaterial usw. und stellt den an der Umsetzung\nListe der Arbeiten, deren Ausführung 1995 im Rahmen der Reali-       des Zusatzprotokolls beteiligten deutschen Fachleuten während\nsierung dieses Zusatzprotokolls geplant ist. Hierfür stellt die      der gesamten Gültigkeitsdauer des Zusatzprotokolls Fahrzeuge,\ndeutsche Seite Mittel in Höhe von bis zu 2 Millionen DM zur Ver-     Wohnung, Verpflegung und Arbeitsräume sowie erforderlichen-\nfügung. Diese Mittel werden eingesetzt für Kauf und Lieferung        falls medizinische bzw. andere Formen von Betreuung. Alle\nvon Ausrüstung und Material, Finanzierung der Arbeiten sowie         Kosten für die in diesem Punkt bezeichneten Leistungen trägt die\nfür Dienstleistungen, die für den erfolgreichen Abschluß der Er-     deutsche Seite.","442               Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 1999\nArt ikel 4                                i)   Ersatzteile, Werkzeuge, Verbrauchs- und\nVerschleißmaterialien, Betriebsstoffe und\nDie Arbeiten, deren Durchführung gemäß der gegenseitig\nSchläuche für die Sicherstellung der Durch-\nabgestimmten Liste der Arbeiten, deren Durchführung im Rahmen\nführung der Liste der Arbeiten, die in Artikel 8\nder Umsetzung dieses Zusatzprotokolls geplant ist, werden bis\ndieses Zusatzprotokolls vorgesehen sind\nzum 31. Dezember 1995 abgeschlossen werden. Der Abschluß\nder in dieser Liste vorgesehenen Arbeiten wird bestätigt in einem     j)   Kernbohrgeräte                                    2 Stück\nProtokoll mit Unterschrift der bevollmächtigten Vertreter der bei-\nk) Satellitenkommunikationsgerät                       1 Stück\nden Vertragsparteien unter Angabe des tatsächlichen Umfangs\nder durchgeführten Arbeiten und der Durchführungskosten.\nArt ikel 8\nArt ikel 5                                   Zur Umsetzung dieses Zusatzprotokolls ist für das Jahr 1995\ndie gemeinsame Durchführung folgender Arbeiten in der Ukraine\nDie Vertragsparteien führen verbindlich Vorabkonsultationen\ngemäß der in diesem Artikel angeführten Liste der Arbeiten vor-\nzur Abstimmung der Listen der notwendigen Ausrüstungsgegen-\ngesehen:\nstände und materiell-technischen Mittel, ihrer Charakteristika\nund ihres Wertes, der Lieferfristen, des Umfangs der Arbeiten         a) Lieferung der notwendigen Ausrüstungsgegenstände und\nund der Kosten, die mit der Umsetzung des Zusatzprotokolls                 materiell-technischen Mittel gemäß Ausrüstungsliste.\nzusammenhängen, durch.                                                b) Durchführung von Maßnahmen zur Versorgung der Arbeiten\nmit Strom, Wasser, Brenn- und Schmierstoffen etc.\nArt ikel 6\nc) Montage und Inbetriebnahme des für die Durchführung der\n(1) Zum Zwecke der wirkungsvollen und schnellen Umsetzung                Arbeiten erforderlichen Ausrüstungssatzes.\ndieses Zusatzprotokolls bestimmen die Vertragsparteien ihre\nDurchführungsorgane.                                                  d) Unterweisung des ukrainischen Personals in der Arbeit an der\ndeutschen Ausrüstung.\n(2) Als Durchführungsorgan von Seiten des Verteidigungsmini-\nsteriums der Ukraine wird das Zentrum für administrative              e) Vorläufige Erarbeitung von Elementen der Technologie zur\nFührung der Nuklearstreitkräfte des Verteidigungsministeriums              Startsilo-Eliminierung.\nder Ukraine benannt.                                                  f) Vorbereitung der Demontage und Demontage der Ausrü-\n(3) Als Durchführungsorgan von Seiten des Auswärtigen Amts               stung des Gerätesektors.\nder Bundesrepublik Deutschland wird die Gesellschaft für Kampf-       g) Eliminierung der Schutzvorrichtung des Startsilos und des\nmittelbeseitigung Dr. Ing. Köhler mbH, Woltorfer Straße 77,                Startsilos selbst sowie der damit zusammenhängenden Infra-\n31224 Peine, benannt.                                                      struktur (2 Wachgebäude, Gebäude des Umspannwerks,\n(4) Die Durchführungsorgane der Vertragsparteien sind bevoll-            automatisiertes Bewachungssystem, Löschreservoir, Stän-\nmächtigt, Konsultationen über die Erarbeitung des Zeitplans für            der der Universalschalttafel) unter Verwendung der gemein-\ndie Arbeiten, zur Abstimmung von Charakteristika der Ausrü-                sam erarbeiteten Technologie.\nstungsgegenstände, ihrer Lieferfristen und zur Abstimmung der         h) Vorbereitung des Metallschrotts zum Abtransport in die Ver-\nKosten durchzuführen sowie andere Handlungen, die mit der                  arbeitungsbetriebe gemäß den Anforderungen des Verteidi-\nUmsetzung dieses Zusatzprotokolls zusammenhängen, vorzu-                   gungsministeriums der Ukraine.\nnehmen.\ni)   Auffüllen des Siloschachts mit Abfall, Erde und Verschließen\nArt ikel 7                                     mit einer Betondecke.\nZur Umsetzung dieses Zusatzprotokolls liefert die deutsche          j)   Ausarbeitung der technologischen Unterlagen, des Zeitplans\nSeite 1995 folgende Ausrüstungsgegenstände gemäß der in die-               und des Kostenvoranschlags für die Startsilo-Eliminierung\nsem Artikel aufgeführten Liste der Ausrüstungen:                           mit Hilfe der erarbeiteten und erprobten Technologie.\na) Mobile Ventilationsanlage                           1 Stück        k) Übergabe der technologischen Unterlagen und der Ausrü-\nstung an das Verteidigungsministerium der Ukraine.\nb) Abrasivschleifmittel, die zur Erfüllung des         80 Tonnen\ngemeinsamen Projekts erforderlich sind                            l)   Vorbereitung des Berichts über den Umfang der durchge-\nc) Funkgeräte für UKW-Bereich mit einem                6 Stück             führten Arbeiten und die Kosten.\nRadius bis 6 Kilometer, mit individuellem\nLadegerät (Typ Motorola)                                                                        Art ikel 9\nd) Impulsschallmeßgerät                                1 Stück           Dieses Zusatzprotokoll tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft\n2\ne) Teichfolie                                          300 m          und ergänzt das Abkommen zwischen dem Auswärtigen Amt der\nf) Hochgeschwindigkeitsvideokamera                     1 Stück        Bundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungsministerium\nder Ukraine über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung\ng) Ausrüstung für das Anbringen von                    4 Stück        gemeinsamer Technologien zur Eliminierung unterirdischer\nSpreng/Schneidnuten auf Metalloberflächen                         Raketenstartsilos vom 13. Oktober 1994. Das Zusatzprotokoll\nh) Manipulatoren zur Durchführung des abrasiven        3 Stück        gilt für den Zeitraum der Durchführung der darin vorgesehenen\nWasserstrahlschneidens der Materialien                            Arbeiten.\nGeschehen zu Kiew am 12. Juli 1995 in zwei Exemplaren,\njedes in deutscher und in ukrainischer Sprache, wobei beide\nTexte gleichlautend sind.\nFür das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland\nBernd Braun\nFür das Verteidigungsministerium der Ukraine\nSerd juk"]}