{"id":"bgbl2-1999-14-22","kind":"bgbl2","year":1999,"number":14,"date":"1999-06-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1999/14#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1999-14-22/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1999/bgbl2_1999_14.pdf#page=21","order":22,"title":"Bekanntmachung des deutsch-ukrainischen Abkommens über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung gemeinsamer Technologien zur Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos","law_date":"1999-05-17T00:00:00Z","page":437,"pdf_page":21,"num_pages":4,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 1999    437\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nzur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten\nVom 17. Mai 1999\nDas Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wild-\nlebenden Tierarten (BGBl. 1984 II S. 569) wird nach seinem Artikel XVIII Abs. 2\nfür\nLettland                                                         am 1. Juli 1999\nTansania, Vereinigte Republik                                    am 1. Juli 1999\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n31. März 1999 (BGBl. II S. 381).\nBonn, den 17. Mai 1999\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r\n–––––––––––––––\nBekanntmachung\ndes deutsch-ukrainischen Abkommens\nüber die Zusammenarbeit bei der Entwicklung gemeinsamer\nTechnologien zur Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos\nVom 17. Mai 1999\nDas in Kiew am 13. Oktober 1994 unterzeichnete Ab-\nkommen zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundes-\nrepublik Deutschland und dem Verteidigungsministerium\nder Ukraine über die Zusammenarbeit bei der Entwick-\nlung gemeinsamer Technologien zur Eliminierung unter-\nirdischer Raketenstartsilos ist nach seinem Artikel 9\nam 13. Oktober 1994\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 17. Mai 1999\nAusw ärt iges Amt\nIm Auftrag\nDr. H i l g e r","438               Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 1999\nAbkommen\nzwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verteidigungsministerium der Ukraine\nüber die Zusammenarbeit bei der Entwicklung gemeinsamer\nTechnologien zur Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos\nDas Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland                  die deutsche Seite gelieferten Ausrüstungsgegenstände\nund die Durchführung anderer mechanischer Hilfsoperatio-\nund\nnen;\ndas Verteidigungsministerium der Ukraine –\n– Vorbereitungsarbeiten zur Erprobung der Wasserstrahl-\nauf der Grundlage des Abkommens vom 10. Juni 1993 zwi-                 Schneidtechnologie;\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der             – Erarbeitung eines gemeinsamen Programms zur Erpro-\nRegierung der Ukraine über Zusammenarbeit bei der Lösung von              bung der Wasserstrahl-Schneidtechnologie für die Durch-\nProblemen der Eliminierung von Nuklearwaffen,                             führung der in diesem Abkommen vorgesehenen Arbeiten.\n2. Die zweite Phase der Erprobung, die zehn Wochen dauert,\nin dem Wunsch, bei der Eliminierung von unterirdischen Rake-\nsieht die Erprobung der Wasserstrahl-Schneidanlage sowie\ntenstartsilos für ballistische Interkontinentalraketen, im folgen-\ndie Erarbeitung des technologischen Verfahrens und deren\nden „unterirdische Raketenstartsilos“ genannt, zusammenzu-\npraktische Anwendung bei der Eliminierung eines unterirdi-\narbeiten –\nschen Raketenstartsilos vor. In ihrem Verlaufe sind folgende\nhaben folgendes vereinbart:                                         Arbeiten geplant:\n– Lieferung der Ausrüstungsgegenstände, die in der Anlage\nArt ikel 1                                   zu diesem Protokoll bestimmt sind;\n(1) Zum Zweck der gemeinsamen Entwicklung, der Erprobung            – Entwicklung der Methodik zur Messung von Parametern\nund des praktischen Einsatzes neuer effektiver Technologien zur           der Luftdruckwellen sowie zur Anfertigung von Hochge-\nEliminierung unterirdischer Raketenstartsilos in Übereinstim-             schwindigkeitsvideoaufnahmen in der Zone des Splitter-\nmung mit den Bestimmungen des Vertrages vom 31. Juli 1991                 flugs durch ukrainische Experten;\nüber die Reduzierung und Begrenzung der strategischen Offen-           – Durchführung der erforderlichen Arbeiten zur Trennung der\nsivwaffen und den Forderungen der Umweltsicherheit wird das               Teile der Silos mit Bildung von Hohlräumen verschiedener\nAuswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland dem Verteidi-               Größen im Beton und Messung der Parameter der Luft-\ngungsministerium der Ukraine für das Vorhaben Ausrüstungsge-              druckwellen in der Zone des Splitterflugs. Die Arbeit wird\ngenstände und Dienstleistungen, wie in der Anlage aufgeführt,             gemeinsam vom deutschen und ukrainischen Auftragneh-\nzur Verfügung stellen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Abkom-           mer durchgeführt;\nmens.\n– Erarbeitung einer technologischen Dokumentation zur Nut-\n(2) Das Verteidigungsministerium der Ukraine verpflichtet sich,        zung der ermittelten Technologien gemeinsam durch deut-\ndie von der deutschen Seite zur Verfügung gestellten Aus-                 sche und ukrainische Experten;\nrüstungsgegenstände und Dienstleistungen ausschließlich für\ndie in Artikel 1 Absatz 1 genannte Zweckbestimmung einzuset-           – Erarbeitung des Durchführungs- und Technologieplans für\nzen, wenn im weiteren zwischen den Vertragsparteien keine                 die Eliminierungsarbeiten sowie eines entsprechenden\nanderslautenden Absprachen getroffen werden.                              Kostenvoranschlags;\n(3) Die Vertragsparteien stimmen in der Absicht überein, daß        – Schulung des ukrainischen Personals.\nsie im Falle der Eignung die entwickelten Technologien auch           (3) Für die Durchführung der Arbeiten der Vorbereitungsphase\nnach Abschluß der Erprobungsphase zu praktischen Arbeiten bei      sind drei deutsche Experten und zwei ukrainische Experten vor-\nder Eliminierung von unterirdischen Raketenstartsilos in der       gesehen.\nUkraine einsetzen wollen.\nHierbei werden die deutschen Experten zu den unterirdischen\nRaketenstartsilos nach Demontage der technologischen Ausrü-\nArt ikel 2\nstung zugelassen.\nJede Vertragspartei hat nach schriftlicher Unterrichtung der\n(4) Zur Durchführung der Arbeiten der zweiten Phase sind vier\nanderen Vertragspartei das Recht, Zuständigkeiten zur Durch-\ndeutsche und sechs ukrainische Experten vorgesehen. Die\nführung dieses Abkommens anderen Organen, Organisationen\nBedingungen zur Zulassung der deutschen Experten zu den\noder Firmen aus ihrem Staat zu übertragen.\nunterirdischen Raketenstartsilos mit dem Ziel der Erprobung von\nAusrüstung und Technologien sind analog zu den Bedingungen\nArt ikel 3                            der Vorbereitungsphase.\n(1) Die Vertragsparteien führen die technische Zusammen-           (5) Die ukrainische Seite verpflichtet sich, den deutschen\narbeit mit dem Ziel der Ausarbeitung gemeinsamer effizienter       Experten während des Experiments sämtliche technologischen\nund umweltverträglicher Technologien zur Eliminierung von          Unterlagen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vor-\nunterirdischen Raketenstartsilos durch, die sich in unmittelbarer  habens erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.\nNähe von zivilen und militärischen Objekten befinden.\n(2) Diese technische Zusammenarbeit umfaßt zwei Phasen:                                      Art ikel 4\n1. Die erste Phase der Vorbereitung, die zwei Wochen dauert,          Das Verteidigungsministerium der Ukraine prüft bei Erhalt der\numfaßt                                                        gemäß der Anlage zu diesem Abkommen gelieferten Ausrü-\n– Besichtigung eines unterirdischen Raketenstartsilos;        stungsgegenstände deren Übereinstimmung mit den darin ver-\neinbarten Spezifikationen und bestätigt dem Auswärtigen Amt\n– Überprüfung der notwendigen Infrastruktur zur Versorgung\nder Bundesrepublik Deutschland deren Empfang innerhalb von\nmit Wasser und Strom;\nacht Tagen nach Erhalt oder gibt sie im Falle der Nichtüberein-\n– Überprüfung einer möglichen Nutzung ukrainischer Aus-       stimmung innerhalb von 30 Tagen über die Botschaft der Bun-\nrüstung für den materialtechnischen Transport der durch     desrepublik Deutschland in Kiew zurück.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 1999                              439\nArt ikel 5                                sche Experten in der Ukraine durch. Die ukrainische Seite trägt\nalle Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der gelieferten Aus-\nDie Gesamtkosten für den Kauf und die Lieferung von Aus-\nrüstungsgegenstände vom Zeitpunkt ihrer Übergabe an, mit Aus-\nrüstungsgegenständen und Dienstleistungen, die nach diesem\nnahme der Ersatz- und Verschleißteile für die Wasserstrahl-\nAbkommen von deutscher Seite übernommen werden, können\nSchneidanlage sowie des zum Schneiden erforderlichen Abrasiv-\nnicht den für 1994 im Haushalt der Bundesrepublik Deutschland\nSchneidmittels.\nfür nukleare Abrüstungshilfe an die Ukraine bestimmten Betrag\nübersteigen.\nArt ikel 8\nArt ikel 6                                   Die Ausrüstungsgegenstände für die Eliminierung unterirdi-\nDie in Artikel 3 aufgeführten Arbeiten, die in ihrer Gesamtheit    scher Raketenstartsilos gemäß der Anlage zu diesem Abkom-\ndas technische Projekt zur Erarbeitung einer gemeinsamen              men werden in Kiew ausgeliefert, sofern nicht innerhalb eines\ndeutsch-ukrainischen Technologie zur Eliminierung von unterir-        Monats nach Unterzeichnung des Abkommens ein anderer Aus-\ndischen Raketenstartsilos bilden, müssen nach Möglichkeit 1994        lieferungspunkt vereinbart wird.\nabgeschlossen werden, wenn die Vertragspartner keine anderen\nRegelungen vereinbaren.                                                                           Art ikel 9\nDieses Abkommen tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Es\nArt ikel 7\ngilt für die Dauer der Durchführung der vorgesehenen Arbeiten.\nDie deutsche Seite stattet das Verteidigungsministerium der        Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Abkommen bedürfen\nUkraine mit den Bedienungsanleitungen für die technischen Aus-        in jedem Einzelfall der schriftlichen Einigung der Vertragspar-\nrüstungsgegenstände aus und führt eine Einweisung für ukraini-        teien.\nGeschehen zu Kiew am 13. Oktober 1994 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und ukrainischer Sprache, wobei jeder Wort-\nlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland\nA. A r n o t\nFür das Verteidigungsministerium der Ukraine\nSerd juk","440 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 1999\nAnlage\nzum Abkommen\nzwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verteidigungsministerium der Ukraine\nüber die Zusammenarbeit bei der Entwicklung gemeinsamer\nTechnologien zur Eliminierung unterirdischer Raketenstartsilos\nListe der zu liefernden Ausrüstungsgegenstände\nI.  Bezeic hnung d es Ausrüst ungsgegenst and s                           Anzahl\n1. Wasserstrahl-Schneidanlage (komplett)\n2. der zur Durchführung des gemeinsamen Projekts erforderliche Abrasiv-     1\nstoff zum Schneiden\n3. Bohrgerät (Bohrdurchmesser bis 150 mm; Tiefe bis 45 m; Bohrloch-         1\ndurchmesser 80 mm, 100 mm, 120 mm; Bohrung in wässrigem\nBoden geringer Festigkeit; montiert auf dem Chassis des Fahrzeugs)\n4. Impuls-Schallmeßgerät                                                    1\n5. Hochgeschwindigkeitsvideokamera                                          1\n6. Elektromagnet für Hebekräne (Tragfähigkeit 3 metrische Tonnen)           1\n7. Funkgerät mit individuellem Ladegerät (UKW-Wellenbereich, Radius bis     6\nmindestens 6 km; analog „MOTOROLA“)\nII. B e z e i c h n u n g d e r D i e n s t l e i s t u n g e n\n1. Erarbeitung eines Versuchsprogramms\na) Besichtigung eines Silos\nb) Überprüfung der notwendigen Infrastruktur\nc) Überprüfung einer Nutzung ukrainischer Ausrüstung\nd) Vorbereitungsarbeiten zur Erprobung der Wasserstrahl-Schneidtechnologie\ne) Erarbeitung eines gemeinsamen Erprobungsplans\n2. Experimentelle Versuche mit der Wasserstrahlschneidanlage\na) Aufbau und Inbetriebnahme\nb) Vorversuche (Durchführung der Arbeiten zur Trennung der Siloteile)\nc) Erarbeitung der technologischen Dokumentation\nd) Erarbeitung des Zeitplans, Stellenplans und Kostenvoranschlags\ne) Schulung des ukrainischen Personals\nf) Entwicklung der Methode zur Messung von Luftdruckwellen"]}