{"id":"bgbl2-1998-48-6","kind":"bgbl2","year":1998,"number":48,"date":"1998-11-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1998/48#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1998-48-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1998/bgbl2_1998_48.pdf#page=15","order":6,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-französischen Vertrags über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Altenheim und Eschau","law_date":"1998-10-13T00:00:00Z","page":2935,"pdf_page":15,"num_pages":7,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 26. November 1998 2935\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes deutsch-französischen Vertrags\nüber den Bau einer Straßenbrücke\nüber den Rhein zwischen Altenheim und Eschau\nVom 13. Oktober 1998\nNach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 27. Mai 1998\nzu dem Vertrag vom 5. Juni 1996 zwischen der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Französischen Republik\nüber den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein\nzwischen Altenheim und Eschau (BGBI. 1998 II S. 986)\nwird bekanntgemacht, daß der Vertrag nach seinem Arti-\nkel 14 Abs. 2\nam 1 . Dezember 1998\nin Kraft tritt.\nDie Ratifikationsurkunden sind in Bonn am 1. Oktober\n1998 ausgetauscht worden.\nBonn, den 13. Oktober 1998\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Hi lger\nBekanntmachung\nder Vereinbarung\nzwischen dem Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik\nüber die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung\nder Eisenbahnverbindung Nürnberg - Praha/Prag\nVom 13. Oktober 1998\nDie in Wien am 7. Juni 1995 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Bun-\ndesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministe-\nrium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit\nbei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Nürnberg - Praha/Prag ist\nnach ihrem Artikel 6 Abs. 1\nam 7. Juni 1995\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 13. Oktober 1998\nBundesministerium für Verkehr\nIm Auftrag\nLohrberg","2936           Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 26. November 1998\nVereinbarung\nzwischen dem Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen Re.publik\nüber die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung\nder Eisenbahnverbindung Nürnberg - Praha/Prag\nDas Bundesministerium für Verkehr                   (3) Die in Absatz 2 diese Artikels bestimmten Ziele der Zusam-\nder Bundesrepublik Deutschland                 menarbeit unterliegen der Voraussetzung, daß eine oder mehre-\nre Eisenbahngesellschaften gemeinsam ein verbindliches, lang-\nund\nfristiges, für die Vertragsparteien akzeptables Angebot über den\ndas Ministerium für Verkehrswesen               Einsatz von Fahrzeugen· mit Neigetechnik vorlegen.\nder Tschechischen Republik-\nin der Absicht, die Voraussetzungen für einen modernen,                                    Artikel 2\ndurchgehenden Eisenbahnverkehr zwischen der Bundesrepublik           (1) Zur Erreichung der in Artikel 1 dargelegten Ziele sind die fol-\nDeutschland und der Tschechischen Republik zu schaffen,          genden Maßnahmen vorgesehen:\nin dem Wunsch, den Belangen des Umweltschutzes, der bes-     a) auf deutscher Seite:\nseren Erreichbarkeit wichtiger Ballungszentren und der Ent-            - Elektrifizierung und Ausbau der bestehenden Strecke Markt-\nlastung der Straßen Rechnung zu tragen,                                   redwitz - deutsch-tschechische Staatsgrenze für den Einsatz\nvon Fahrzeugen mit Neigetechnik zur Ausnutzung der tras-\nin der Erkenntnis, daß aufgrund der vorliegenden gemein-             sierungstechnisch maximal möglichen Geschwindigkeit,\nsamen Studien und aufgrund des Modernisierungsprogramms\n- Elektrifizierung der schon jetzt von Fahrzeugen mit Neige-\ndes ausgewählten Eisenbahnnetzes in der Tschechischen Re-\ntechnik im Dieselbetrieb befahrenen Strecke Nürnberg -\npublik und der Ergebnisse der Bundesverkehrswegeplanung in\nMarktredwitz;\nder Bundesrepublik Deutschland die Relation Nürnberg - Cheb/\nEger - Pizen/Pilsen - Praha/Prag die zweckmäßigste Verbindung    b) auf tschechischer Seite:\nzwischen Süddeutschland und Praha/Prag darstellt,\n- Ausbau der bestehenden Strecke deutsch-tschechische\nStaatsgrenze - Cheb/Eger - Pizen/Pilsen - Praha/Prag für\nim Bewußtsein des engen sachlichen Zusammenhangs dieser\nden Einsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik zur Aus-\nVereinbarung mit der Vereinbarung zwischen ihnen und dem\nnutzung der trassierungstechnisch maximal möglichen\nBundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der\nGeschwindigkeit,\nRepublik Österreich über die Zusammenarbeit bei der Weiterent-\nwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin - Praha/Prag - Wien -          - Elektrifizierung des Abschnitts        deutsch-tschechische\nStaatsgrenze - Cheb/Eger.\nsind wie folgt übereingekommen:\n(2) Diese Maßnahmen werden abhängig von der Verfügbarkeit\nder erforderlichen Finanzmittel in den Staaten der Vertragspar-\nArtikel 1                           teien durchgeführt.\n(1) Die Vertragsparteien streben an, den grenzüberschreiten-\nden Eisenbahnpersonen- und -güterverkehr zwischen der Bun-                                     Artikel 3\ndesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik im\nDie Vertragsparteien streben an, daß durch die in Artikel 2\nRahmen ihrer Zuständigkeiten durch aufeinander abgestimmte\nAbsatz 1 genannten Maßnahmen die Fahrzeit Nürnberg - Praha/\nMaßnahmen der Schieneninfrastruktur zu verbessern.\nPrag über Marktredwitz und Pizen/Pilsen schrittweise von bisher\n(2) Sie werden dazu die Voraussetzungen für einen moder-     etwa 5 Stunden auf etwa 3 Stunden 20 Minuten verringert wird.\nnen, durchgehenden Eisenbahnverkehr zwischen Nürnberg und\nPraha/Prag schaffen und insbesondere die Zusammenarbeit\nArtikel 4\nzwischen Eisenbahngesellschaften im Zusammenhang mit dem\nEinsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik im Rahmen ihrer Mög-         Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Zusammenarbeit zu\nlichkeiten unterstützen.                                        verstärken, welche die Harmonisierung der technischen Merk-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 48, ausgegeben zu Bonn· am 26. November 1998                        2937\nmale im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zwischen den          b) die Verkehrsentwicklung zu beobachten sowie in Abhängig-\nb~iden Staaten erlaubt, und Maßnahmen umzusetzen, welche                   keit davon gegebenenfalls gemeinsame Studien über weitere\ndie abgestimmte betriebliche Nutzung der in Artikel 2 genannten            kapazitive und qualitative Verbesserungen im Korridor Nürn-\nStrecken begünstigen.                                                      berg - Praha/Prag zu veranlassen.\nArtikel 5                                                             Artikel 6\n(1) Diese Vereinbarung tritt am Tage ihrer Unterzeichnung in\n(1) Die Vertragsparteien setzen eine gemeinsame Arbeits-\nKraft.\ngruppe ein.\n·(2) Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2000 und\n(2) Aufgaben der Arbeitsgruppe sind insbesondere:\nverlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn\na) in der Regel jährlich einen gemeinsamen Bericht über die          sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalen-\nFortschritte bei der Realisierung der Ziele dieser Verein-      derjahres durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt\nbarung zu erstellen,                                            wird.\nGeschehen zu Wien am 7. Juni 1995 in zwei Urschriften,\njeweils in deutscher und tschechischer Sprache, wobei -jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.       ·\nFür das Bundesministerium für Verkehr\nder Bundesrepublik Deutschland\nMatthias Wissmann\nFür das Ministerium für Verkehrswesen\nder Tschechischen Republik\nStrasky\nBekanntmachung\nder Vereinbarung\nzwischen dem Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik\nund dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft\nund Verkehr der Republik Österreich\nüber die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung\nder Eisenbahnverbindung Berlin - Praha/Prag - Wien\nVom 13. Oktober 1998\nDie in Wien am 7. Juni 1995 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem\nBundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem\nMinisterium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik und dem Bundes-\nministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich über\ndie Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Ber-\nlin - Praha/Prag - Wien ist nach ihrem Artikel 6 Abs. 1\nam 7. Juni 1995\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 13. Oktober 1998\nB.undesministerium für Verkehr\nIm Auftrag\nLohrberg","2938           Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 26. November 1998\nVereinbarung\nzwischen dem Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik\nund dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft\nund Verkehr der Republik Österreich\nüber die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung\nder Eisenbahnverbindung Berlin - Praha/Prag - Wien\nDas Bundesministerium für Verkehr                mehrere Eisenbahngesellschaften gemeinsam ein verbindliches,\nder Bundesrepublik Deutschland                 langfristiges, für die Vertragsparteien akzeptables Angebot über\nden Einsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik vorlegen.\nund\ndas Ministerium für Verkehrswesen\nder Tschechischen Republik                                                 Artikel 2\nund                                  (1) Zur Erreichung der in Artikel 1 dargelegten Ziele sind die fol-\ngenden Maßnahmen vorgesehen:\ndas Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft\nund Verkehr der Republik Österreich -             a) auf deutscher Seite:\n- Ausbau der bestehenden Strecke Berlin - Dresden auf bis zu\nin der Absicht, die Voraussetzungen für einen modernen,                200 km/h Höchstgeschwindigkeit,\ndurchgehenden Eisenbahnverkehr zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland, der Tschechischen Republik und der Republik               - Ausrüstung und Ausbau des Fahrwegs der Strecke Berlin -\nÖsterreich zu schaffen,                                                   Dresden - Bad Schandau - deutsch-tschechische Staats-\ngrenze für den Einsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik\nin dem Wunsch, den Belangen des Umweltschutzes, der bes-              zur Ausnutzung der trassierungstechnisch maximal mög-\nseren Erreichbarkeit wichtiger Ballungszentren und der Ent-               lichen Geschwindigkeit;\nlastung der Straßen Rechnung zu tragen,                           b) auf tschechischer Seite:\nin der Erkenntnis, daß aufgrund der vorliegenden gemein-            - Ausbau der bestehenden Strecke deutsch-tschechische\nsamen Studien die Relation Berlin - Dresden - Praha/Prag -                Staatsgrenze - Decin/Bodenbach - Praha/Prag - Ceska\nBrno/Brünn - Wien die zweckmäßigste Verbindung zwischen den               Ti'ebova/Böhmisch Trübau - Brno/Brünn - Breclav/Lun-\ndrei Hauptstädten darstellt,                                              denburg ..;. tschechisch-österreichische Staatsgrenze auf\nbis zu 160 km/h Höchstgeschwindigkeit,\nim Bewußtsein des engen sachlichen Zusammenhangs dieser             - Ausrüstung des Fahrwegs der Strecke deutsch-tsche-\nVereinbarung mit der Vereinbarung zwischen dem Bundes-                    chische Staatsgrenze - Decin/Bodenbach - Praha/Prag -\nministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und                Ceska Ti'ebova/Böhmisch Trübau - Bmo/Brünn - Bi'eclav/\ndem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik              Lundenburg - tschechisch-österreichische Staatsgrenze\nüber die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisen-              für den Einsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik,\nbahnverbindung Nürnberg - Praha/Prag -\n- Elektrifizierung des Abschnitts Ceska Ti'ebova/Böhmisch\nsind wie folgt übereingekommen:                                        Trübau - Brno/Brünn;\nc) auf österreichischer Seite:\nArtikel 1\n- Ausbau der bestehenden Strecke tschechisch-öster-\n(1) Die Vertragsparteien streben an, den grenzüberschreiten-           reichische Staatsgrenze - Bernhardsthal - Wien auf bis\nden Eisenbahnpersonen- und -güterverkehr zwischen der Bun-                zu 160 km/h Höchstgeschwindigkeit,\ndesrepublik Deutschland, der Tschechischen Republik und der\n- Ausrüstung des Fahrwegs der Strecke tschechisch-öster-\nRepublik Österreich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten durch auf-\nreichische Staatsgrenze - Bernhardtsthal - Wien für den\neinander abgestimmte Maßnahmen der Schieneninfrastruktur zu\nEinsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik.\nverbessern.\n(2) Diese Maßnahmen werden abhängig von der Verfügbarkeit\n(2) Sie werden dazu die Voraussetzungen für einen modernen,\nder erforderlichen Finanzmittel in den Staaten der Vertragspar-\ndurchgehenden Eisenbahnverkehr zwischen den Hauptstädten\nteien durchgeführt.\nBerlin, Praha/Prag und Wien schaffen und insbesondere die\nZusammenarbeit zwischen Eisenbahngesellschaften im Zusam-\nmenhang mit dem Einsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik im                                     Artikel 3\nRahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.\nDie Vertragsparteien streben an, daß durch die in Artikel 2\n(3) Die in Absatz 2 dieses Artikels bestimmten Ziele der      Absatz 1 genannten Maßnahmen die Fahrzeit zwischen Ber-\nZusammenarbeit unterliegen der Voraussetzung, daß eine oder      lin - Praha/Prag über Dresden schrittweise von bisher etwa","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 26. November 1998                              2939\n4 Stunden 40 Minuten auf etwa 3 Stunden und die Fahrzeit                   (2) Aufgaben der Arbeitsgruppe sind insbesondere:\nPraha/Prag - Wien über Ceska Tfebova/Böhmisch Trübau von\na) in der Regel jährlich einen gemeinsamen Bericht über die\nbisher etwa 4 Stunden 40 Minuten auf etwa 3 Stunden 30 Minu-\nFortschritte bei der Realisierung der Ziele dieser Verein-\nten verringert wird.\nbarung zu erstellen,\nb) die Verkehrsentwicklung zu beobachten sowie in Abhängig-\nArtikel 4                                         keit davon gegebenenfalls gemeinsame Studien über weitere\nkapazitive und qualitative Verbesserungen im Korridor Ber-\nDie Vertragsparteien verpflichten sich, die Zusammenarbeit zu             lin - Praha/Prag- Wien zu veranlassen.\nverstärken, welche die Harmonisierung der technischen Merk-\nmale im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zwischen den\ndrei Staaten erlaubt, und Maßnahmen umzusetzen, welche die                                          Artikel 6\nabgestimmte betriebliche Nutzung der in Artikel 2 genannten                (1) Diese Vereinbarung tritt am Tage ihrer Unterzeichnung in\nStrecken begünstigen.                                                   Kraft.\n(2) Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2000 und\nverlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn\nArtikel 5\nsie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalen-\n(1) Die Vertragsparteien setzen eine gemeinsame Arbeits-             derjahres durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt\ngruppe ein.                                                             wird.                              '\nGeschehen zu Wien am 7. Juni 1995 in drei Urschriften, jeweils\nin deutscher und tschechischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür das Bundesministerium für Verkehr\nder Bundesrepublik Deutschland\nMatthias Wissmann·\nFür das Ministerium für Verkehrswesen\nder Tschechischen Republik\nStrasky\nFür das Bundesministerium\nfür öffentliche Wirtschaft und Verkehr\nder Republik Österreich\nViktor Klima\nBekanntmachung\nder Vereinbarung\nzwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements\nzur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes\nzur. neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) in der Schweiz\nVom 13. Oktober 1998\nDie in Lugano am 6. September 1996 unterzeichnete Vereinbarung zwischen\ndem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vor-\nsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements zur\nSicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentrans-\nversale (NEAT) in der Schweiz ist nach ihrem Artikel 6 Abs. 1\nam 2. Juni 1998\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 13. Oktober 1998\nBundesministerium für Verkehr\nIm Auftrag\nLohrberg","2940           Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 26. November 1998\nVereinbarung\nzwischen dem Bundesminister für Verkehr\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und\nEnergiewirtschaftsdepartements\nzur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes\nzur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAl) in der Schweiz\nDer Bundesminister für Verkehr                     (2) Die Kapazitäten des nördlichen Zulaufs zur NEAT Karlsru-\nder Bundesrepublik Deutschland                   he - Freiburg im Breisgau - Basel auf deutschem und schweize-\nrischem Gebiet werden schritthaltend mit der Verkehrsnachfrage\nund\nund aufeinander abgestimmt erhöht:\nder Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und\na) auf deutscher Seite:\nEnergiewirtschaftsdepartements -\n- Erhöhung der Leistungsfähigkeit der vorhandenen zwei-\nin der Absicht, die Voraussetzungen für einen leistungsfähigen        gleisigen Strecke durch Einbau moderner Betriebsleit-\nEisenbahnverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland                 Signaltechnik (CIA-ELKE),\nund der Schweiz, insbesondere im Hinblick' auf die NEAT zu\n- Erhöhung der Leistungsfähigkeit der vorhandenen zwei-\nschaffen.\ngleisigen Strecke durch abschnittsweisen viergleisigen\nAusbau zur Beseitigung kapazitiver Engpässe,\nin dem Anliegen, ausreichende Kapazitäten für den Transit-\nverkehr zur Verfügung zu stellen,                                      - durchgehender viergleisiger Ausbau zwischen Karlsruhe\nund Basel im Hinblick auf die Vollauslastung der NEAT;\nin dem Wunsch, den Belangen des Umweltschutzes und der         b) auf schweizerischer Seite:\nRaumordnung, der besseren Erreichbarkeit wichtiger Zentren\nund der Entlastung der Straßen Rechnung zu tragen,                     - Bau einer neuen Linie zwischen den Räumen Olten und\nBern (Konzept BAHN 2000),\nin der Erkenntnis, daß der Oberrheinkorridor aus Richtung           - Bau einer neuen Linie aus dem Raum Basel durch den\nKarlsruhe - Freiburg im Breisgau - Basel die nördliche Haupt-            Jura,\nZulaufstrecke zur NEAT bildet sowie der Tatsache, daß diese\nAchse Bestandteil des transeuropäischen Netzes der Europäi-            - Bau einer weiteren zweigleisigen Rheinbrücke im Zuge der\nschen Union ist,                                                         Verbindungsbahn zwischen Basel Badischer Bahnhof und\nBasel SBB.\nim Bewußtsein des engen sachlichen Zusammenhangs dieser        c) Ein darüber hinausgehender langfristiger Ausbau der zwei-\nVereinbarung mit dem Abkommen zwischen der Europäischen                gleisigen Hochrheinstrecke mit neuem Rheinübergang bei\nWirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenos-              Bad Säckingen bleibt einer späteren Vereinbarung vorbe-\nsenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene (Tran-          halten.\nsitabkommen) vom 2. Mai 1992 sowie mit der Vereinbarung\nzwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik           (3) Bei dieser Konzeption behalten die Achsen\nDeutschland, dem Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs-          Stuttgart - Zürich und\nund Energiewirtschaftsdepartements, der Schweizerischen Eid-      München - Zürich\ngenossenschaft und dem Verkehrsminister der Italienischen\nim Güterverkehr die Funktion regionaler Entlastungsstrecken zur\nRepublik über die Verbesserung des kombinierten alpenqueren-\nNEAT mit Erschließungsfunktion für die Ostschweiz und Süd-\nden Güterverkehrs Schiene/Straße durch die Schweiz vom\ndeutschland.\n3. Dezember 1991,\nArtikel 3\nin Anerkennung der Bedeutung, die dem Zusammenwirken\nvon Eisenbahngesellschaften der beiden Seiten zukommt -              Die Vertragsparteien wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeiten\ndarauf hin, daß Eisenbahngesellschaften aus beiden Staaten\nsind im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wie folgt übereinge-      Maßnahmen zum Zusammenwachsen ihrer benachbarten Netze,\nkommen:                                                           insbesondere zur Stärkung der beiden Korridore Stuttgart -\nZürich und München - Lindau - Zürich vollziehen. Die Reisezeit\nsoll auf diesen Achsen durch Einsatz von Fahrzeugen mit Neige-\nArtikel 1\ntechnik und gleichzeitigen punktförmigen Linienverbesserungen\nDie Vertragsparteien streben an, den grenzüberschreitenden     zwischen Stuttgart und Zürich auf 2¼ Stunden und zwischen\nEisenbahnpersonen- und -güterverkehr zwischen der Bundes-         München und Zürich auf 3 1/ , Stunden verkürzt werden, bei ange-\nrepublik Deutschland und der Schweiz, insbesondere auf der        messener Frequenz der Züge. Eine denkbare Bündelung von\nHaupt-Zulaufstrecke zur NEÄT Karlsruhe - Freiburg im Breis-       Zügen zwischen Stuttgart bzw. München und Zürich über Ulm\ngau - Basel, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten durch aufeinander    bleibt späteren Überlegungen vorbehalten.\nabgestimmte Maßnahmen der Schieneninfrastruktur in seiner\nLeistungsfähigkeit zu sichern.                                                                Artikel 4\n(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich,\nArtikel 2                             a) die Zusammenarbeit zur Harmonisierung der technischen\nParameter• im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zwi-\n(1) Zur Erreichung des in Artikel 1 dargelegten Ziels sind die\nschen den beiden Staaten zu verstärken,\nfolgenden Maßnahmen entsprechend der gemeinsamen Zielset-\nzung für den alpenquerenden Verkehr durch die Schweiz unter       b) Maßnahmen zu ergreifen, welche die abgestimmte betriebli-\ndem Vorbehalt der Durchführung der nach jeweiligen nationalem          che Nutzung der in Artikel 2 genannten Strecken begünstigen\nRecht erforderlichen Verfahren vorgesehen.                             sowie","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 26. November 1998                              2941\nc) sich dafür einzusetzen, daß im Einklang mit den Rechtsvor-              (3) Der Lenkungsausschuß wird mindestens einmal 1m Jahr\nschriften ihrer Staaten Erleichterungen für den Grenzübertritt     einberufen. Er erarbeitet außerdem ein Ausführungsprogramm\nim durchgehenden Eisenbahnverkehr geschaffen werden.               der erwähnten Maßnahmen.\n(2) Die Vertragsparteien setzen sich dafür ein, die grenzüber-          (4) Jede Vertragspartei kann die Einberufung dieses Lenkungs-\nschreitende Zusammenarbeit von Eisenbahngesellschaften zu               ausschusses verlangen, wenn eine besondere Notwendigkeit\nfördern.                                                                dies erforderlich macht.\nArtikel 5                                                              Artikel 6\n(1) Zur Behandlung von Fragen der Umsetzung dieser Verein-              (1) Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald die Vertragspartei-\nbarung wird ein Lenkungsausschuß eingesetzt.                            en einander den Abschluß der erforderlichen Verfahren notifiziert\nhaben.\n(2) Er setzt sich aus Vertretern des Bundesministeriums für\nVerkehr der Bundesrepublik Deutschland und des Eidgenössi-                 (2) Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2020 und\nschen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements zusam-               verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spä-\nmen. Die von Artikel 3 erfaßten Eisenbahngesellschaften werden          testens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres\nbei Bedarf hinzugezogen.                                                durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.\nGeschehen zu Lugano am 6. September 1996 in zwei Urschrif-\nten jeweils in deutscher Sprache.\nDer Bundesminister für Verkehr\nder Bundesrepublik Deutschland\nMatthias Wissmann\nDer Vorsteher des Eidgenössischen\nVerkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements\nLeuenberger"]}