{"id":"bgbl2-1998-48-27","kind":"bgbl2","year":1998,"number":48,"date":"1998-11-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1998/48#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1998-48-27/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1998/bgbl2_1998_48.pdf#page=17","order":27,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin - Praha/Prag - Wien","law_date":"1998-10-13T00:00:00Z","page":2937,"pdf_page":17,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 48, ausgegeben zu Bonn· am 26. November 1998                        2937\nmale im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zwischen den          b) die Verkehrsentwicklung zu beobachten sowie in Abhängig-\nb~iden Staaten erlaubt, und Maßnahmen umzusetzen, welche                   keit davon gegebenenfalls gemeinsame Studien über weitere\ndie abgestimmte betriebliche Nutzung der in Artikel 2 genannten            kapazitive und qualitative Verbesserungen im Korridor Nürn-\nStrecken begünstigen.                                                      berg - Praha/Prag zu veranlassen.\nArtikel 5                                                             Artikel 6\n(1) Diese Vereinbarung tritt am Tage ihrer Unterzeichnung in\n(1) Die Vertragsparteien setzen eine gemeinsame Arbeits-\nKraft.\ngruppe ein.\n·(2) Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2000 und\n(2) Aufgaben der Arbeitsgruppe sind insbesondere:\nverlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn\na) in der Regel jährlich einen gemeinsamen Bericht über die          sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalen-\nFortschritte bei der Realisierung der Ziele dieser Verein-      derjahres durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt\nbarung zu erstellen,                                            wird.\nGeschehen zu Wien am 7. Juni 1995 in zwei Urschriften,\njeweils in deutscher und tschechischer Sprache, wobei -jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.       ·\nFür das Bundesministerium für Verkehr\nder Bundesrepublik Deutschland\nMatthias Wissmann\nFür das Ministerium für Verkehrswesen\nder Tschechischen Republik\nStrasky\nBekanntmachung\nder Vereinbarung\nzwischen dem Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik\nund dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft\nund Verkehr der Republik Österreich\nüber die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung\nder Eisenbahnverbindung Berlin - Praha/Prag - Wien\nVom 13. Oktober 1998\nDie in Wien am 7. Juni 1995 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem\nBundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem\nMinisterium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik und dem Bundes-\nministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich über\ndie Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Ber-\nlin - Praha/Prag - Wien ist nach ihrem Artikel 6 Abs. 1\nam 7. Juni 1995\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 13. Oktober 1998\nB.undesministerium für Verkehr\nIm Auftrag\nLohrberg","2938           Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 26. November 1998\nVereinbarung\nzwischen dem Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik\nund dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft\nund Verkehr der Republik Österreich\nüber die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung\nder Eisenbahnverbindung Berlin - Praha/Prag - Wien\nDas Bundesministerium für Verkehr                mehrere Eisenbahngesellschaften gemeinsam ein verbindliches,\nder Bundesrepublik Deutschland                 langfristiges, für die Vertragsparteien akzeptables Angebot über\nden Einsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik vorlegen.\nund\ndas Ministerium für Verkehrswesen\nder Tschechischen Republik                                                 Artikel 2\nund                                  (1) Zur Erreichung der in Artikel 1 dargelegten Ziele sind die fol-\ngenden Maßnahmen vorgesehen:\ndas Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft\nund Verkehr der Republik Österreich -             a) auf deutscher Seite:\n- Ausbau der bestehenden Strecke Berlin - Dresden auf bis zu\nin der Absicht, die Voraussetzungen für einen modernen,                200 km/h Höchstgeschwindigkeit,\ndurchgehenden Eisenbahnverkehr zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland, der Tschechischen Republik und der Republik               - Ausrüstung und Ausbau des Fahrwegs der Strecke Berlin -\nÖsterreich zu schaffen,                                                   Dresden - Bad Schandau - deutsch-tschechische Staats-\ngrenze für den Einsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik\nin dem Wunsch, den Belangen des Umweltschutzes, der bes-              zur Ausnutzung der trassierungstechnisch maximal mög-\nseren Erreichbarkeit wichtiger Ballungszentren und der Ent-               lichen Geschwindigkeit;\nlastung der Straßen Rechnung zu tragen,                           b) auf tschechischer Seite:\nin der Erkenntnis, daß aufgrund der vorliegenden gemein-            - Ausbau der bestehenden Strecke deutsch-tschechische\nsamen Studien die Relation Berlin - Dresden - Praha/Prag -                Staatsgrenze - Decin/Bodenbach - Praha/Prag - Ceska\nBrno/Brünn - Wien die zweckmäßigste Verbindung zwischen den               Ti'ebova/Böhmisch Trübau - Brno/Brünn - Breclav/Lun-\ndrei Hauptstädten darstellt,                                              denburg ..;. tschechisch-österreichische Staatsgrenze auf\nbis zu 160 km/h Höchstgeschwindigkeit,\nim Bewußtsein des engen sachlichen Zusammenhangs dieser             - Ausrüstung des Fahrwegs der Strecke deutsch-tsche-\nVereinbarung mit der Vereinbarung zwischen dem Bundes-                    chische Staatsgrenze - Decin/Bodenbach - Praha/Prag -\nministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und                Ceska Ti'ebova/Böhmisch Trübau - Bmo/Brünn - Bi'eclav/\ndem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik              Lundenburg - tschechisch-österreichische Staatsgrenze\nüber die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisen-              für den Einsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik,\nbahnverbindung Nürnberg - Praha/Prag -\n- Elektrifizierung des Abschnitts Ceska Ti'ebova/Böhmisch\nsind wie folgt übereingekommen:                                        Trübau - Brno/Brünn;\nc) auf österreichischer Seite:\nArtikel 1\n- Ausbau der bestehenden Strecke tschechisch-öster-\n(1) Die Vertragsparteien streben an, den grenzüberschreiten-           reichische Staatsgrenze - Bernhardsthal - Wien auf bis\nden Eisenbahnpersonen- und -güterverkehr zwischen der Bun-                zu 160 km/h Höchstgeschwindigkeit,\ndesrepublik Deutschland, der Tschechischen Republik und der\n- Ausrüstung des Fahrwegs der Strecke tschechisch-öster-\nRepublik Österreich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten durch auf-\nreichische Staatsgrenze - Bernhardtsthal - Wien für den\neinander abgestimmte Maßnahmen der Schieneninfrastruktur zu\nEinsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik.\nverbessern.\n(2) Diese Maßnahmen werden abhängig von der Verfügbarkeit\n(2) Sie werden dazu die Voraussetzungen für einen modernen,\nder erforderlichen Finanzmittel in den Staaten der Vertragspar-\ndurchgehenden Eisenbahnverkehr zwischen den Hauptstädten\nteien durchgeführt.\nBerlin, Praha/Prag und Wien schaffen und insbesondere die\nZusammenarbeit zwischen Eisenbahngesellschaften im Zusam-\nmenhang mit dem Einsatz von Fahrzeugen mit Neigetechnik im                                     Artikel 3\nRahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.\nDie Vertragsparteien streben an, daß durch die in Artikel 2\n(3) Die in Absatz 2 dieses Artikels bestimmten Ziele der      Absatz 1 genannten Maßnahmen die Fahrzeit zwischen Ber-\nZusammenarbeit unterliegen der Voraussetzung, daß eine oder      lin - Praha/Prag über Dresden schrittweise von bisher etwa"]}