{"id":"bgbl2-1998-26-12","kind":"bgbl2","year":1998,"number":26,"date":"1998-07-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1998/26#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1998-26-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1998/bgbl2_1998_26.pdf#page=10","order":12,"title":"Bekanntmachung der deutsch-ungarischen Vereinbarung zur Änderung der deutsch-ungarischen Vereinbarung über Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme im Rahmen wirtschaftlicher Zusammenarbeit","law_date":"1998-05-28T00:00:00Z","page":1394,"pdf_page":10,"num_pages":2,"content":["1394  Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 21. Juli 1998\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens der Vereinten Nationen\ngegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen\nVom 28. Mai 1998\nDas Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen\nden unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (BGBI.\n1993 II S. 1136) ist nach seinem Artikel 29 Abs. 2 für folgenden weiteren Staat in\nKraft getreten:\nGeorgien                                                     am 8. April 1998.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n6. April 1998 (BGBI. II S. 961).\nBonn, den 28. Mai 1998\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Hi lger\nBekanntmachung\nder deutsch-ungarischen Vereinbarung\nzur Änderung der deutsch-ungarischen Vereinbarung\nüber Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme\nim Rahmen wirtschaftlicher Zusammenarbeit\nVom 28. Mai 1998\nDie in Budapest durch Notenwechsel vom 12. Dezember 1997/8. April 1998\ngeschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Ungarn zur Änderung der Verein-\nbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Ungarischen Volksrepublik über Erleichterungen bei der Arbeitsauf-\nnahme im Rahmen wirtschaftlicher Zusammenarbeit vom 23. Juli 1981 (BGBI. II\nS. 904), geändert durch die deutsch-ungarische Vereinbarung über die Beschäf-\ntigung ungarischer Arbeitnehmer auf der Grundlage von Werkverträgen vom\n3. Januar 1989 (BGBI. II S. 244) in der Fassung vom 18. Dezember 1989 (BGBI.\n1990 II S. 149), ist nach ihrer lnkrafttretensklausel\nam 8. April 1998\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 28. Mai 1998\nB undesm inisteri um\nfür Arbeit und Sozialordnung\nIm Auftrag\nHeyden","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 21. Juli 1998          1395\nDer Botschafter                                         Budapest, den 17. Dezember 1997\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf die am 25. und 26. August 1997 in Berlin zwisct)en dem Bundes-\nministerium für Arbeit und Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland und dem\nMinisterium für Arbeit der Republik Ungarn geführten Gespräche über die Beschäftigung\nvon ungarischen Software-Fachleuten folgende Vereinbarung zur Änderung der Vereinba-\nrung über Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme im Rahmen wirtschaftlicher Zusammen-\narbeit vorzuschlagen:\n1. Punkt I Absatz 1 Buchstabe e der Vereinbarung vom 23. Juli 1981 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ungarischen Volks-\nrepublik über die Erleichterung bei der Arbeitsaufnahme im Rahmen wirtschaftlicher\nZusammenarbeit in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 18. Dezember 1989\nwird gestrichen.\n2. Arbeiten, die zum Zeitpunkt des Inkraftsetzens dieses Notenwechsels begonnen sind,\nwerden nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu Ende geführt.\n3. Die Beschäftigung von ungarischen Software-Fachleuten ist im Rahmen des Zusatz-\nprotokolls zur Vereinbarung über die Entsendung ungarischer Arbeitnehmer aus in\nder Ungarischen Volksrepublik ansässigen Unternehmen zur Beschäftigung auf der\nGrundlage von Werkverträgen möglich.\n4. Diese Änderungsvereinbarung steht im Zusammenhang mit der 2. Änderungsver-\neinbarung zur deutsch-ungarischen Vereinbarung über die Erleichterungen bei der\nArbeitsaufnahme im Rahmen wirtschaftlicher Zusammenarbeit.\ns·.   Diese Änderungsvereinbarung wird in deutscher und ungarischer Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Ungarn mit den unter Nummern 1 bis 5 gemach-\nten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer\nRegierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung\nzwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nHasso Buchrucker\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Ungarn\nHerrn Laszl6 Kovacs\nBudapest"]}