{"id":"bgbl2-1998-20-8","kind":"bgbl2","year":1998,"number":20,"date":"1998-06-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1998/20#page=39","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1998-20-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1998/bgbl2_1998_20.pdf#page=39","order":8,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung","law_date":"1998-04-23T00:00:00Z","page":1039,"pdf_page":39,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 19. Juni 1998            1039\nProtokoll\nzum Abkommen vom 15. Oktober 1996\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung von Rumänien\nüber die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung\nder organisierten Kriminalität, des Terrorismus\nund anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund\ndie Regierung von Rumänien\nhaben aus Anlaß der Unterzeichnung des vorgenannten Abkommens folgendes erklärt:\nEs besteht Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien, daß die Regierung von Rumä-\nnien ihre generelle Zustimmung im Sinne von Art. 8 Ziffer 3 Satz 2 erteilt hat, sofern nach\ndeutschem Recht eine gesetzliche Mitteilungspflicht besteht. Solche Mitteilungspflichten\nbestehen nach § 18 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, § 10 Absatz 1 des\nGesetzes über den Militärischen Abschirmdienst und nach § 8 Absatz 2 des Gesetzes über\nden Bundesnachrichtendienst.\nDieses Protokoll tritt in Kraft mit Inkrafttreten des vorgenannten Abkommens.\nGeschehen zu Bukarest am 15. Oktober 1996 in zwei Urschriften, jede in deutscher und\nrumänischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nKurt Scheiter\nvon Bredow\nFür die Regierung von Rumänien\nTaracila\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Internationalen Übereinkommens\nzur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung\nVom 23. April 1998\nDas Internationale Übereinkommen vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder\nForm von Rassendiskriminierung (BGBI. 1969 II S. 961) ist aufgrund der vom Rat\nder Vereinten Nationen für Namibia am 11. November 1982 beim General-\nsekretär der Vereinten Nationen hinterlegten Beitrittsurkunde für Na m i b i a, das\nam 21. März 1990 unabhängig geworden ist, in Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n6. Februar 1998 (BGBI. II S. 295).\nBonn, den 23. April 1998\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Hi I g er"]}