{"id":"bgbl2-1997-8-8","kind":"bgbl2","year":1997,"number":8,"date":"1997-03-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1997/8#page=223","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1997-8-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1997/bgbl2_1997_8.pdf#page=223","order":8,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Abkommens über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle sowie der Stockholmer Ergänzungsvereinbarung zu diesem Abkommen","law_date":"1997-01-22T00:00:00Z","page":563,"pdf_page":223,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 5. März 1997                             563\nBeteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundes-          zierungsbeitrags ergebenden Lieferungen und Leistungen die\nrepublik Deutschland ausschließen oder erschweren, und erteilt       wirtschaftlichen Möglichkeiten der Bundesländer Brandenburg,\ngegebenenfalls die für die Beteiligung dieser Verkehrsunter-         Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen\nnehmen erforderlichen Genehmigungen                                  und Berlin bevorzugt genutzt werden. Die weitere Ausgestaltung\nbestimmt der in Artikel 2 genannte Vertrag.\nArtikel 5\nArtikel 6\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-\nren Wert darauf, daß bei den sich aus der Gewährung des Finan-          Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Sanaa am 21. Mai 1996 in zwei Urschriften, jede\nin deutscher, arabischer und englischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Bei unterschiedlicher\nAuslegung des deutschen und des arabischen Wortlauts ist der\nenglische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nH. Strachwitz\nFür die Regierung der Republik Jemen\nDr. Abdulkader Ba-Jamal\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Haager Abkommens\nüber die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle\nsowie der Stockholmer Ergänzungsvereinbarung zu diesem Abkommen\nVom 22. Januar 1997\n1. Das Haager Abkommen vom 6. November 1925 über die internationale Hin-\nterlegung gewerblicher Muster oder Modelle in der im Haag am 28. Novem-\nber 1960 beschlossenen Fassung (BGBI. 1962 II S. 774) ist nach seinem Arti-\nkel 26 Abs. 2,\n2. die Stockholmer Ergänzungsvereinbarung vom 14. Juli 1967 zum Haager\nAbkommen (BGBI. 1970 II S. 293, 448; 1984 II S. 799) nach ihrem Artikel 10\nAbs. 2 für\nBulgarien                                                    am 11. Dezember 1996\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n23. Januar 1995 (BGBI. II S. 190).\nBonn, den 22. Januar 1997\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Hillgenberg"]}