{"id":"bgbl2-1997-43-5","kind":"bgbl2","year":1997,"number":43,"date":"1997-11-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1997/43#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1997-43-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1997/bgbl2_1997_43.pdf#page=23","order":5,"title":"Bekanntmachung des deutsch-palästinensischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 1997","law_date":"1997-09-26T00:00:00Z","page":1811,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil II Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 6. November 1997                         1811\nBekanntmachung\ndes deutsch-palästinensischen Abkommens\nüber finanzielle Zusammenarbeit 1997\nVom 26. September 1997\nDas in Gaza am 30. August 1997 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Palästinensischen Autonomie-\nbehörde über Finanzielle Zusammenarbeit 1997 ist nach\nseinem Artikel 5\nam 30. August 1997\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 26. September 1997\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nFischer\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Palästinensischen Autonomiebehörde\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 1997\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland             Kreditanstalt für Wiederaufbau für folgende Vorhaben Finanzie-\nrungsbeiträge zu erhalten:\nund\n1. Kläranlage Nablus West bis zu 40 000 000 DM (in Worten:\ndie Palästinensische Autonomiebehörde -\nvierzig Millionen Deutsche Mark),\nim Geiste der bestehenden freundlichen Beziehungen zwi-          2. Wasserverlustreduzierungsprogramm 1 (Jenin) und Rehabili-\nschen der Bundesrepublik Deutschland und der Palästinen-                 tierung der Kläranlage Tulkarem bis zu 9 000 000 DM (in Wor-\nsischen Autonomiebehörde,                                                ten: neun Millionen Deutsche Mark),\n3. Beschäftigungsprogramm II bis zu 3 500 000 DM (in Worten:\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch             drei Millionen fünfhunderttausend Deutsche Mark),\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und\nauszubauen sowie namentlich ihre wirtschaftlichen Beziehungen       4. Kläranlage AI-Bireh, Abwassersammler Süd bis zu 2 500 000\ndurch eine kontinuierliche Zusammenarbeit zu fördern,                    DM (in Worten: zwei Millionen fünfhunderttausend Deutsche\nMark),\nim Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen      wenn nach Prüfung deren Förderungswürdigkeit festgestellt und\ndie Grundlage dieses Abkommens ist,                                - mit Ausnahme des Vorhabens zu 2. - bestätigt worden ist,\ndaß sie als Vorhaben des Umweltschutzes/der sozialen Infra-\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung    struktur/als selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armutsbekämp-\nbeizutragen,                                                        fung die besonderen Voraussetzungen für die Förderung im\nWege eines Finanzierungsbeitrags erfüllen.\nunter Bezug auf das Protokoll der Verhandlungen über die\n(2) Kann bei einem in Absatz 1 Nummern 1, 3 und 4 bezeich-\ndeutsch-palästinensische Finanzielle Zusammenarbeit vom\nneten Vorhaben die dort genannte Bestätigung nicht erfolgen,\n12. Mai 1997,                                                       ermöglicht es die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nder Palästinensischen Autonomiebehörde, von der Kreditanstalt\nsind wie folgt übereingekommen:                                  für Wiederaufbau für diese Vorhaben bis zur Höhe der vorgese-\nhenen Finanzierungsbeiträge Darlehen zu erhalten.\nArtikel 1\n(3) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht      nehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nes der Palästinensischen Autonomiebehörde oder anderen, von         land und der Palästinensischen Autonomiebehörde durch ande-\nbeiden Vertragsparteien auszuwählenden Empfängern von der           re Vorhaben ersetzt werden.","1812                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil II Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 6. November 1997\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08 - 0, Telefax: (02 28) 3 82 08 - 36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 88,00 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,80 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1997 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 7,65 DM (5,60 DM zuzüglich 2,05 DM\nVersandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,75 DM.\nPreis des Anlagebandes: 4,85 DM (2,80 DM zuzüglich 2,05 DM Versandkosten),                       Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 53003 Bonn\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,95 DM.\nPostvertriebsstück· G 1998 • Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nISSN 0341-1109\n(4) Wird ein in Absatz 1 Nummern 1, 3 und 4 bezeichnetes Vor-                                                        Artikel 3\nhaben durch ein Vorhaben des Umwelfschutzes, der sozialen                                   Die Palästinensische Autonomiebehörde stellt die Kreditan-\nInfrastruktur oder eine selbsthilfeorientierte Maßnahme zur                              stalt für Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen\nArmutsbekämpfung ersetzt, das die besonderen Voraussetzun-                               öffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit dem\ngen für die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrages                               Abschluß und der Durchführung der in Artikel 2 erwähnten Ver-\nerfüllt, kann ein Finanzierungsbeitrag, anderenfalls ein Darlehen                        träge von der Palästinensischen Autonomiebehörde erhoben\ngewährt werden.                                                                          werden.\nArtikel 2                                                                        Artikel 4\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die                              Die Palästinensische Autonomiebehörde überläßt bei den sich\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, sowie                          aus der Gewährung des Darlehens ergebenden Transporten von\ndas Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der                             Personen und Gütern im See- und Luftverkehr den Passagieren\nKreditanstalt für Wiederaufbau und dem Empfänger der Darlehen                            und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft\nzu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik                                  keine Maßnahmen, welche die Beteiligung der Verkehrsunter-\nDeutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.                                   nehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausschlie-\nßen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für eine\n(2) Die Zusage der in Artikel 1 genannten Beträge entfällt,                          Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Geneh-\nsoweit nicht innerhalb einer Frist von 8 Jahren nach Zusagejahr                          migungen.\ndie entsprechenden Darlehens-/Finanzierungsverträge abge-\nArtikel 5\nschlossen wurden. Für die in Artikel 1 genannten Beträge endet\ndiese Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2005.                                               Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.\nGeschehen zu Gaza am 30. August 1997 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nMartin Kobler\nFür die Palästinensische Autonomiebehörde\nDr. Nabil Shaath"]}