{"id":"bgbl2-1997-34-14","kind":"bgbl2","year":1997,"number":34,"date":"1997-08-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1997/34#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1997-34-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1997/bgbl2_1997_34.pdf#page=14","order":14,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über den Beitritt der Italienischen Republik zu dem am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen","law_date":"1997-07-14T00:00:00Z","page":1530,"pdf_page":14,"num_pages":1,"content":["1530    Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil II Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 11. August 1997\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes Übereinkommens über\nden Beitritt der Italienischen Republik\nzu dem am 19. Juni 1990 in Sehengen unterzeichneten Übereinkommen\nzur Durchführung des Übereinkommens von Sehengen vom 14. Juni 1985\nzwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion,\nder Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik\nbetreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen\nVom 14. Juli 1997\nNach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. Oktober 1993 zu dem Überein-\nkommen vom 27. November 1990 über den Beitritt der Italienischen Republik,\nvom 25. Juni 1991 über den Beitritt des Königreichs Spanien und vom 25. Juni\n1991 über den Beitritt der Portugiesischen Republik zu dem Schengener Über-\neinkommen vom 19. Juni 1990 (BGBI. 1993 II S. 1902) wird bekanntgemacht,\ndaß das Übereinkommen vom 27. November 1990 über den Beitritt der Italieni-\nschen Republik zu dem am 19. Juni 1990 in Sehengen unterzeichneten über-\neinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Sehengen vom\n14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschafts-\nunion, der Bundesrepublik Deut~chland und der Französischen Republik be-\ntreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen\nnach seinem Artikel 5 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 140 Abs. 2 des Über-\neinkommens vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens\nvon Sehengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der\nBenelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Franzö-\nsischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den\ngemeinsamen Grenzen (BGBI. 1993 II S. 1010) für\nDeutschland                                                am 1. Juli 1997\nin Kraft getreten ist; die Ratifikationsurkunde war am 9. Januar 1997 bei der\nRegierung des Großherzogtums Luxemburg hinterlegt worden.\nDas übereinkommen ist gleichzeitig für folgende weitere Staaten in Kraft\ngetreten:\nBelgien\nFrankreich\nItalien\nLuxemburg\nNiederlande\nBonn, den 14. Juli 1997\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Hi lger"]}