{"id":"bgbl2-1997-31-4","kind":"bgbl2","year":1997,"number":31,"date":"1997-07-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1997/31#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1997-31-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1997/bgbl2_1997_31.pdf#page=16","order":4,"title":"Bekanntmachung der deutsch-malawischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1997-06-18T00:00:00Z","page":1420,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["1420 . Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil II Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 1997\nBekanntmachung\nder deutsch-malawischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 18. Juni 1997\nDie in Ulongwe durch Notenwechsel vom 12./19. Mai\n1997 getroffene Vereinbarung zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nRepublik Malawi über Finanzielle Zusammenarbeit ist\nam 19. Mai 1997\nin Kraft getreten; die deutsche Einleitungsnote wird nach-\nstehend veröffentlicht.\nBonn,den18.Juni1997\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nSchweiger\nDer Botschafter                                              Lilongwe, den 12. Mai 1997\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Abkommen vom 18. Juli 1996 zwischen unseren beiden Regierun-\ngen über Finanzielle Zusammenarbeit zum Vorhaben „Wasserkraftwerk Kapichira\" und\nunter Bezugnahme auf Ziffer 2.2.3 des Protokolls der Konsultationen vom 27. November\n1996, folgende Vereinbarung über die Änderung des genannten Abkommens vorzuschla-\ngen:\n1. Der gemäß Artikel 1, Absatz 1, des eingangs genannten Abkommens vom 18. Juli 1996\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Malawi\nüber Finanzielle Zusammenarbeit für das Vorhaben „Wasserkraftwerk Kapichira\" vor-\ngesehene Finanzierungsbeitrag von 20 000 000,- DM (in Worten: zwanzig Millionen\nDeutsche Mark) wird um 5 000 000,- DM (in Worten: fünf Millionen Deutsche Mark)\nerhöht, so daß für das genannte Vorhaben nunmehr ein Gesamtbetrag von\n25 000 000,- DM (in Worten: fünfundzwanzig Millionen Deutsche Mark) bereitsteht.\n2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n18. Juli 1996 auch für diese Vereinbarung.\n3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und in englischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Malawi mit den unter Nummern 1 bis 3 gemach-\nten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer\nRegierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwi-\nschen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nDr. Jürgen He 11 n er\nAn den\nFinanzminister\nder Republik Malawi\nHonourable Aleke Banda\nLilongwe"]}