{"id":"bgbl2-1997-29-2","kind":"bgbl2","year":1997,"number":29,"date":"1997-07-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1997/29#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1997-29-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1997/bgbl2_1997_29.pdf#page=7","order":2,"title":"Bekanntmachung zu dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte","law_date":"1997-05-27T00:00:00Z","page":1355,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil II Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 14. Juli 1997         1355\nBekanntmachung\nzu dem Internationalen Pakt\nüber bürgerliche und politische Rechte\nVom 27. Mai 1997\nDeutsch I an d hat durch seinen Bevollmächtigten am 22. Januar 1997\ngegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen\na) die folgende Erklärung nach Artikel 41 des Internationalen Paktes vom\n19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte (BGBI. 1973 II\nS. 1533)abgegeben:\n,,Herr Generalsekretär,\nim Zusammenhang mit der am 17. Dezember 1973 erfolgten Hinterlegung der Rati-\nfikationsurkunde der Bundesrepublik Deutschland zu dem Internationalen Pakt vom\n19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte und im Anschluß an die\nErklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 10. Mai 1991 nach Artikel 41 des\nPakts habe ich die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß die Bun~esrepublik Deutschland nach\nArtikel 41 des genannten Pakts für einen Zeitraum von weiteren fünf Jahren, gerech-\nnet vom Ablauf der Erklärung vom 10. Mai 1991 an, die Zuständigkeit des Ausschus-\nses für Menschenrechte zur Entgegennahme und Prüfung von Mitteilungen eines Ver-\ntragsstaats insoweit anerkennt, als dieser für sich selbst die Zuständigkeit des Aus-\nschusses anerkannt hat und als von der Bundesrepublik Deutschland und dem betref-\nfenden Vertragsstaat entsprechende Verpflichtungen aus dem Pakt übernommen\nworden sind.\nund im Zusammenhang hiermit ferner\nb) die nachstehende Begleiterklärung abgegeben:\n,,Herr Generalsekretär,\nich habe die Ehre, Ihnen im Auftrag der Regi~rung der Bundesrepublik Deutschland\neine Erklärung zu übermitteln, durch die die Bundesrepublik Deutschland die Zustän-\ndigkeit des in Artikel 29 des Internationalen Pakts vom 19. Dezember 1966 über bür-\ngerliche und politische Rechte vorgesehenen Menschenrechtsausschusses nach Arti-\nkel 41 des Pakts für weitere fünf Jahre anerkennt. Auf Weisung der Bundesregierung\nmöchte ich in diesem Zusammenhang erneut auf die Vorbehalte hinweisen, die die\nBundesrepublik Deutschland bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zu dem\ngenannten Internationalen Pakt zu dessen Artikeln 19, 21 und 22 in Verbindung mit\nArtikel 2 Absatz 1, Artikel 14 Absatz 3, Artikel 14 Absatz 5 und Artikel 15 Absatz 1\nangebracht hat.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom\n22. Oktober 1991 (BGBI. II S. 1111) und vom 5. Februar 1996 (BGBI. 11 S. 290).\nBonn, den 27. Mai 1997\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. H ilger"]}