{"id":"bgbl2-1997-29-15","kind":"bgbl2","year":1997,"number":29,"date":"1997-07-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1997/29#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1997-29-15/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1997/bgbl2_1997_29.pdf#page=15","order":15,"title":"Bekanntmachung der deutsch-bulgarischen Vereinbarung über die Fortsetzung der Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Maschinenbau und Betriebswirtschaft an der Hochschule für Maschinenbau und Elektronik in Sofia","law_date":"1997-06-09T00:00:00Z","page":1363,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil II Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 14. Juli 1997           1363\nBekanntmachung\nder deutsch-bulgarischen Vereinbarung\nüber die Fortsetzung der Förderung der Zusammenarbeit\nin den Bereichen Maschinenbau und Betriebswirtschaft\nan der Hochschule für Maschinenbau und Elektronik in Sofia\nVom 9. Juni 1997\nDie in Sofia durch Notenwechsel vom 17. April 1997\ngetroffene Vereinbarung zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nRepublik Bulgarien über die Fortsetzung der Förderung\nder Zusammenarbeit in den Bereichen Maschinenbau\nund Betriebswirtschaft an der Hochschule für Maschinen-\nbau und Elektronik in Sofia ist nach ihrem letzten Absatz\nam 17. April 1997\nin Kraft getreten. Der Text der einleitenden deutschen\nNote wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 9. Juni 1997\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. H ilger\nDer Botschafter                                                      Sofia, 17. April 1997\nder Bundesrepublik Deutschland\nPeter Metzger\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, unter\nBezugnahme auf die in Sofia geschlossene Vereinbarung vom 1. Juni 1990 zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik\nBulgarien über die Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Maschinenbau und\nBetriebswirtschaft an der Hochschule für Maschinenbau und Elektronik in Sofia, folgende\nVereinbarung über die Fortsetzung der Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen\nMasthinenbau und Betriebswirtschaft an der Technischen Universität Sofia vorzu-\nschlagen:\n1.a) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik\nBulgarien setzen die am 1. Juni 1990 in Sofia vereinbarte Förderung der Zusammen-\narbeit bei der Durchführung\n- einer Ausbildung von Ingenieuren und\n- eines betriebswirtschaftlichen Aufbaustudiums\nan der Fakultät für deutsche Ingenieur- und Betriebswirtschaftsausbildung der Tech-\nnischen Universität Sofia fort.\n1.b) Die Ausbildung findet in deutscher Sprache statt.\n1.c) Die Teilnehmer des Aufbaustudiengangs Betriebswirtschaft erhalten den ordent-\nlichen Studentenstatus mit allen Förderungen und Vergünstigungen.","1364                        Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil II Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 14. Juli 1997\nHerausgeber. Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08 - 0, Telefax: (02 28) 3 82 08 - 36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 88,00 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,80 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1997 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 4,85 DM (2,80 DM zuzüglich 2,05 DM Versandkosten), bei            Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 5,85 DM.\nPostvertriebsstück• G 1998 • Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nISSN 0341-1109\n1.d) Die Fortsetzung der Förderung der Zusammenarbeit ist auf fünf Jahre begrenzt,\nbeginnend mit dem Wintersemester 1996/97 und endend mit dem Sommersemester\n2001 und vorbehaltlich der jährlichen Bewilligung der erforderlichen Haushaltsmittel.\n1.e) Beide Seiten streben an, das Projekt in diesem Fünfjahreszeitraum so weiterzu-\nentwickeln, daß es danach im wesentlichen von der bulgarischen Seite fortgeführt\nwerden kann, unter Nutzung der üblichen Instrumente des bilateralen Austauschs.\n1.f)   Beide Seiten werden im Jahr 2000 eine erneute Evaluierung der Zusammenarbeit\nvornehmen und auf deren Grundlage über die Fortführung verhandeln.\n2.     Die Durchführung der Förderung wird durch eine Vereinbarung zwischen dem Deut-\nschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und der Technischen Universität\nSofia geregelt. Die im Rahmen der Förderung der TU Sofia zur Verfügung gestellten\nSachmittel werden von Zöllen, Steuern und Gebühren befreit.\n3.     Diese Vereinbarung gilt bis zum 1. August 2001 .\n4.     Diese Vereinbarung wird in deutscher und bulgarischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Bulgarien mit den unter Nummern 1 bis 4 gemach-\nten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer\nRegierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwi-\nschen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft\ntritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Bulgarien\nHerrn Stoyan Stalev\nSofia"]}