{"id":"bgbl2-1997-28-3","kind":"bgbl2","year":1997,"number":28,"date":"1997-07-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1997/28#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1997-28-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1997/bgbl2_1997_28.pdf#page=13","order":3,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe","law_date":"1997-05-26T00:00:00Z","page":1345,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil II Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 9. Juli 1997                          1345\nArtikel 8                                   en ausländischen Fachkräften im Einklang mit dem Völker-\nrecht und den jeweils geltenden Gesetzen einräumen,\nVerwaltungstechnische Erleichterungen\nErleichterungen verwaltungstechnischer Art können, soweit         2. die nach dem allgemeinen Völkerrecht bestehenden Rechte\ndafür ein Bedarf besteht, unter Berücksichtigung der jeweiligen         im Falle der Beschädigung oder des Verlusts ihres Eigentums\nGegebenheiten und der innerstaatlichen Rechtsvorschriften in            infolge öffentlicher Unruhen gewährt.\nPeru auf Antrag in gesonderten Vereinbarungen durch Noten-\nwechsel geregelt werden.\nArtikel 10\nArtikel 9                                         Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung\nRückkehrerleichterungen                              Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Regie-\nDen Fachkräften und ihren Familienmitgliedern werden wäh-         rung der Republik Peru der Regierung der Bundesrepublik\nrend ihres Aufenthalts in Peru                                      Deutschland mitgeteilt hat, daß die innerstaatlichen Vorausset-\nzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.\n1. in Zeiten nationaler oder internationaler Krisen die gleichen\nRückkehrerleichterungen gewährt, welche die Vertragspartei-      Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Mitteilung.\nGeschehen zu Bonn am 10. Oktober 1996 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nKinkel\nFür die Regierung der Republik Peru\nTudela\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens gegen Folter und andere grausame,\nunmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe\nVom 26. Mai 1997\nDas VN-Übereinkommen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere\ngrausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (BGBI.\n1990 II S. 246) ist nach seinem Artikel 27 Abs. 2 für\nKenia                                                              am 23. März 1997\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n26. März 1997 (BGBI. II S. 977).\nBonn, den 26. Mai 1997\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. H ilger"]}