{"id":"bgbl2-1997-16-1","kind":"bgbl2","year":1997,"number":16,"date":"1997-04-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1997/16#page=49","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1997-16-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1997/bgbl2_1997_16.pdf#page=49","order":1,"title":"Bekanntmachung der deutsch-norwegischen Vereinbarung zur Ergänzung des Europipe-Abkommens","law_date":"1997-03-12T00:00:00Z","page":893,"pdf_page":49,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil II Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 25. April 1997        893\nBekanntmachung\nder deutsch-norwegischen Vereinbarung\nzur Ergänzung des Europipe-Abkommens\nVom 12. März 1997\nDie in Oslo durch Notenwechsel vom 29. Oktober 1996\ngetroffene Vereinbarung zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung des\nKönigreichs Norwegen zur Ergänzung des Abkommens\nvom 20. April 1993 über den Transport von Gas durch\neine Rohrleitung vom norwegischen Festlandsockel und\nvon anderen Gebieten in die Bundesrepublik Deutschland\n(Europipe-Abkommen) - BGBI. 1994 II S. 590 - ist nach\nihrem letzten Absatz\nam 29. Oktober 1996\nin Kraft getreten; die einleitende deutsche Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 12. März 1997\nBundesministerium für Wirtschaft\nIm Auftrag\nDr. Waschke\nDer Botschafter                                             Oslo, den 29. Oktober 1996\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme\nauf das Abkommen vom 20. April 1993 zwischen dem Königreich Norwegen und der Bun-\ndesrepublik Deutschland über den Transport von Gas durch eine Rohrleitung vom norwe-\ngischen Festlandssockel und von anderen Gebieten in die Bundesrepublik Deutschland\n(Europipe-Abkommen) sowie unter Bezugnahme auf den Notenwechsel vom 4. März 1996\nüber eine Vereinbarung Ober die Ausfüllung des Europipe-Abkommens folgende weitere\nVereinbarung über die Ausfülung des Europipe-Abkommens vorzuschlagen:\nDie Rohrleitung verläuft zwischen folgenden Koordinaten:\nBeginn im norwegischen Festlandssockel:      N 58° 11 '24.6\"\nE 2° 28'15.2\"\nEintritt in den deutschen Festlandssockel:   N 55° 47'38.17\"\nE 4° 7'21.94\"\nFalls sich die Regierung des Königreichs Norwegen mit den gemachten Vorschlägen\neinverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum\nAusdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren\nRegierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nDr. Wilhelm Schürmann\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\ndes Königreichs Norwegen\nHerrn Bj0rn Tore Godal\nOslo"]}