{"id":"bgbl2-1997-1-2","kind":"bgbl2","year":1997,"number":1,"date":"1997-01-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1997/1#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1997-1-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1997/bgbl2_1997_1.pdf#page=2","order":2,"title":"Gesetz zu der Vereinbarung vom 1. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Iran zur Aufhebung des Abschnitts II des Schlußprotokolls des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens","law_date":"1996-12-20T00:00:00Z","page":2,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["2 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 7. Januar 1997\nGesetz\nzu der Vereinbarung vom 1. Mai 1995\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Islamischen Republik Iran\nzur Aufhebung des Abschnitts II des Schlußprotokolls\ndes deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens\nVom 20. Dezember 1996\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nDer durch Notenwechsel vom 28. März 1995 und 1. Mai 1995 getroffenen\nVereinbarung zwischen der Bl.lldesrepublik Deutschland und der Islamischen\nRepublik Iran zur Aufhebung des Abschnitts II des Schlußprotokolls des deutsch-\niranischen Niederlassungsabkommens vom 17. f:ebruar 1929 (RGBI. 1930 II\nS. 1006, BGBI. 1955 II S. 829) wird zugestimmt. Die Vereinbarung wird nach-\nstehend veröffentlicht.\nArtikel 2\n(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.\n(2) Der Tag, an dem die Vereinbarung in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt\nbekanntzugeben.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind g~wahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetz-\nblatt verkündet.\nBerlin, den 20. Dezember 1996\nDer Bundespräsident\nRoman Herzog\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nKinkel","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 7. Januar 1997                            3\nDer Botschafter                       Teheran, den 28. März 1995  Islamische Republik Iran\nder Bundesrepublik Deutschland                                    Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nRegister-Nr.: 640/807\nHerr Minister,                                                    Datum: 11.2.1374 (= 1. Mai 1995)\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepu-\nExzellenz,\nblik Deutschland unter Bezugnahme auf die seit 1989 geführten\nVerhandlungen und der mit Verbalnote Nr. 711-10172 vom            Ihr Schreiben vom 28. März 1995 über die grundsätzliche Zustim-\n27. November 1993 (6.9.1372) des Außenministeriums der Islami-    mung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Auf-\nschen Republik Iran mitgeteilten grundsätzlichen Zustimmung       hebung des Abschnitts II des Schlußprotokolls des zwischen den\nfolgende Vereinbarung über die Aufhebung des Abschnitts II        Regierungen des Iran und Deutschlands unterzeichneten· Nieder-\ndes Schlußprotokolls des Niederlassungsabkommens zwischen         lassungsabkommens von _1929 habe ich erhalten.\nDeutschland und Iran vom 17. Februar 1929 (1307) vorzuschla-\nDer Abschnitt II des Schlußprotokolls des Niederlassungsabkom-\ngen:\nmens schreibt vor: ,,Die Regierungen der beiden vertragschließen-\n,,Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regie-     den Staaten verpflichten sich, keinen Angehörigen des anderen\nrung der Islamischen Republik Iran kommen überein, den Ab-        Staates ohne vorherige Zustimmung seiner Regierung einzubür-\nschnitt II des Schlußprotokolls des Niederlassungsabkommens       gern.\" Ich freue mich, Ihnen als Antwort mitteilen zu können, daß\nzwischen Deutschland und Iran vom 17. Februar 1929 (1307), der    die Regierung der Islamischen Republik Iran auch grundsätzlich\nlautet ,Die Regierungen der beiden vertragschließenden Staaten    mit diesem Vorschlag einverstanden ist. Es ist aber der Aufmerk-\nverpflichten sich, keinen Angehörigen des anderen Staates ohne    samkeit Eurer Exzellenz nicht entgangen, daß die Zustimmung zu\nvorherige Zustimmung seiner Regierung einzubürgern', aufzu-       dieser Änderung erst Gültigkeit erlangt, wenn die Islamische Ver-\nheben.\"                                                           sammlung des Iran (Parlament) sie verabschiedet hat. In diesem\nFalle wird die Regierung Eurer Exzellenz entsprechend in Kennt-\nFalls sich die Regierung der Islamischen Republik Iran mit dem\nnis gesetzt.\noben gemachten Vorschlag einverstanden erklärt, werden diese\nNote und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck      Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner Hochach-\nbringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwi-      tung.\nschen unseren beiden Regierungen bilden, die an dem Tag in\nAliakbar Velayati\nKraft tritt, an dem beide Regierungen einander notifiziert haben,\ndaß die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für das   S. E. Herrn Dr. Schenk\nInkrafttreten erfüllt sind.                                       Botschafter der Bundesrepublik Deutschland\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner aus-       Teheran\ngezeichneten Hochachtung.\nReinhold Schenk\nSeiner Exzellenz\ndem Außenminister\nder Islamischen Republik Iran\nHerrn Dr. Ali-Akbar Velayati\nTeheran"]}