{"id":"bgbl2-1996-8-7","kind":"bgbl2","year":1996,"number":8,"date":"1996-02-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1996/8#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1996-8-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1996/bgbl2_1996_8.pdf#page=16","order":7,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen und des Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die strafgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen und anderen mit der Führung eines Seeschiffes zusammenhängenden Ereignissen","law_date":"1996-01-11T00:00:00Z","page":240,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["240                    Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 1996\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Ver1ags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Tell I enthAlt Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu ver6ffentllchen sind.\nBundesgesetzblatt Tell II enth41t\na) völkerrechtliche ÜberelnkOnfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvonichrlften.\nlaufender Bezug nur Im Verlagsabonnement Postanschrift für AbonnemeRts-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits enichienener Ausgaben:\nBundeeanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36.\nBezugspreis f0r Tell l und Teil II halbjAhr1ich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 18 Seiten 3,10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gih auch für\nBundesgesetzblttter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BU 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 5,05 DM (3, 10 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei                  Bundesanzeiger Verfagsges.m.b.H.. PNtfach 13 20. 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.                                                                 Postvertriebsstück · Z 1998 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung von Regeln\nüber die zlvilgerlchtllche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen\nund\ndes Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung von Regeln\nüber die strafgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen\nund anderen mit der Führung eines Seeschiffes zusammenhängenden Ereignissen\nVom 11. Januar 1996\n1.\nDas Internationale Übereinkommen vom 10. Mai 1952 zur Vereinheitlichung\nvon Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen\n(BGBI. 1972 II S. 653, 663) wirq nach seinem Artikel 13 Abs. 3 für\nRumänien                                                                       am 28. Mai 1996\nin Kraft treten.\nII.\nDas Internationale Übereinkommen vom 10. Mai 1952 zur Vereinheitlichung\nvon Regeln über die strafgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen\nund anderen mit der Führung eines Seeschiffes zusammenhängenden Ereignis-\nsen (BGBI. 1972 II S. 653, 668) wird nach seinem Artikel 9 Abs. 3 für\nRumänien                                                                       am 28. Mai 1996\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n1. Juli 1994 (BGBI. II S. 1235).\nBonn, den 11. Januar 1996\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Schürmann"]}