{"id":"bgbl2-1996-48-11","kind":"bgbl2","year":1996,"number":48,"date":"1996-11-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1996/48#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1996-48-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1996/bgbl2_1996_48.pdf#page=9","order":11,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-russischen Vertrags über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen","law_date":"1996-10-23T00:00:00Z","page":2613,"pdf_page":9,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 15. November 1996 2613\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes deutsch-russischen Vertrags\nüber die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen\nVom 23. Oktober 1996\nNach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 15. Juli 1994\nzu dem Vertrag vom 16. Dezember 1992 zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und der Russischen Föde-\nration über die Zusammenarbeit und die gegenseitige\nUnterstützung der Zollverwaltungen (BGBI. 1994 II\nS. 1052) wird bekanntgemacht, daß der Vertrag nach\nseinem Artikel 19 Abs. 2\nam 26. Mai 1996\nin Kraft getreten ist.\nDie Ratifikationsurkunden sind in Bonn am 26. April\n1996 ausgetauscht worden.\nBonn, den 23. Oktober 1996\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Hillgenberg\nBekanntmachung\nder deutsch-polnischen Vereinbarung\nzur Änderung des Abkommens vom 6. November 1991\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Polen\nüber die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung\nder organisierten Kriminalität\nVom 28. Oktober 1996\nDie in Warschau durch Notenwechsel vom 24. Januar\n1995/31. Januar 1996 geschlossene Vereinbarung zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Polen zur Änderung des\nAbkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Polen über\ndie Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisier-\nten Kriminalität vom 6. November 1991 (BGBI. 1992 II\nS. 950) ist nach ihrem letzten Absatz\nam 31. Januar 1996\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 28. Oktober 1996\nBundesministerium des Innern\nIm Auftrag\nSchattenberg","2614 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 15. November 1996\nBotschaft der                                               Warschau, den 24. Januar 1995\nBundesrepublik Deutschland\nWarschau\nVerbalnote\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Ministerium für Aus-\nwärtige Angelegenheiten der Republik Polen unter Bezugnahme auf die „Berliner\nErklärung vom 8. September 1994 über die verstärkte Zusammenarbeit bei der Bekämp-\nfung der Rauschgiftkriminalität und der organisierten Kriminalität in Europa\" den Abschluß\neiner Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Polen zur Änderung des Abkommens vom 6. November 1991 zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik\nPolen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität vorzu-\nschlagen, die folgenden Wortlaut haben soll:\n1. Artikel 1 des Abkommens wird um einen neuen Oeliktbereich erweitert und enthält als\nletzten Anstrich:\n., - unerlaubten Handel mit radioaktivem und nuklearem Material.\"\n2. Diese Anderungsvereinbarung gilt für dieselbe Dauer wie das Abkommen.\nFalls sich die Regierung der Republik Polen mit den Vorschlägen der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland einverstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Ein-\nverständnis der Regierung der Republik Polen zum Ausdruck bringende Antwortnote eine\nVereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Republik Polen bilden, die mit dem Datum der Antwortnote in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlaß, das Ministerium\nfür Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen erneut ihrer ausgezeichneten Hoch-\nachtung zu versichern.\nAn das\nMinisterium für\nAuswärtige Angelegenheiten\nder Republik Polen\nWarschau\nMinisterium für Auswärtige                                   Warschau, den 31. Januar 1996\nAngelegenheiten der Republik Polen\nVerbalnote\n/EingangsformeV\n... beehrt sich zu bestätigen, die Note der Botschaft Nr. 029/95 vom 24. Januar 1995 mit\nfolgendem Wortlaut erhalten zu haben:\n(Es folgt der Text der einleitenden Note.)\nDas PAM beehrt sich mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Polen die Vorschläge\nbilligt und den Vorschlag der Botschaft akzeptiert, daß die oben zitierte Note sowie diese\nAntwortnote eine Vereinbarung bilden, die heute in Kraft tritt.\n/SchlußformeV\nAn die\nBotschaft der Bundesrepublik Deutschland\nWarschau"]}