{"id":"bgbl2-1996-46-2","kind":"bgbl2","year":1996,"number":46,"date":"1996-10-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1996/46#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1996-46-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1996/bgbl2_1996_46.pdf#page=16","order":2,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, sowie der Protokolle zu diesem Übereinkommen","law_date":"1996-10-04T00:00:00Z","page":2556,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["2256                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 30. Oktober 1996\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags•\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Tell l enthilt Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu verOffenUichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnelllents-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich 97,80 .OM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 3, 10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages-Jtuf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt KOln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 5,05 DM (3,10 DM zuzüglich 1,95 DM\nVersandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.\nPreis des Anlagebandes: 20,65 DM (18,60 DM zuzüglich 2,05 DM Versandkosten),                   Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. . Postfach 13 20 • 53003 Bonn\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 21,65 DM.                                                           Postvertriebsstück· Z 1998, Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber das Verbot oder die Beschränkung\ndes Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen,\ndie übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können,\nsowie der Protokolle zu diesem Übereinkommen\nVom 4. Oktober 1996\nDas übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Be-\nschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige\nLeiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (BGBI. 1992 II S. 958;\n1993 II S. 935), sowie die Protokolle 1, II und III zu diesem Übereinkommen\nwerden nach seinem Artikel 5 Abs. 2 und 4 für folgende weitere Staaten in Kraft\ntreten:\nGeorgien                                                             am        29. Oktober 1996\nMauritius                                                            am 6. November 1996\nLuxemburg                                                            am 21. November 1996\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n12. April 1996 (BGBI. II S. 669).\nBonn, den 4. Oktober 1996\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Scheel"]}