{"id":"bgbl2-1996-36-4","kind":"bgbl2","year":1996,"number":36,"date":"1996-08-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1996/36#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1996-36-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1996/bgbl2_1996_36.pdf#page=7","order":4,"title":"Bekanntmachung der deutsch-kamerunischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1996-07-12T00:00:00Z","page":1215,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 19. August 1996       1215\nBekanntmachung\nder deutsch-kamerunischen Vereinbarung\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 12. Juli 1996\nDie in Jaunde durch Notenwechsel vom 25. ApriV3. Juni\n1996 getroffene Vereinbarung zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Repu-\nblik Kamerun über finanzielle Zusammenarbeit ist nach\nihrem letzten Absatz\nam 3. Juni 1996\nin Kraft getreten. Der Text der einleitenden deutschen\nNote wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 12. Juli 1996\nBu ndesmin isteri um\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nSchweiger\nDer Geschäftsträger a.i.                                     Jaunde, den 25. April 1996\nBundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Abkommen vom 20. November 1980 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kamerun über Finanzielle\nZusammenarbeit fotgende Vereinbarung über die Änderung und Ergänzung dieses Abkom-\nmens vorzuschlagen:\n1. Von den In Artikel 1 Buchstabe e) des Abkommens vom 20. November 1980 genannten\n3 000 000 DM (in Worten: drei Millionen Deutsche Mark) werden 300 000 DM (in\nWorten: dreihundert Tausend Deutsche Mark) für das Vorhaben \"Straße Bambui-Fun-\ndong\" verwendet.\n2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs eFWähnten Abkommens vom\n20. November 1980 unverändert weiter.\nFalls sich die Regierung der Republik Kamerun mit den in den Nummern 1 und 2\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständ-\nnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinba-\nrung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in\nKraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hoch-\nachtung.\nSeiner E:xzellenz\ndem Minister für Auswärtige Beziehungen\nder Republik Kamerun\nHerrn Ferdinand-Leopold Oyono\nJaunde"]}