{"id":"bgbl2-1996-35-7","kind":"bgbl2","year":1996,"number":35,"date":"1996-08-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1996/35#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1996-35-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1996/bgbl2_1996_35.pdf#page=8","order":7,"title":"Bekanntmachung der deutsch-mosambikanischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1996-07-04T00:00:00Z","page":1200,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["1200 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 9. August 1996\nBekanntmachung\nder deutsch-mosambikanischen Vereinbarung\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 4. Juli 1996\nDie in Maputo durch Notenwechsel vom .3. Mai/30. Mai\n1996 getroffene Vereinbarung zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Repu-\nblik Mosambik über Finanzielle Zusammenarbeit ist\nam 30. Mai 1996\nin Kraft getreten; die einleitende Note wird nachstehend\nveröffentlicht.\nBonn, den 4. Juli 1996\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nSchweiger\nDer Botschafter                                                  Maputo, den 3. Mai 1996\nder Bundesrepublik Deutschland\nDr. Helmut Rau\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Abkommen vom 4. Februar 1991 zwischen unseren beiden Regie-\nrungen über Finanzielle Zusammenarbeit sowie auf die Regierungsverhandlungen vom\n26. und 27. September 1995 folgende Vereinbarung über das Vorhaben „Förderung der\nKleinbetriebe (GAPI II)\" vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Regierung der Repu-\nblik. Mosambik, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frankfurt/Main für das Vor-\nhaben „Förderung der Kleinbetriebe (GAPI II)\" einen weiteren Finanzierungsbeitrag in\nHöhe von DM 4 500 000 (in Worten: vier Millionen fünfhunderttausend Deutsche Mark)\nfür Sachinvestitionen und DM 500 000 (in Worten: fünfhunderttausend Deutsche Mark)\nfür personelle Unterstützung (Begleitmaßnahme) zu erhalten, so daß nunmehr für das\nVorhaben insgesamt DM 8 500 000 (in Worten: acht Millionen fünfhunderttausend\nDeutsche Mark) zur Verfügung stehen.\n2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n4. Februar 1991 auch für diese Vereinbarung.\n3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und in portugiesischer Sprache geschlossen,\nwobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Mosambik mit den unter den Nummern 1 bis 3\nenthaltenen Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Ein-\nverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer\nAntwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nDr. Helmut Rau\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für\nAuswärtige Angelegenheiten und Kooperation\nder Republik Mosambik\nHerrn Dr. Leonardo Santos Simäo\nMaputo"]}