{"id":"bgbl2-1996-35-10","kind":"bgbl2","year":1996,"number":35,"date":"1996-08-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1996/35#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1996-35-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1996/bgbl2_1996_35.pdf#page=10","order":10,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr","law_date":"1996-07-08T00:00:00Z","page":1202,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["1202 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 9. August 1996\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen\nzur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen\nals dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung\nim internationalen Luftverkehr\nVom 8. Juli 1996\nBosnien - Herz e g o w in a hat der mexikanischen Verwahrregierung am\n21. März 1995 seine Rechtsnachfolge zu dem am 18. September 1961 in\nGuadalajara unterzeichneten Zusatzabkommen zum Warschauer Abkommen\nzur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertrag-\nlichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr\n(BGBI. 1963 II S. 1159) notifiziert. Dementsprechend ist Bosnien-Herzegowina\nmit Wirkung vom 6. März 1992, dem Tag der Erklärung seiner Unabhängigkeit,\nVertragspartner des Zusatzabkommens geworden.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom\n9. August 1979 (BGBI. II S. 951) und vom 26. September 1995 (BGBI. II\ns. 907).\nBonn, den 8. Juli 1996\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Scheel\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln\nüber die Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen\nVom 8. Juli 1996\nDas Abkommen vom 29. Mai 1933 zur Vereinheitlichung\nvon Regeln über die Sicherungsbeschlagnahme von Luft-\nfahrzeugen (RGBI. 1935 II S. 301) wird nach seinem\nArtikel 12 Abs. 3 für\nLibanon                           am 13. August 1996\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Be-\nkanntmachung vom 14. Oktober 1985 (BGBI. II S. 1180).\nBonn, den 8. Juli 1996\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Hillgenberg"]}