{"id":"bgbl2-1996-29-11","kind":"bgbl2","year":1996,"number":29,"date":"1996-07-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1996/29#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1996-29-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1996/bgbl2_1996_29.pdf#page=15","order":11,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten","law_date":"1996-05-31T00:00:00Z","page":1055,"pdf_page":15,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 4. Juli 1996 1055\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Internationalen Übereinkommens von 1978\nüber Normen für die Ausbildung, die Erteilung\nvon Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten\nVom 31. Mal 1996\nDas Internationale Übereinkommen vom 7. Juli 1978 über Normen für die\nAusbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von\nSeeleuten (BGBI. 1982 II S. 297) wird nach seinem Artikel XIV Abs. 4 für\nMadagaskar                                                 am 7. Juni 1996\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n11. März 1996 (BGBl.11 s. 4n).\nBonn, den 31. Mai 1996\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Scheel\nBekanntmachung\ndes Abkommens\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund den Vereinten Nationen\nüber die Inbesitznahme und Nutzung\nvon Räumlichkeiten der Vereinten Nationen in Bonn\nVom 17. Juni 1996\nDas in New York am 13. Februar 1996 unterzeichnete Abkommen zwischen\nder Regierung d~r Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über\ndie Inbesitznahme und Nutzung von Räumlichkeiten der Vereinten Nationen in\nBonn ist nach seinem Artikel 11 Abs. 3\nam 21. Juni 1996\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 17. Juni 1996\nBundesmin iste ri um\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung\nIn Vertretung\nHärdtl"]}