{"id":"bgbl2-1996-20-8","kind":"bgbl2","year":1996,"number":20,"date":"1996-05-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1996/20#page=46","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1996-20-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1996/bgbl2_1996_20.pdf#page=46","order":8,"title":"Bekanntmachung über die unbeschränkte Fortgeltung der deutsch-niederländischen Vereinbarung über den vorläufigen Status des zu EUROPOL in Den Haag abgeordneten deutschen Personals","law_date":"1996-04-11T00:00:00Z","page":750,"pdf_page":46,"num_pages":3,"content":["750 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 6. Mai 1996\nBekanntmachung\nüber die unbeschränkte Fortgeltung\nder deutsch-niederländischen Vereinbarung über den vorläufigen Status\ndes zu EUROPOL in Den Haag abgeordneten deutschen Personals\nVom 11. April 1996\nIn Bonn ist durch Verbalnotenwechsel vom 8. Dezember 1995/11. Januar 1996\nund vom 13. Februar/11. März 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande eine Vereinba-\nrung über die unbeschränkte Fortgeltung der Vereinbarung vom 30. Novem-\nber/22. Dezember 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über den vorläufigen\nStatus des zu EUROPOL in Den Haag abgeordneten deutschen Personals\n(BGBI. 1995 II S. 215) geschlossen worden. Die Vereinbarung ist\nam 7. Januar 1996\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 11. April 1996\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Schürmann\nNr. Bon-37258                                                Bonn, den 8. Dezember 1995\nSträßchensweg 10\n53113 Bonn\nVerbalnote\nDie Königlich Niederländische Botschaft beehrt sich dem Auswärtigen Amt, unter Bezug-\nnahme auf ihre Verbalnote vom 30. November 1994 - Nr. Bon-35183 über den Vertrag\nzwischen der Regierung des Königreichs der Niederlande 1.1nd der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland über den vorläufigen Status des im Namen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland ·zu Europol in Den Haag abgeordneten Personals und die\nVerbalnote des Auswärtigen Amtes vom 22. Dezember 1994, Az.: 301-511.11 /3 im Namen\ndes Königreichs der Niederlande vorzuschlagen, den Vertrag, der von den obengenannten\nVerbalnoten gebildet wird, auf unbestimmte Zeit zu verlängern.\nDie Botschaft übermittelt dem Auswärtigen Amt als Anlage ihre diesbezügliche Note\nsowie den Entwurf einer Antwortnote jeweils in niederländischer und englischer Fassung.\nDie Königlich Niederländische Botschaft benutzt diesen Anlaß, das Auswärtige Amt\nerneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAnlagen\nAn das\nAuswärtige Amt\nReferat 701\n53113 Bonn","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 6. Mai 1996             751\nAuswärtiges Amt                                                   Bonn,den11.Januar1996\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, den Eingang der Verbalnote der Königlich Niedertändi-\nschen Botschaft vom 8. Dezember 1995 zu bestätigen, die in deutscher Übersetzung wie\nfolgt lautet:\n(Es folgt der Text der einleitenden Note.)\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Königlich Niederländischen Botschaft mitzuteilen,\ndaß sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit dem Inhalt der vorgenannten\nNote der Königlich Niederländischen Botschaft einverstanden erklärt. Demgemäß bilden die\nVerbalnote der Königlich Niederländischen Botschaft vom 8. Dezember 1995 und diese\nAntwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung des Königreichs der Niederlande, die am fünfzehnten Tag nach Eingang\nbei der Königlich Niederländischen Botschaft in Kraft tritt und für einen unbestimmten\nZeitraum, längstens jedoch bis zum Inkrafttreten der in Artikel 41 des Europol-Übereinkom-\nmens vorgesehenen Vereinbarungen, gelten wird.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Königlich Niederländische Botschaft\nerneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nKöniglich Niederländische Botschaft\nSträßchensweg 10\n53113 Bonn\nAuswärtiges Amt                                                  Bonn, den 13. Februar 1996\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, unter Bezugnahme auf die Verbalnote der Königlich\nNiederländischen Botschaft vom 8. Dezember 1995 - Nr. Bon-37258 und seiner Verbalnote\nvom 11. Januar 1996, Az..: 301/E13-511.11/3 der Königlich Niedertändischen Botschaft den\nAbschluß einer ergänzenden Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande vorzuschlagen, die\nfolgenden Wortlaut haben soll:\nDie mit Verbalnotenwechsel vom 8. Dezember 1995 und 11. Januar 1996 getroffene\nVereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\ndes Königreichs der Niedertande über den vorläufigen Status des im Namen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland zu Europol in Den Haag abgeordneten Personals gilt - um\neinen vertragslosen Zustand zu vermeiden - rückwirkend ab dem 7. Januar 1996.\nFalls sich die Regierung des Königreichs der Niederlande mit dem Vorschlag der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland einverstanden erklärt, werden diese Verbalnote und\ndie das Einverständnis der Regierung des Königreichs der Niedertande zum Ausdruck\nbringende Antwortnote der Königlich Niederländischen Botschaft eine Vereinbarung zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs\nder Niederlande bilden.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Königlich Niedertändische Botschaft\nerneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nKöniglich Niederländische Botschaft\nBonn","752                        Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 6. Mai 1996\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Vertag: Bundesanzeiger Vertags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Vertagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Vertagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjAhrlich je 97,800M. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 3,10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BlZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 11,25 DM (9,30 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten). bei                  Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 . 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 12,25 DM.                                                                Postvet1rlebsatüdl • Z 1998 • Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbetragt 7%.\nNr. Bon-37781                                                              Bonn, den 11 . März 1996\nSträßchensweg 10\n53113 Bonn\nVerbalnote\nDie Königlich Niedertändische Botschaft beehrt sich, den Empfang der Verbalnote vom\n13. Februar 1996, Nr. 301/E13-511.11/3, zu bestätigen, die wie folgt lautet:\n(Es folgt der Text der einleitenden Note.)\nDie Botschaft beehrt sich, dem Auswärtigen Amt mitzuteilen, daß die Regierung des\nKönigreichs der Niederlande sich mit dem Inhalt der Verbalnote des Auswärtigen Amtes\nvom 13. Februar 1996 einverstanden erklärt. Demgemäß bilden vorgenannte Verbalnote\nund diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung des Königreichs der\nNiederlande und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, die am Tag des Emp-\nfangs dieser Verbalnote in Kraft tritt.\nDie Königlich Niederländische Botschaft benutzt diesen Anlaß, das Auswärtige Amt\nerneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn das\nAuswärtige Amt\nReferat 301\n53113 Bonn"]}