{"id":"bgbl2-1996-2-9","kind":"bgbl2","year":1996,"number":2,"date":"1996-01-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1996/2#page=28","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1996-2-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1996/bgbl2_1996_2.pdf#page=28","order":9,"title":"Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit der Arabischen Republik Syrien","law_date":"1995-12-04T00:00:00Z","page":44,"pdf_page":28,"num_pages":1,"content":["44               Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 23. Januar 1996\nArtikel 8                                                            Artikel 9\nDiese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald die Vertragsparteien       Diese Vereinbarung wird für die Dauer von fünf Jahren ge-\neinander mitgeteilt haben, daß die erforderlichen innerstaatlichen   schlossen. Sie verlängert sich jeweils stillschweigend um weitere\nVoraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Als Tag des      fünf Jahre, sofern sie nicht von einer der beiden Vertragsparteien\nlnkrafttretens wird der Tag des Eingangs der letzten Mitteilung      spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Geltungs-\nangesehen.                                                           dauer schriftlich gekündigt wird.\nGeschehen zu Bonn am 29. Juni 1994 in zwei Urschriften, jede\nin deutscher und belarussischer Sprache, wobei jeder Wortlaut\ngleichermaßen verbindlich ist.\nFür das Bundesministerium für Frauen und Jugend\nder Bundesrepublik Deutschland\nAngela Merkel\nFür das Komitee für Jugendfragen beim Ministerrat\nder Republik Belarus\nMichail Podgajny\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit der Arabischen Republik Syrien\nVom 4. Dezember 1995\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat nach Abschluß der Konsul-\ntationen aufgrund des Artikels 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990\n(BGBI. 1990 II S. 885) gemäß einer an die Regierung der Arabischen Republik\nSyrien gerichteten Verbalnote vom 26. Januar 1995 festgestellt, daß die in der\nAnlage zu dieser Bekanntmachung genannten völkerrechtlichen Übereinkünfte\nmit Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 erloschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und der Arabischen Republik Syrien abge-\nschlossene völkerrechtliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit\nDeutschlands zum selben Zeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom\n7. November 1994 (BGBl.11 S. 3754) und vom 27. November 1995 (BGBI. 199611\ns.  37).\nBonn, den 4. Dezember 1995\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Schürmann\nAnlage\n1. Abkommen vom 2. August 1965 zwischen der Regierung der Deutschen Demokra-\ntischen Republik und der Regierung der Syrischen Arabischen Republik über die\nZusammenarbeit auf dem Gebiet der Seeschiffahrt\n2. Vertrag vom 27. April 1970 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der\nSyrischen Arabischen Republik über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Straf-\nsachen (GBI. 1970 1S. 299)"]}