{"id":"bgbl2-1996-2-3","kind":"bgbl2","year":1996,"number":2,"date":"1996-01-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1996/2#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1996-2-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1996/bgbl2_1996_2.pdf#page=21","order":3,"title":"Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Ungarn","law_date":"1995-11-27T00:00:00Z","page":37,"pdf_page":21,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 23. Januar 1996         37\nBekanntmachung\nüber das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Ungarn\nVom 27. November 1995\n1.\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat nach Abschluß der Konsul-\ntationen aufgrund des Artikels 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990\n(BGBI. 1990 II S. 885) gemäß einer an die Regierung von Ungarn gerichteten\nVerbalnote vom 7. Dezember 1994 festgestellt, daß die in der Anlage zu dieser\nBekanntmachung genannten völkerrechtlichen Übereinkünfte mit Herstellung der\nEinheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 erloschen sind.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Ungarn abgeschlossene völkerrecht-\nliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum selben\nZeitpunkt erloschen sind.\nII.\nDie Bekanntmachung vom 13. August 1991 (BGBI. II S. 957) wird wie folgt\nberichtigt:\nNummer 77 der Anlage muß korrekt lauten:\n„77. Protokoll vom 18. Mai 1988 zum Abkommen vom 16. Juli 1976 zwischen der\nStaatsbank der Deutschen Demokratischen Republik und der Ungarischen\nNationalbank über den gegenseitigen Austausch von Reisedevisen in der\nnationalen Währung der Deutschen Demokratischen Republik und der\nUngarischen Volksrepublik sowie deren Verwendung im gegenseitigen\nReiseverkehr.\"\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom\n26. Oktober 1994 (BGBI. II S. 3744) und vom 14. November 1995 (BGBI. II\ns. 1056).\nBonn, den 27. November 1995\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Schürmann\nAnlage\n1. Abkommen vom 30. Mai 1969 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über den Rechtsschutz von\nErfindungen, Patenten, Warenzeichen und gewerblichen Mustem bei der wirtschaft-\nlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit\n2. Abkommen vom 7. Mai 1973 zwischen der. Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die Zusammenarbeit\nbei der zeitweiligen Beschäftigung junger Werktätiger zum Erwerb praktischer Berufs-\nerfahrungen und zur beruflichen Qualifizierung in sozialistischen Betrieben beider\nStaaten\n3. Vereinbarung vom 8. November 1989 zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen der\nDeutschen Demokratischen Republik und dem Ministerium für Verkehr, Nachrichten-\nund Bauwesen der Republik Ungarn über die Organisation von Nachrichtenverbindun-\ngen in einer besonderen Periode"]}