{"id":"bgbl2-1996-15-3","kind":"bgbl2","year":1996,"number":15,"date":"1996-04-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1996/15#page=71","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1996-15-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1996/bgbl2_1996_15.pdf#page=71","order":3,"title":"Bekanntmachung des deutsch-philippinischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"1996-03-07T00:00:00Z","page":471,"pdf_page":71,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 18. April 1996                            471\nBekanntmachung\ndes deutsch-phlllppinischen Abkommens\nüber finanzielle Zusammenarbeit\nVom 7. März 1996\nDas in Manila am 15. Februar 1996 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik der Philippi-\nnen über Finanzielle Zusammenarbeit ist nach seinem\nArtikel 6\nam 15. Februar 1996\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 7. März 1996\nBundesm in isteri um\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nSchaffer\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik der Philippinen\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 1995\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland               a) für die Vorhaben\nund                                      aa) Sektorbezogenes Programm Strom II\ndie Regierung der Republik der Philippinen -                   ab) Wasserver- und -entsorgung in Provinzstädten III\nDarlehen bis zu insgesamt 50 Mio. DM (in Worten: fünfzig Millio-\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen          nen Deutsche Mark) zu erhalten, wenn nach Prüfung deren För-\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der\nderungswürdigkeit festgestellt worden ist,\nPhilippinen,\nb) für das Vorhaben\nin dem Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch              Soziale Vermarktung im Bereich der Familienplanung\npartnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu\nvertiefen,                                                           einen Finanzierungsbeitrag bis zu 5 Mio. DM (in Worten: fünf\nMillionen Deutsche Mark) zu erhalten, wenn nach Prüfung dessen\nin dem Bewußtsein, daß die Aufrechterhaltung dieser Bezie-        Förderungswürdigkeit festgestellt und bestätigt worden ist, daß es\nhungen die Grundlage dieses Abkommens ist,                           als Vorhaben der sozialen Infrastruktur die besonderen Voraus-\nsetzungen für die Förderung im Wege eines Finanzierungsbei-\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in  trags erfüllt.       -\nder Republik der Philippinen beizutragen,                               (2) Kann bei dem in Absatz 1 Buchstabe b bezeichneten Vor-\nhaben die dort genannte Bestätigung nicht erfolgen, ermöglicht es\nbezugnehmend auf den \"Schlußbericht (Summary Record) vom          die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der Regierung der\n6. Oktober 1995 der philippinisch-deutschen Regierungsverhand-       Republik der Philippinen, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau\nlungen vom 5. bis 6. Oktober 1995 in Manila\" -                       für dieses Vorhaben bis zur Höhe des vorgesehenen Finanzie-\nrungsbeitrags ein Darlehen zu erhalten.\nsind wie folgt übereingekommen:\n(3) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nArtikel                                land und der Regierung der Republik der Philippinen durch andere\nVorhaben ersetzt werden.\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nes der Regierung der Philippinen und/oder anderen von beiden            (4) Wird das in Absatz 1 Buchstabe b bezeichnete Vorhaben\nRegierungen gemeinsam auszuwählenden Empfängern, von der            durch ein Vorhaben des Umweltschutzes, der sozialen Infrastruk-\nKreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main,                  tur oder der selbsthilfeorientierten Armutsbekämpfung ersetzt,"]}