{"id":"bgbl2-1996-13-9","kind":"bgbl2","year":1996,"number":13,"date":"1996-04-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1996/13#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1996-13-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1996/bgbl2_1996_13.pdf#page=18","order":9,"title":"Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen Republik mit Jugoslawien","law_date":"1996-02-23T00:00:00Z","page":362,"pdf_page":18,"num_pages":1,"content":["362 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 2. April 1996\nThe Govemment of the United States of              Die Regierung der Vereinigten Staaten\nAmerica objects to the seventh Declaration         von Amerika erhebt insoweit Einspruch\nto the extent it purports to restrict the right of gegen die siebte Erklärung, als diese darauf\nother States to freedom of navigation and          hinausläuft, das Recht anderer Staaten auf\nother intemationally lawful uses of the sea        die Freiheit der Schiffahrt und andere völ-\nrelated to that freedom seaward of the outer       kerrechtlich zulässige, mit dieser Freiheit\nlimits of any State's territorial sea, deter-      verbundene Nutzungen des Meeres see-\nmined in accordance with the International         wärts der äußeren Grenzen des Küsten-\nLaw of the Sea as reflected in the 1982            meers eines Staates zu begrenzen, die im\nUnited Nations Convention on the Law of            Einklang mit dem internationalen Seerecht\nthe Sea.•                                          festgelegt sind, welches im Seerechtsüber-\neinkommen der Vereinten Nationen von\n1982 seinen Ausdruck gefunden hat.•\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n14. November 1995 (BGBI. II S. 1062).\nBonn, den 23. Februar 1996\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Schürmann\nBekanntmachung\nüber das Erl6schen v61kerrechUlcher Übereinkünfte\nder Deutschen Demokratischen Republik mit Jugoslawien\nVom 23. Februar 1996\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat aufgrund der gemäß\nArtikel 12 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBI. 1990 II S. 885)\ndurchgeführten Konsultationen sowie der Expertenverhandlungen am 25. Sep-\ntember 1995 in Bonn festgestellt, daß die folgende völkerrechtliche Übereinkunft\nmit Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 erloschen ist:\nAbkommen vorn 29. Juli 1970 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen\nRepublik und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über\ndie Sicherung der langfristigen Lieferungen von Aluminium aus der Sozialistischen\nFöderativen Republik Jugoslawien in die Deutsche Demokratische Republik und des\nlangfristigen Kaufs von Aluminium seitens der Deutschen Demokratischen Republik.\nDiese Feststellung schließt nicht aus, daß auch noch andere zwischen der\nDeutschen Demokratischen Republik und Jugoslawien abgeschlossene völker-\nrechtliche Übereinkünfte mit der Herstellung der Einheit Deutschlands zum sel-\nben Zeitpunkt erloschen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachungen vom\n15. Juni 1994 (BGBI. II S. 1030) und vom 4. Dezember 1995 (BGBI. 1996 II\ns. 44).\nBonn, den 23. Februar 1996\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Schürmann"]}