{"id":"bgbl2-1996-13-7","kind":"bgbl2","year":1996,"number":13,"date":"1996-04-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1996/13#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1996-13-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1996/bgbl2_1996_13.pdf#page=16","order":7,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung von Studien, Diplomen und Graden im Hochschulbereich in den Staaten der europäischen Region","law_date":"1996-02-23T00:00:00Z","page":360,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["360               Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 2. April 1996\nund sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang         der Verkehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die\nmit dem Abschluß und der Durchführung des in Artikel 2 erwähn-       gleichberechtigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz\nten Vertrags in Äthiopien erhoben werden können.                     in der Bundesrepublik Deutschland ausschließen oder erschwe-\nren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser\nArtikel 4                                 Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen.\nDie Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien\nArtikel 5\nüberläßt bei den sich aus der Gewährung des Finanzierungsbei-\ntrags ergebenden Transporten von Personen und Gütern im See-            Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\nund Luftverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl       Kraft.\nGeschehen zu Addis Abeba am 25. Januar 1996 in zwei Ur-\nschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nWiltrud Holik\nC. D. Spranger\nFür die Regierung\nder Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien\nGhirma Biru\nBekanntmachu~p\nüber den Geltungsbereich des Uberelnkommens\nüber die Anerkennung von Studien, Diplomen und Graden\nIm Hochschulbereich in den Staaten der europäischen Region\nVom 23. Februar 1996\nK i r g i s ist an hat dem Generalsekretär der Organi-\nsation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft\nund Kultur am 7. November 1995 notifiziert, daß es sich als\neiner der Rechts nach f o I g er der ehemaligen Sowjet-\nunion als durch das Übereinkommen vom 21. Dezember\n1979 über die Anerkennung von Studien, Diplomen und\nGraden im Hochschulbereich in den Staaten der euro-\npäischen Region (BGBI. 1994 II S. 2321) gebunden be-\ntrachtet.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Be-\nkanntmachung vom 13. Februar 1995 (BGBI. II S. 338).\nBonn, den 23. Februar 1996\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Schürmann"]}