{"id":"bgbl2-1995-8-4","kind":"bgbl2","year":1995,"number":8,"date":"1995-03-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1995/8#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1995-8-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1995/bgbl2_1995_8.pdf#page=8","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation \"INTELSAT\"","law_date":"1995-02-07T00:00:00Z","page":216,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["216                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil II\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft des Königreichs der Niederlande mitzu-\nteilen, daß sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlägen der\nRegierung des Königreichs der Niederlande einverstanden erklärt. Demgemäß bilden die\nVerbalnote der Botschaft des Königreichs der Niederlande vom 30. November 1994 und\ndiese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung des Königreichs der Niederlande, die am fünfzehnten Tag nach\nEingang bei der Botschaft des Königreichs der Niederlande in Kraft tritt und ein Jahr lang in\nKraft bleibt; falls am Ende dieses Zeitraums ein Vertrag über die Einrichtung von Europol\nnicht in Kraft ist, kann die Vereinbarung durch einen weiteren Notenwechsel verlängert\nwerden.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die niederländische Botschaft erneut seiner\nausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nGust\nAn die\nBotschaft des\nKönigreichs der Niederlande\nSträßchenweg 1O\n53113 Bonn\nBekanntmachu~p\nüber den Geltungsbereich des Uberelnkommens\nüber die Internationale Fernmeldesatellltenorganisation „INTELSAT\"\nVom 7. Februar 1995\nDas Übereinkommen vom 20. August 1971 über die Internationale Femmelde-\nsatellitenorganisation \"INTELSAT\" (BGBI. 1973 II S. 249) ist nach seinem Arti-\nkel XX und das Betriebsübereinkommen nach seinem Artikel 23 für\nMalta                                                            am 20. Januar 1995\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n9. Dezember 1994 (BGBI. 1995 II S. 51).\nBonn, den 7. Februar 1995\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Eitel"]}