{"id":"bgbl2-1995-7-21","kind":"bgbl2","year":1995,"number":7,"date":"1995-03-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1995/7#page=28","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1995-7-21/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1995/bgbl2_1995_7.pdf#page=28","order":21,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zur Änderung der deutsch-bulgarischen Vereinbarung über den Austausch von Kulturinstituten","law_date":"1995-02-01T00:00:00Z","page":204,"pdf_page":28,"num_pages":1,"content":["204                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil II\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zur Änderung der deutsch-bulgarischen Vereinbarung\nüber den Austausch von Kulturinstituten\nVom 1. Februar 1995\nIn Sofia ist durch Verbalnotenwechsel vom 9. JunV25. Juli 1994 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik\nBulgarien eine Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung vom 21. November\n1988 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Volksrepublik Bulgarien Ober den Austausch von Kulturinstituten in\nMünchen und Sofia (BGBI. 1989 II S. na) geschlossen worden. Die Verein-\nbarung ist\nam 25. Juli 1994\nin Kraft getreten. Die deutsche Antwortnote der Vereinbarung wird nachstehend\nveröffentlicht.\nBonn, den 1. Februar 1995\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Eitel\nBotschaft der                                                             Sofia, 25. Juli 1994\nBundesrepublik Deutschland\nSofia\nVerbalnote Nr. 279/94\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Ministerium für Auswär-\ntige Angelegenheiten der Republik Bulgarien den Eingang der Verbalnote 04-25-100 des\nMinisteriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 9. Juni 1994 zu bestätigen, die in\nvereinbarter deutscher Fassung wie folgt lautet:\n,.Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Bulgarien beehrt sich,\nder Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Sofia in Beantwortung ihrer Verbalnote\nKu 640.00/1, Nr. 0262/93 vom 12. August 1993 mitzuteilen, daß die Regierung der Republik\nBulgarien folgende Änderung des Artikels 5 Absatz 2 der am 21. November 1988 in Sofia\nunterzeichneten Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über den Austausch von Kulturinstituten in\nMünchen und Sofia Q&t>illigt hat\n.,Die zuständigen Behörden beider Länder unterstützen die Kulturinstitute bei der Bereit-\nstellung geeigneter Räumlichkeiten, die für ihre Tätigkeit erforderlich sind.•\nDas Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Bulgarien schlägt vor, daß\ndiese Verbalnote und die Antwortnote der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in\nSofia eine Änderungsvereinbarung zwischen beiden Regierungen zur Vereinbarung vom\n21. November 1988 über den Austausch von Kulturinstituten in München und Sofia bildet,\ndie mit dem Datum der Antwortnote der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Sofia\nin Kraft tritt.\"\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Ministerium für Auswär-\ntige Angelegenheiten mitzuteilen, daß sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nmit den Vorschlägen der Regierung der Republik Bulgarien einverstanden erklärt. Dem-\ngemäß bilden die Verbalnote des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 9. Juni\n1994 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik\nBulgarien über den Austausch von Kulturinstituten in München und Sofia, die mit dem\nDatum dieser Note in Kraft tritt und für dieselbe Dauer wie die Vereinbarung gilt.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlaß, das Ministerium für\nAuswärtige Angelegenheiten erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.\nAn das\nMinisterium für\nAuswärtige Angelegenheiten\nder Republik Bulgarien\nSofia"]}