{"id":"bgbl2-1995-5-22","kind":"bgbl2","year":1995,"number":5,"date":"1995-02-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1995/5#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1995-5-22/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1995/bgbl2_1995_5.pdf#page=23","order":22,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz archäologischen Kulturguts","law_date":"1995-01-10T00:00:00Z","page":127,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 5 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Februar 1995        127\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens\nzum Schutz archäologischen Kulturguts\nVom 10. Januar 1995\nM a I t a hat dem Generalsekretariat des Europarats am\n24. November 1994 die K ü n d i g u n g des Europäischen\nÜbereinkommens vom 6. Mai 1969 zum Schutz archäolo-\ngischen Kulturguts (BGBI. 1974 II S. 1285) notifiziert. Die\nKündigung wird gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Übereinkom-\nmens am 25. Mai 1995 wirksam.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Be-\nkanntmachungen vom 24. Juli 1975 (BGBI. II S. 1145) und\nvom 6. Mai 1994 (BGBI. II S. 739).\nBonn, den 10. Januar 1995\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. Eitel\nBekanntmachung\nder deutsch-polnischen Vereinbarung zur Änderung\nder deutsch-polnischen Gastarbeitnehmer-Vereinbarung\nVom 11. Januar 1995\nDie in Warschau durch Notenwechsel vom 18. Mai/\n15. Dezember 1994 geschlossene Vereinbarung zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Polen zur Änderung der Verein-\nbarung zwischen der Regierung der· Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Polen über\ndie Beschäftigung von Arbeitnehmern zur Erweiterung\nihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Gastar-\nbeitnehmer-Vereinbarung) vom 7. Juni 1990 (BGBI. 1991\nII S. 501) ist nach ihrem letzten Absatz\nam 15. Dezember 1994\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 11. Januar 1995\nBundesministerium\nfür Arbeit und Sozialordnung\nIm Auftrag\nHeyden","128                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil II\nDer Botschafter\nder Bundesrepublik Deutschland                                  Warschau, den 18. Mai 1994\nSehr geehrter Herr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nfolgende Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung vom 7. Juni 1990 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die\nBeschäftigung von Arbeitnehmem zur Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen\nKenntnisse (Gastarbeitnehmer-Vereinbarung) vorzuschlagen.\nIn Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Vereinbarung vom 7. Juni 1990 wird die Zahl ,,35\"\ndurch die Zahl .40\" e,setzt.\nFalls sich die Regierung der Republik Polen mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt,\nwerden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende\nAntwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen\nbilden, die mit dem Datum Ihrer.Antwortnote in Kraft tritt. Diese Anderungsvereinbarung gilt\nfür dieselbe Dauer wie die Vereinbarung vom 7. Juni 1990.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nJohannes Bauch\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für\nAuswärtige Angelegenheiten\nder Republik Polen\nHerrn Dr. Andrzej Olechowski\nWarschau\n(Übersetzung)\nRepublik Polen\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten                 Warschau, den 15. Dezember 1994\nSehr geehrter Herr Botschafter,\ndas Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen übermittelt der\nBotschaft der Bundesrepublik Deutschland den Ausdruck seiner Hochachtung und beehrt\nsich, den Eingang der an den Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen\ngerichteten Note des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Polen folgenden\nInhalts zu bestätigen:\n(Es folgt der Text der einleitenden Note.)\nDas Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen beehrt sich mitzu-\nteilen, daß die Regierung der Republik Polen sich damit einverstanden erklärt und den\nVorschlag der Regierung der Bundesrepublik Deutschland annimmt, daß die oben erwähnte\nNote sowie diese Note eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden,\ndie die Vereinbarung vom 7. Juni 1990 in der Weise ändert, daß in Artikel 2 Absatz 1\nBuchstabe c die Zahl .35\" durch die Zahl „40\" ersetzt wird.\nDas Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen benutzt diesen\nAnlaß, die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau erneut seiner ausge-\nzeichneten Hochachtung zu versichern.\nDr. Olechowski\nSeiner Exzellenz\ndem Botschafter der Bundesrepublik Deutschland\nHerrn Johannes Bauch\nWarschau"]}