{"id":"bgbl2-1995-27-5","kind":"bgbl2","year":1995,"number":27,"date":"1995-09-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1995/27#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1995-27-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1995/bgbl2_1995_27.pdf#page=7","order":5,"title":"Bekanntmachung des deutsch-vietnamesischen Rückübernahmeabkommens und des Protokolls zur Durchführung des Abkommens","law_date":"1995-09-06T00:00:00Z","page":743,"pdf_page":7,"num_pages":10,"content":["Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. September 1995                                        743\nhabens \"Wasserversorgung der Stadt Mahajanga\" von der Kredit-                                 Artikel 4\nanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, zu erhalten, findet\nDie Regierung der Republik Madagaskar überläßt bei den sich\ndieses Abkommen Anwendung.\naus der Darlehensgewährung ergebenden Transporten von Per-\n(4) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh-     sonen und Gütern im See- und Luftverkehr den Passagieren und\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland          Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine\nund der Regierung der Republik Madagaskar durch andere Vor-        Maßnahmen, welche die Beteiligung der Verkehrsunternehmen\nhaben ersetzt werden.                                              mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausschließen oder\nerschweren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung\nArtikel 2                               dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen.\nDie Verwendung des in Artikel 1 genannten Betrags, die Be-\nArtikel 5\ndingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird, sowie das\nVerfahren der Auftragsvergabe bestimmt der zwischen der Kredit-       Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt besonde-\nanstalt für Wiederaufbau und dem Empfänger des Darlehens zu        ren Wert darauf, daß bei den sich aus der Darlehensgewährung\nschließende Vertrag, der den in der Bundesrepublik Deutschland     ergebenden Lieferungen und Leistungen die wirtschaftlichen\ngeltenden Rechtsvorschriften unterliegt.                           Möglichkeiten der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-\nVorpommem, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin\nArtikel 3                               bevorzugt genutzt werden. Die weitere Ausgestaltung bestimmt\nder in Artikel 2 genannte Vertrag.\nDie Regierung der Republik Madagaskar stellt die Kreditanstalt\nfür Wiederaufbau von sämtlichen Steuern und sonstigen öffent-\nArtikel 6\nlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit dem Abschluß\nund der Durchführung des in Artikel 2 erwähnten Vertrags in der       Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\nRepublik Madagaskar erhoben werden können.                         Kraft.\nGeschehen zu Antananarivo am13. Juli 1995 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nDr. Hubert Beemelmans\nFür die Regierung der Republik Madagaskar\nJacques Sylla\nBekanntmachung\ndes deutsch-vietnamesischen Rückübernahmeabkommens\nund des Protokolls zur Durchführung des Abkommens\nVom 6. September 1995\nDas in Berlin am 21. Juli 1995 unterzeichnete Ab-\nkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen Repu-\nblik Vietnam über die Rückübernahme von vietname-\nsischen Staatsangehörigen (Rückübernahmeabkommen)\nwird nach seinem Artikel 12 Abs. 1 und das Protokoll zur\nDurchführung des Abkommens vom selben Tag nebst\nAnlagen wird nach seinem Artikel 7 Abs. 1\nam 21. September 1995\nin Kraft treten; das Abkommen und das Protokoll nebst\nAnlagen werden nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 6. September 1995\nBundesministerium des Innern\nIm Auftrag\nDr. Lehnguth","744                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil II\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nüber die Rückübernahme von vietnamesischen Staatsangehörigen\n(Rückübernahmeabkommen)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                        Artikel4\nund                                                          Obernahme\nvon bereits ausreiseptlichtlgen Vietnamesen\ndie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam -\nDie bereits ausreisepflichtigen Vietnamesen (ca. 40 000 nach\nin dem Bestreben, die guten bilateralen Beziehungen zu er-     deutschen Angaben) werden bis zum Ende des Jahres 2000\nhalten und weiterzuentwickeln,                                    zurückgeführt. Die RückfOhrung dieses Personenkreises beginnt\nin Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung vom 6. Januar 1995      mit dem Jahre 1995 und wird so gestaltet, daß bis zum Jahre\nüber den Ausbau und die Vertiefung der deutsch-vietnamesi-        1998 20 000 Vietnamesen In Vietnam wieder aufgenommen\nschen Beziehungen,                                                worden sind. In den Jahren 1995 bis 1998 wird die Zahl der\nzurückkehrenden Vietnamesen folgendermaßen aufgeteilt:\nin der Absicht, für die zuständigen Behörden auf der Grundlage\nder jeweiligen innerstaatlichen Gesetze und der bestehenden       - 1995: 2 500 Personen\ninternationalen Verpflichtungen hinsichtlich der vietnamesischen  - 1996: 5 000 Personen\nStaatsangehörigen, die keinen gültigen Aufenthaltstitel nach\ndem Ausländergesetz der Bundesrepublik Deutschland besitzen,      - 1997: 6000 Personen\nabgestimmte Regelungen über die Rückführung und Rücküber-         - 1998: 6 500 Personen\nnahme zu treffen -\nDie vietnamesische Seite bemüht sich, diese Jahresquoten ent-\nhaben folgendes vereinbart:                                    sprechend ihren Möglichkeiten zu erhöhen.\nArtikel 1\nArtikels\n· Grundsätze der Rückübernahme\nBeweismittel und Mittel der Glaubhaftmachung\n(1) Die vietnamesische Seite verpflichtet sich, vietnamesische\nStaatsangehörige, die keinen gültigen Aufenthaltstitel für die       (1) Der Besitz der vietnamesischen Staatsangehörigkeit kann\nBundesrepublik Deutschland haben, entsprechend den Bestim-        nachgewiesen werden durch\nmungen dieses Abkommens zurückzunehmen.                           - rechtsgültige Staatsangehörigkeitsurkunden,\n(2) Die Rückführung hingt nicht von der Zustimmung dieser      - echte Pässe aller Art (Reisepässe, Diplomatenpässe, Dienst-\nPersonen ab, so daß auch diejenigen Personen, deren Rück-            pässe),                •\nführung nicht ihrem Willen entspricht, zurückzunehmen sind.\n- Verbalnoten der vietnamesischen Auslandsvertretungen in\n(3) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Rückführung     Deutschland.\nder in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Personen in geordne-\nter Weise, unter Beachtung der Sicherheit und Menschenwürde       Bei Vorlage dieser Urkunden ist die so nachgewiesene viet-\ndieser Personen durchzuführen.                                    namesische Staatsangehörigkeit unter den Vertragsparteien\nanerkannt.\nArtikel2                              (2) Die vietnamesische Staatsangehörigkeit kann glaubhaft\nObernahme vietnamesischer Staatsangeh&iger               gemacht werden durch echte Dokumente wie z.B.\n- Personalausweise,\nDie vietnamesischen Behörden werden vietnamesische Staats-\nangehörige, die sich ohne gültigen Aufenthaltstitet in dem        - laissez-Passer mit Lichtbild,\nHoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und       - Grenzausweise,\nderen Rückführung die deutschen Behörden beabsichtigen,\nübernehmen.                                                      - Militärausweise,\n- Geburtsurkunden,\nArtikel3\nRasche RQckführung                        - Seefahrtspässe,\nvon Straftltem und Beschuldigten                 - Führerscheine.\nDie Vertragsparteien stimmen überein, Straftäter und Be-       Im Falle der Vor1age der oben genannten Dokumente gehen beide\nschuldigte möglichst rasch zurückzuführen, insbesondere bei      Seiten vor1äufig davon aus, daß die betroffene Person im Besitz\nschweren Straftaten.                                             der vietnamesischen Staatsangehörigkeit ist.","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. September 1995                                        745\nArtikel&                                 2. Paß, andere Papiere, die als Paßersatzdokument gelten und\nAnhörun.9 der rückzuführenden Personen                            Personalausweis (Nummer, Gültigkeitsdauer, Ausstellungs-\nund Uberprüfung in Zweifelsfällen                            datum und -ort, ausstellende Behörde usw.),\n3. sonstige zur Identifizierung der Person, deren Rückführung\n(1) Wenn die Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen oder\nbeabsichtigt ist, erforderliche Angaben,\nglaubhaft gemacht werden kann, nimmt die vietnamesische Seite\nunverzüglich eine Anhörung der betreffenden Person vor.                 4. frühere ständige Wohnanschrift der betreffenden Person in\nVietnam, Reisewege, Datum und Grund der Einreise, sowie\n(2) Ergibt die Anhörung, daß die betroffene Person vietname-\nder Aufenthaltsort in Deutschland,\nsischer Staatsangehöriger ist, wird sie von der vietnamesischen\nSeite übernommen.                                                        5. Aufenthaltserlaubnisse oder die durch die Vertragsparteien\nerteilten Visa.\n(3) Bei der Feststellung der vietnamesischen Staatsangehö-\nrigkeit können als Anhaltspunkte insbesondere berücksichtigt                                            Artikel 10\nwerden:\nKosten\n- Zeugenaussagen,\nAlle mit der Rückführung zusammenhängenden Kosten bis\n- eigene Angaben der Betroffenen,                                        zur Grenze Vietnams, einschließlich jener der Durchbeförderung\n- die Sprache der Betroffenen.                                           durch dritte Staaten, werden von der deutschen Seite getragen.\nDas gleiche gilt für die Fälle der Rückübernahme.\nAuf Grund dieser Angaben werden die vietnamesischen Be-\nhörden das Vorliegen der vietnamesischen Staatsangehörigkeit\nüberprüfen und den zuständigen Behörden das Ergebnis mit-                                               Artikel 11\nteilen. Die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in                                     Durchführungsmodalitäten\nVietnam werden den vietnamesischen Behörden bei der Über-\nDie Einzelheiten der Durchführung der Rückführung werden\nprüfung Hilfe leisten.\nin einem Durchführungsprotokoll zu diesem Abkommen nieder-\nArtikel 7\ngelegt.\nRückübernahme im lrrtumsfalle                                                         Artikel 12\nPersonen, die bereits nach Vietnam zurückgebracht worden                                  Inkrafttreten, Geltungsdauer\nsind, bei denen die Nachprüfung durch die vietnamesischen                   (1) Dieses Abkommen tritt zwei Monate nach der Unter-\nBehörden die vietnamesische Staatsangehörigkeit jedoch nicht             zeichnung in Kraft.\nbestätigt hat, werden von der deutschen Seite unverzüglich ohne\njegliche besondere Formalität übernommen.                                   (2) Dieses Abkommen ist gültig bis zum 31. Dezember 2000\nund verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht sechs\nMonate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer gekündigt wird.\nArtikels\nKonsultationen                                                               Artikel 13\nDie Vertragsparteien konsultieren sich in allen Fällen, in denen                          Behandlung von Streitfragen\nsie es für erforderlich halten.                                             Alle mit der Auslegung und Anwendung der Artikel dieses\nAbkommens und des Protokolls zusammenhängenden Streitig-\nArtikel9                                 keiten werden von beiden Vertragsparteien im Rahmen der\nKonsultationen geregelt.\nDatenübermittlung, Datenschutz\nDie personenbezogenen Daten, die zur Durchführung dieses                                            Artikel 14\nAbkommens zu übermitteln sind, werden in einem Durchfüh-                                       Suspendierung, Kündigung\nrungsprotokoll zu diesem Abkommen bezeichnet. Diese Informa-\ntionen dürfen ausschließlich betreffen                                      (1) Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen nach Kon-\nsultation der anderen Vertragspartei aus wichtigem Grund durch\n1. Personalien der Person, deren Rückführung beabsichtigt\nist, und gegebenenfalls der Angehörigen (Name, Vorname,             Notifikation suspendieren oder kündigen.\ngegebenenfalls früherer Name, Beiname oder Pseudonyme,                 (2) Die Suspendierung oder Kündigung wird am ersten Tag\nGeburtsdatum und -ort, frühere und derzeitige Staats-              des Monats nach Eingang der Notifikation bei der anderen\nangehörigkeit),                                                     Vertragspartei wirksam.\nGeschehen zu Berlin am 21. Juli 1995 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und vietnamesischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nKanther\nHi Ilgenberg\n.\nFür die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nDy Nien","---------------·-·----    --··- --··-·-------\n746                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil II\nProtokoll\nzur Durchführung des Abkommens vom 21. Juli 1995\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nüber die Rückübernahme von vietnamesischen Staatsangehörigen\n(Rückübernahmeabkommen)\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                 bezeichneten Angaben. Jede Liste A umfaßt höchstens\n350 Personennamen.\nund\ndie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam -          2. Nach dem Erhalt der in Artikel 1 bezeichneten Unterlagen\nwerden die zuständigen vietnamesischen Behörden sie\nauf der Grundlage von Artikel 11 des Abkommens vom 21. Juli         unverzüglich überprüfen und den zuständigen deutschen\n1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland             Behörden nach dem Erhalt der Liste A       ·\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die        - bei freiwillig zurückkehrenden vietnamesischen Staats-\nROckilbernahme von vietnamesischen Staatsangehörigen, im                  angehörigen und bei denjenigen vietnamesischen Staats-\nfolgenden als ,,Abkommen\" bezeichnet-                                     angehörigen, bei denen die Staatsangehörigkeit nach-\nhaben folgendes vereinbart:                                            gewiesen worden ist, innerhalb von sechs Wochen,\n- bei Personen, bei denen die vietnarnesische Staats-\nArtikel 1                                    angehörigkeit glaubhaft gemacht worden ist, sowie bei\nVerfahren bei Übernahmeersuchen                                allen übrigen Personen innerhalb von drei Monaten\nund freiwilliger Rückkehr                             eine Liste der Personen übergeben, bei denen die Über·\n1. Zur Rückführung von vietnamesischen Staatsangehörigen               prüfung ergeben hat, daß die betroffenen Personen vietname-\nstellen die zuständigen deutschen Behörden Ober die Bot-           sische Staatsangehörige sind und deshalb nach Vietnam\nschaft der Bundesrepublik Deutschland In Hanoi ein Über-           zurückkehren können (Liste B).\nnahmeersuchen beim vietnamesischen Innenministerium             3. Anhand der Liste B wird die deutsche Seite eine Liste der\n(Amt für Ein-/Ausreise).                            ·              rückzuführenden Personen aufstellen (Liste C). Die zustän-\n2. Hierfür und in den Fällen der freiwilligen Rückkehr weisen          digen vietnamesischen Behörden werden diesen Personen\ndie zuständigen deutschen Behörden die rückzuführenden             einen Passierschein (Laissez-Passer) ausstellen und über\nvletnamesischen Staatsangehörigen zur Ausfüllung des als           die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Hanoi der\nAnlage 1 beigefOgten Fragebogens (Muster H 03) an. Jede            deutschen Seite zuleiten.\nPerson hat zwei Exemplare des Fragebogens auszufüllen.          4. Die deutsche Seite wird der vietnamesischen Seite vierzehn\nJedes Exemplar ist mit zwei Paßbildern zu versehen. Sofern         Tage vor dem Flug folgendes mitteilen: Auf der Grundlage der\nder Fragebogen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt             Liste B gefertigte Liste der ROckkehrer (Liste C), Einreise-\nwird, sollten mindestens die Angaben entsprechend dem              datum und Flugdaten, die Personalien des von deutscher\nals Anlage 2 beigefügten .,Antrag auf Ausstellung eines            Seite beauftragten Begleitpersonals (Name und Vorname,\nPaßersatzes\" (Antrag auf Ausstellung eines Paßersatzes der         Geburtsdatum, Paßnummer, Aufenthaltsdauer in Vietnam).\nGrenzschutzdirektion) gemacht werden.\n5. Die vietnamesische Seite wird der deutschen Seite die in\nIst auch dies nicht möglich, so muß das Übernahmeersuchen          Absatz 4 dieses Mikels bezeichneten Einzelheiten sieben\nentsprechend den vorhandenen Unter1agen und den An-                Tage vor dem geplanten Flug bestätigen.\ngaben der zu übergebenden Person folgende Angaben\nenthalten:\nArtikel 3\n- die Personalien der zu übergebenden Personen r,/or•\nnamen, Familiennamen, Geburtsdatum und -ort sowie                                         Übergabe\nletzter Wohnort im Hoheitsgebiet Vietnams; soweit            1. Die vietnamesische Seite· wird die zurückkehrenden viet-\nmöglich, Angaben über nahe Verwandte der Rückkehrer             narnesischen Staatsangehörigen zum vereinbarten Zeitpunkt\nin Vietnam),                                                    am Flughafen Noi Bai/Hanoi übernehmen.\n- Bezeichnung der Nachweis- oder Glaubhaftmachungs-\n2. In allen Fänen der Rückübernahme (Artikel 1 und 2) wird der\nmittel für die Staatsangehörigkeit oder anderer Mittel,\nvietnamesischen Seite die Liste der tatsächlichen Rückkehrer\ndie auf die vietnamesische Staatsangehörigkeit schließen\n(Liste D) übergeben.\nlassen,\n- voraussichtlicher Tag und Uhrzeit der Übergabe.\n3. Beide Vertragsparteien verschaffen günstige Bedingungen\nfür die Mitführung von Bargeld und persönlichem Vermögen\n3. Die nach Absatz 1 und 2 erforderlichen Angaben und die              er Rückke~rer.\ndamit zusammenhängenden Unterlagen werden von der\ndeutschen Seite den zuständigen vietnamesischen Behörden        4. Die deutsche Seite wird sich bemühen, ärztliche Unterlagen\nübergeben.                                                          über den Gesundheitszustand von Rückkehrern, soweit vor-\nhanden, im Rahmen der geltenden deutschen Datenschutz-\nArtikel 2                                  bestimmungen der vietnamesischen Seite zu übermitteln. Die\nÜbermittlung von Listen der Rückkehrer                           deutsche Seite erklärt sich damit einverstanden, daß eine\nvon der vietnamesischen Seite beabsichtigte ärztliche Unter-\n1. Für die vietnamesischen Rückkehrer wird eine Liste (Liste A) in     suchung aus Anlaß der Übernahme in Vietnam aus Gegen-\nzweifacher Ausfertigung, in deutscher und in vletnamesischer       wertmitteln, die aus Zusagen im Rahmen der entwicklungs-\nSprache der vietnamesischen Seite übermittelt. Die Übergabe        politischen Zusammenarbeit zwischen der Sozialistischen\nwird sofort quittiert. Die Übermittlung der Liste A erfolgt        Republik Vietnam und der Bundesrepublik Deutschland ent-\nzusammen mit der Übergabe der im Artikel 1 Abs. 1 und 2            stehen, finanziert wird.","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. September 1995                                          747\nArtikel 4                                     ergibt, daß das öffentliche Interesse, die Auskunft nicht zu\nVerfahren bei der Rückübernahme                                erteilen, das Interesse des Betroffenen an der Auskunfts-\nim lrrtumsfalle                                   erteilung überwiegt. Im übrigen richtet sich das Recht des\nBetroffenen, über die zu seiner Person vorhandenen Daten\nIn den Fällen der Rückübernahme auf das Hoheitsgebiet der              Auskunft zu erhalten, nach dem innerstaatlichen Recht der\nBundesrepublik Deutschland gilt für das Verfahren Artikel 7 des           Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet die Auskunft beantragt\nAbkommens. Der Nachweis, daß die zurückzuübernehmende                     wird.\nPerson nicht die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzt, ist\nschriftlich zu führen.                                                6. Soweit das für die übermittelnde Stelle geltende nationale\nRecht besondere Löschungsfristen vorsieht, teilt die übermit-\ntelnde Stelle dem Empfänger dies mit und die übermittelten\nArtikel 5                                     personenbezogenen Daten sind zu löschen, sobald sie für\nDatenschutz                                      den Zweck, für den sie übermittelt worden sind, nicht mehr\nerforderlich sind.\nZur Durchführung des Abkommens werden personenbezo-\ngene Daten übergeben. Die Übergabe erfolgt unter Berücksich-          7. Die übermittelnde und die empfangende Stelle sind ver-\ntigung der für jede Vertragspartei geltenden Rechtsvorschriften           pflichtet, die Übermittlung und den Empfang von personen-\nnach folgenden Regelungen:                                                bezogenen Daten aktenkundig zu machen.\n1. Der Empfänger darf die Daten nur für den angegebenen               8. Die übermittelnde und die empfangende Stelle sind ver-\nZweck und nur unter den von den übermittelnden Behörden               pflichtet, die übermittelten personenbezogenen Daten wirk-\nvorgeschriebenen Bedingungen verwenden.                               sam gegen unbefugten Zugang, unbefugte Veränderung und\nunbefugte Bekanntgabe zu schützen.\n2. Auf Ersuchen unterrichtet der Empfänger die übermittelnde\nBehörde über die Verwendung der übermittelten Daten und\nüber die dadurch erzielten Ergebnisse.                                                         Artikel 6\n3. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich an die zustän-                              Zuständige Stellen\ndigen Behörden übermittelt werden. Die weitere Übermittlung\nan andere Behörden darf nur mit vorheriger Zustimmung der            Zuständige Stelle für Fragen im Zusammmenhang mit diesem\nübermittelnden Behörde erfolgen.                                  Protokoll ist auf deutscher Seite das Bundesministerium des\nInnern und auf vietnamesischer Seite das Innenministerium.\n4. Die übermittelnde Behörde ist verpflichtet, auf die Richtigkeit\nder zu übermittelnden Daten sowie auf die Erforderlichkeit\nund Verhältnismäßigkeit in bezug auf den mit der Übermitt-                                     Artikel 7\nlung verfolgten Zweck zu achten. Dabei sind auch die nach              Inkrafttreten, Änderung, Außerkrafttreten\ndem jeweiligen innerstaatlichen Recht geltenden Übermitt-\nlungsverbote zu beachten. Erweist sich, daß unrichtige Daten      1. Dieses Protokoll tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.\noder Daten, die nicht übermittelt werden dürfen, übermittelt\n2. Jede Vertragspartei kann Änderungen zu diesem Protokoll\nworden sind, so ist dies der Empfängerseite unverzüglich\nvorschlagen. Die Änderungen werden nach Konsultation der\nmitzuteilen. Sie ist verpflichtet, die Berichtigung oder die\nanderen Vertragspartei einvernehmlich festgelegt.\nVernichtung vorzunehmen.\n3. In der Zeit, in der die Durchführung des Abkommens aus-\n5. Dem Betroffenen ist auf Antrag über die zu seiner Person\ngesetzt ist, wird dieses Protokoll nicht durchgeführt.\nvorhandenen Informationen sowie über den vorgesehenen\nVerwendungszweck Auskunft zu erteilen. Eine Verpflichtung         4. Dieses Protokoll tritt gleichzeitig mit dem Abkommen außer\nzur Auskunftserteilung besteht nicht, soweit eine Abwägung            Kraft.\nGeschehen zu Berlin am 21. Juli 1995 in zwei Urschriften,\njede in deutscher und vietnamesischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nKanther\nHillgenberg\nFür die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nDy Nien","748                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil II\nAnlage 1\nSozialistische Republik Vietnam\nUnabhängigkeit - Freiheit - Wohlstand\nSelbstangabe\n(für vietnamesische Staatsangehörige in Deutschland,\ndie nach Vietnam zurückkehren)\n4 Lichtbilder\nFormat 4 x 6 cm\n1. Geburtsname· ..............................................................................................................................................................\nandere Namen (falls vorhanden): .................................................................................................................................\n2. Geburtsdatum: ............................................. männlich                            weiblich\n- Geburtsort· ...............................................................................................................................................................\n- Heimatort· ................................................................................................................................................................\n3. Nationalität: ....................................................................... Religion: ..........................................................................\n4. Bildungsstand (allgemeine Bildung, Fremdsprachen): ................................................................................................\n5. Vor der Ausreise aus Vietnam: .....................................................................................................................................\n- ständiger Wohnsitz in (Haus-Nr., Straße, Stadt, Gemeinde, Kreis, Provinz): ............................................................\n- Berufstätigkeit/Arbeitgeber: .....................................................................................................................................\n6. Ausreisedatum aus Vietnam: .................... / .................... /19 ... ..\n- mit welchen Transportmitteln: ..................................................................................................................................\n- mit welchen vietnamesischen Papieren (Paß-Nr., Ausstellungsdatum und -ort): .....................................................\n7. Vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland: Durchreise durch welche Länder,\nausgeübte Tätigkeiten (ausführliche zeitliche Angaben): .............................................................................................\n8. Einreise in die Bundesrepublik Deutschland am: .................... 19 .... , Transportmittel: ...............................................\n- im Besitz von welchen Papieren: ....................................... , ausgestellt von: ....................................................... ..\n- Gründe, Zwecke: .....................................................................................................................................................\n- Angabe der Zeiten, Wohnorte: .................................................................................................................................\n- Datum der Beantragung eines ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland: .................................. ..\n- Datum der Zustimmung: ..........................................................................................................................................\n- jetzige Wohnanschrift: .............................................................................................................................................","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. September 1995                                                          749\n9. Familienangehörige in Vietnam (ausführliche Angaben über Eltern, Ehepartner und Geschwister):\nLfd. Nr.  Name und Vorname    Geburtsdatum      Verwandtschaftsbeziehung                            Wohnanschrift in Vietnam\n10. Familienangehörige im Ausland (ausführliche Angaben über Eltern, Ehepartner und Geschwister):\nLfd. Nr. Name und Vorname     Geburtsdatum      Verwandtschaftsbeziehung                            Wohnanschrift im Ausland\n11. Vorgesehener Wohnort in Vietnam, bei wem (ausführliche Angaben über Name, Verwandschaftsbeziehung und\nständige Wohnanschrift):\n12. Nach Vietnam mitreisende Familienangehörige:\nbeantragter ständiger Wohnort\nLfd. Nr. Name und Vorname     Geburtsdatum      Verwandtschaftsbeziehung\nin Vietnam\n13. Zusätzliche freiwillige Angaben (z. 8. Wunsch eines ständigen Aufenthalts in einem dritten Land):\nIch versichere, daß die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen und trage dafür gegenüber den Gesetzen des\nvietnamesischen Staates die volle Verantwortung.\nAusgefertigt in ........................................ am .............................. 19 ...... .\nUnterschrift (mit Name und Vorname)","750                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil II\nAnlage2\nAntrag auf Ausstellung eines Paßersatzes\nDon xin giay the vi ho chieu\nAngaben in der Muttersprache\nsowie deren Schriftform               Übersetzung ins Deutsche\nLoi khai dien bang tieng Viet         Dich ra tieng Duc\nvachuViet\nSprache\nNgonngu\nFamilienname\nHo\nVorname\nTen\nGeburtsdatum und -ort\nNgay va noi sinh\nGröße\nChieucao\nAugenfarbe\nMaumat\nGeschlecht\nNamhaynu\nFamilienstand\nTinh trang gia dinh\nBeruf\nNghenghiep\nGeburtsname der Ehefrau\nTen khai sinh cua vo\nAnzahl der Kinder\nSao nhieu con\nName des Vaters\nTencha\nName der Mutter\nTenme","Nr. 27 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. September 1995                                                                       751\nAngaben in der Muttersprache\nsowie deren Schriftform                                        Übersetzung ins Deutsche\nLei khai dien bang tieng Viet                                  Dich ra tieng Duc\nvachuViet\nAnschrift im Heimatstaat\nDia chi o que huong\nNationalität und Volkszugehörigkeit\nQuoc tich va dan toc\nBehörde, die den letzten Paß\nausgestellt hat\nCo quan chinh quyen\nda cap ho chieu Viet-Nam\ncuoicung\nZuständige Polizeibehörde\nam Wohnort\nim Heimatstaat\nCong An dia phuong\neo tham quyen noi dang\nky ho khau o que huong\nName und Unterschrift des Dolmetschers                                                                     Unterschrift des Antragstellers\nTen va chu ky cua thong dich vien                                                                          Chu ky cua nguoi 1am den\nHiermit bestätige ich, daß Frau/Herr .................................................................................................. die in diesem Antrag\nenthaltenen Angaben gegenüber der deutschen Behörde verwendet hat.\nToi xac nhan ba/ong ........................................................................................................................ da khai nhung loi khal\ntren don nay cho co quan chinh quyen Duc.\nUnterschrift des Beamten                                                                                         Dienstsiegel\nChu ky cua nhan vien                                                                                        Dau cua co quan","752                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil II\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Vertags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffenUichen sind.\nBundesgesetzblatt Tel IJ enthllt\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\neetzung 8llaasenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zoltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 3, 10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 a1.1sgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 5,05 DM (3,10 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei            Bundeunzelger Vertagages.m.b.tl • Postfach 13 20 • 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.                                                         Postvertriebsstück · Z 1998 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 534. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 31. Juli 1995,\nist im Bundesanzeiger Nr. 155 vom 18. August 1995 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie die Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger (Stammausgabe) Nr. 155 vom 18. August 1995\nkann zum Preis von 8,90 DM (6, 10 DM + 2,80 DM Versandkosten einschl. 7% Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nder Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 10 05 34, 50445 Köln,\nbezogen werden."]}